Beiträge von MamaElke

    @ bineNRW
    die 276 € beziehen sich auf kindesunterhalt für kinder unter 7 jahren, zudem der kindsvater verpflichtet ist. die beispielsrechnung ist natürlich zukunfstorientiert, da ich davon ausgegangen bin, dass die beiden sich nicht gleich wieder trennen wollen. desweiteren sollten die 2 sich überlegen, ob hartzIV überhaupt sinnvoll ist, oder es besser wäre auf wohngeld zu gehen, damit können sie sich jetzt schon eine 3 zimmerwohnung leisten. der freund verfügt ja über einkommen und kann als hauptmieter selbst entscheiden.

    moin,
    vieleicht solltest du mal überlegen deine freundin zu heiraten. mit deinem lehrlingsgeld, dass sich ja nach abschluß enorm erhöht, und dem kindergeld für beide zwerge, plus dem elterngeld kommt schon ein kleines sümmchen zusammen. vieleicht wäre es für euch dadurch sinnvoller von hartz IV weg und zum wohngeld zu gehen ?!? in 3 jahren hast du deine ausbildung fertig und dein jüngster spross ist im kitaalter, so dass deine frau auch halbtags arbeiten kann.
    sobald ihr " nur " wohngeld braucht, kann euch die arge mal gepfegt die füsse küssen. da spielt die miete und die wohnraumgrösse nur eine untergeordnete rolle. allerdings könnte es passieren dass ihr diese 3 jahre auf vieles verzichten müßt und schmalhans der küchenmeister ist.
    überlegt und rechnet das mal in ruhe durch. vieleicht wartet ihr auch diese zeit mit hartzIV ab und startet dann beide ins berufsleben ohne argebezüge und mit wohngeld. es kommt eben darauf an was euch euer traumhaus / wohnung wert ist .
    lg elke

    Moin moin,
    natürlich könnt Ihr zusammenziehen. Allerdings wird das vom Amt als eheähnliche Gemeinschaft angesehen und Deine Bezügen werden entsprechend des Einkommmens Deines Partners gekürzt/ gestrichen. Ich weiß ja nicht wann der Entbindungstermin ist, aber vieleicht noch VOR dem geplanten Sparpaket. Damit steht Dir Elterngeld zu und die 184 Euro Kindergeld. Letzteres wird Dir vom Hartz IV eh`abgezogen. Da Ihr nicht verheiratet seit und Dein Freund über eigenes Einkommen verfügt, spielt das Haus keine Rolle in Bezug auf verwertbaren Vermögen. Solltet Ihr heiraten wäre es sinnvoll vorher einen Ehevertrag zu machen ( Notar ) , um im Falle einer Trennung auf der sicheren Seite zu stehen. Hinzu kommt noch, dass Dein Freund Dir und dem Kind Unterhaltspflichtig ist, auch das wirkt sich auf ARGE Bezüge aus. Beispiel : 359,00 € Regelsatz + 42,67 Mehrbedarf
    Unterhalt Kind : 276,00 €
    Kindergeld : 184,00€
    Kindseinkommen : 460,00 €
    ergiebt - 59,00 € Zuzüglich kosten für Unterkunft und Heizung ( Mietspiegel ? ) , die durch 3 Personen geteilt werden.
    Z.B.: 500,00 € Kaltmiete + 150 Nbk. = 650,00 Warm + 100,00 € Hzg = 750,00 : 3 = 250,00 € / Pers x 2 = 500,00 € abzüglich 59,00 Überschuß = 441,00 Auszahlungsbetrag.
    In den meisten Fällen wird das Geld direkt an den Vermieter überwiesen, Also bekommst Du selbst kein Geld mehr von der ARGE.

    Das werde Ich mal versuchen. Allerdings ergiebt sich noch die Frage was als angemessen anzusehen ist. Die ARGE sagt ja die Kosten seien unangemessen hoch. Giebt es irgendwo schon ein Urteil über so etwas ?
    Gruß Elke

    Hallo und guten Morgen
    Vieleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Ich ( 44 ) bin seit 5 jahren HartzIV`ler. Nach der Geburt meines Sohnes ( 6 Jahre, 100 % Schwerstbehindert ) mußte Ich aufhören zu arbeiten, um mich als pflegende Person um Ihn zu kümmern. Mir stand bisher als Alleinerziehende mit Scherstbehindertem Kind 75 qm Wohnraum zu. Im Oktober 2009 bin Ich in ein ebenerdiges Haus umgezogen, wobei die ARGE damit einverstanden war und die Kosten übernommen hat. Ich muß dazu sagen, dass mein Sohn 30 Kilo bei einer Größe von 1,38 m wiegt, also keineswegs zu dick ist, jedoch mittlerweile zu schwer um Ihn z.B. in den 1. Stock zu tragen. Das Haus hat 120 qm, liegt in einem Dorf und kostet 340 Euro/ Mon. an Miete inklusive Nebenkosten ( Strom,Gas und Wasser extra ) . Geheizt wird mit Gas und Warmwasser wird über Strom erzeugt. Mit meinem neuesten Bescheid vom 22. 7. 10 wurden mir die Kosten für Gas um 80 Euro gekürzt und für die Bereitstellung von Warmwasser knapp 13 Euro abgezogen ! Angeblich seien die Heizkosten unangemessen hoch und für Warmwasser wird allgemein eine Pauschale abgezogen ?!? Die Leistungen für Gas gehen doch direkt an den Versorger und der hat doch den Preis festgelegt, nicht Ich. Mein Sohn braucht es im Winter nun einmal warm weil Er im Rollstuhl sitzt oder irgendwo liegt und sich nicht wie wir bewegen kann um sich zu erwärmen. Dazu kommt noch das das Haus nicht Isoliert ist und noch über einfach verglaste Fenster mit Holzrahmen verfügt, wodurch Ich im Winter diese mit Wolldecken zuhängen muß um nicht ständig in Zugluft zu sein. Entweder solle Ich umziehen oder die Raumtemperatur auf 17 Grad absenken um Gas zu sparen. Auf meine Frage nach geeignetem Wohnraum kam die Antwort das Haus sei eh`viel zu groß für uns und es wären genug Wohnungen frei, die zwar auf Etage seien, aber es bestimmt Nachbarn gäbe die mir das Kind mehrmals täglich tragen würden. Nachdem Sparpaket könne Ich sowieso froh sein überhaupt Heizkosten zu bekommen. Ausserdem bekomme Ich ja Pflegegeld und das Auto ( vom Sozialamt befürwortet und bezahlt ) könne in 2 Jahren ja auch verkauft werden, damit könne Ich ja alles ausgleichen. DÜRFEN DIE DAS ???
    Danke für Antworten
    Elke