Beiträge von fragende

    Hallo,


    soweit ich weiß, berücksichtigen ALG II-Rechner aber nicht die angemessene Miete, sondern die Miete, die du eingibst.


    Ich würde es also unbedingt mit der Arge abklären. Nicht das die Arge dann nur die angemessene Miete zahlt und du dort sitzt und nicht weisst, wie du den Rest bezahlen sollst. ALG II ist ja nicht die Welt und dann davon noch Miete zahlen stelle ich mir nicht einfach vor.


    Ich würde vom Gefühl her aber sagen, dass die Wohnung zu groß und teuer ist. In vielen Regionen ist nämlich nicht nur der Mietsatz ausschlaggebend, sondern auch die Wohnungsgröße. Bei uns sind es 62 qm (Toleranz von ca. 5 qm), was trotzdem nicht grundsätzlich bewilligt wird.


    Bei uns sind 296 Euro + ca. 80 Euro NK + Heizkosten angemessen.


    80 qm finde ich ehrlich gesagt Luxus. Mein Sohn und ich wohnen derzeit noch auf 80 qm, ziehen nächsten Monat aber um. Wir haben hier mit meinem Ex-Mann gelebt und es war sehr großzügig.


    LG
    fragende

    Hallo,


    folgendes Problem ist nun aufgetreten.


    Mein Sohn und ich sind am 01.04 aufgefordert worden die Kosten für unsere Wohnung zu senken, da sie zu teuer ist. Verstehe ich auch. Ich habe auch eine neue Wohnung gefunden, dieser wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt und ich habe einen Vormietvertrag unterschrieben zum 01.10.2010. Es ist übrigens eine WBS-pflichtige Wohnung und die Gesellschaft "arbeitet" mit unserer Arge zusammen.


    Die alte Wohnung muß weiß/neutral gestrichen werden, wir haben hier 2 Jahre gewohnt. Bzw. ich zuerst mit meinem nun getrennten Ehemann und dann kurze Zeit gemeinsam mit unserem Kind und er ist dann ausgezogen. Die Scheidung läuft auch so gut wie. Die Wohnung wurde angemiete, da standen wir in keinem Leistungsbezug.


    Die neue Wohnung wird ohne Tapeten übergeben, sprich sie muß renoviert und geweißt werden.


    Wie sieht das nun aus, weil ich ja aufgefordert wurde. Werden da nun irgendwelche Kosten erstattet? Ohne diesen Umzug wären diese Kosten ja jetzt nicht entstanden. ich habe gelesen, dass ich z.B die Erstattung der Kosten für einen Nachsendeantrag beantragen kann. Zudem passt unsere Küchenarbeitsplatte nicht mehr in die neue Wohnung. :(


    Nächstes Problem, ich hatte letzte Woche einen Unfall und bin nun krankgeschrieben/arbeitsunfähig und mein Sohn ist in einer fremdbetreuung, da ich ihn derzeit nicht versorgen kann. Ich muß meine Hand absolut ruhig halten und schonen. Das ganze wird sich nun noch gute 8-12 Wochen hinziehen, je nach Heilungsverlauf. :eek: Der Umzug wird von einem Unternehmen gemacht, aber was passiert mit der Renovierung? In unserem Umfeld gibt es nur 1-2 Leute die uns helfen könnten, diese sind schon sehr alt und ich weiß derzeit echt nicht, wie wir das schaffen sollen. Den Umzug vorbereiten werde ich hinbekommen, aber die Renovierung? Mich macht das derzeit echt kirre. :confused: Wenn ich könnte würde ich ja trotzdem mithelfen, mit Gipsschiene und nur der einen Hand kann ich aber vieles einfach nicht machen/schaffe es nicht.


    Welche Möglichkeiten gibt es da? Ich kann mir kein Unternehmen/keine bezahlten Helfer leisten, die uns da unterstützen. Könnt ihr mir da sagen, welche "Rechte" und Möglichkeiten ich da habe?


    Ich wollte gleich eh nur Arge, weil ich noch Unterlagen einreichen muß, meine SB wird heute aber sicherlich keine Zeit für ein Gespräch haben.


    Vielen Dank für eure Antworten!


    LG
    fragende