Beiträge von Christa Baars

    Wenn Du nach Schule noch keine Jop hattest- dann ja
    Hast auch Lehre durchgehalten, danach keinen Jop dann auch - aber das sind nur 150,- bis 200,- Wird nach Lehrgelf+d eingestuft


    Warst Du aber schon arbeiten und wurdes nun entlassen -dann nicht mehr- und Du must Arbeitslosengeld beantragen


    Kindergeld gibt es zwar bis 25 oder 28 aber die studieren nach der lehre oder gleich nach der Schule noch 5 Jahre


    Ich rate Dir wenn Du nach der Lehre keine arbeit hast, mache eine neue Lehre und Du bekommst nochmal für 3 Jahre Kindergeld

    In meinem Bescheid wurde nur ein Kind berechnet-Warum?
    Ich habe 2 4 u.10 Jahre - bin allein Erziehend, bekomme Unterhalt vom Vater und auch saatliches Kindergeld für meine beiden Töchter
    Aber die AG hat nur eins berechnet, habe beide angegeben


    Liegt es daran das ein Kind noch über die Steuerkarte des Vaters läuft??
    Dir Kinder sind auch bei mr gemeldet