Beiträge von ms1708

    Danke für die Antwort,das Urteil scheint zu passen.Jetzt stellt sich die nächste Frage,wird das ausgezahlte Geld in voller Höhe angerechnet auf die Rentenzahlung da Herr X es ja der Rentenversicherung melden muss.

    Guten Tag,ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel:


    Herr X bekommt seit 2011 befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung und sein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ruht seitdem.Nun


    wurde Herr X im März 2015 eine Duerrente wegen voller Erwerbsminderung zugesprochen und somit wird ja das Arbeitsverhältnis beendet.Hat Herr X noch


    Anspruch auf Urlaub aus den vergangenen Jahren und kann sich diesen jetzt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen lassen???Herr X


    ist desweitern 50 Prozent Schwerbeschädigt und hat dadurch auch noch mehr Urlaustage im Jahr.Kann mir jemand zu diesem Fall etwas sagen??


    Vielen Dank im vorraus.

    Hallo zusammen,evtl.könnt ihr mir bei folgendem Fall weiter helfen.
    Eine alleinerziehende Mutter von 2 Kindern bezieht Alg2.Sie bekommt am 31.8.14 das Alg2 überwiesen,welches ja für den Monat September zum Leben ist.Nun fängt sie am 1.9. eine Vollzeitstelle an.Sie verdient jedoch nicht genug und muss Aufstocken.Jetzt bekommt sie am 25.9. ihre Abrechnung und leitet sie natürlich ans Jobcenter weiter damit für Oktober das Alg2 neu berechnet werden kann.Nun kommt der Bescheid vom Jobcenter indem ihr erstes Gehalt,welches ja erst am 30.9. ausbezahlt wird für den Monat September angerechnet wird und sie soll knapp 600 Euro zurück zahlen.Ist das korrekt so??Undd wovon soll sie jetzt im Oktober Leben,ihr Gehalt reicht trotz Vollzeitstelle nicht für 3 Personen,das geht schon fast komplett für die Miete weg.
    Danke für eure Antworten,evt.kennt sich ja jemand damit aus.

    Es gibt leute die hier nicht registriert sind und trotzdem fragen haben,und um hier nicht die halbe lebensgeschichte zu erzählen schreibe ich diese fragen in der ICH form,wäre nett wenn jemand eine sachliche und fundierte aussage zu meiner frage hätte.DANKE!

    Hallo,ich habe folgende Frage.Mein Mann und Ich haben uns getreent und ich werde jetzt Hartz 4 beantragen müssen.Unser gemeinsames Kind bleibt bei mir wohnen und mein Mann wird mir dafür auch Unterhalt zahlen.Steht mir der Mehrbedarf für Alleinerziehende trotzdem zu??Danke für eure Hilfe.

    Hallo,wir haben folgendes Problem:
    Meine Frau und Ich haben uns getrennt,sie bleibt mit unseren 2 Kindern in der alten Wohnung und ich werde ausziehen.Da wir ergänzend Hartz IV beziehen stellt sich mir jetzt die Frage ob der Mietvertrag geändert werden muss da wir ihn beide unterschrieben haben oder reicht es wenn wir dem Jobcenter meine Ummeldebestätigung vorlegen??

    Hallo zusammen,ich habe eine Frage zum Freibetrag der mir zusteht.Folgende Situation stellt sich dar.Ich beziehe 1293 Euro Rente aufgrund voller Erwerbsunfähigkeit und bezahle 524 Unterhalt für 2 Kinder.Somit bleibt nicht viel zum Leben über.Als Erwerbstätiger hat man ja einen höheren Freibetrag der einem zusteht,im moment glaub ich etwa 1000 Euro.Ab wann wird man als Erwerbstätig eingestuft,angenommen ich würde einen 400 Euro Job annehmen wo ich aber nur 100 Euro verdiene,würde das dann als Erwerbstätig gelten oder gilt das nur für Vollzeitstellen?Danke für euren Rat.

    Hallo,ich hab eine Frage zur Unterhaltsberechnung für ein nichteheliches Kind.Folgende Situation findet sich vor.Ich habe einen nichtehelichen Sohn für den ich Unterhalt zahle,nun habe ich vor 2 Jahren geheiratet und mit meiner Frau eine gemeinsame Tochter.Meine Frau hat einen Sohn mit in unsere Ehe gebracht(also jetzt mein Stiefsohn).Vor unserer Ehe bezog sie für ihren Sohn Unterhaltsvorschuss da der Vater nicht zahlt.Mit unserer Hochzeit ist dieser weggefallen und ich muss jetzt sozusagen für ihn aufkommen.Bei der Berechnung des Kindeunterhaltes für meinen unehelichen wurde er aber nicht berücksichtigt weil es ja "nur" mein Stiesohn ist.Unsere gemeinsame Tochter wurde berücksichtigt.Nun meine Frage,ist das richtig so??Eskann doch nicht sein das ich einerseits für den Sohn meiner Frau aufkommen soll und andererseits wird er bei der Berechnung des Unterhaltes für meinen nichtehelichen Sohn nicht berücksichtigt!!!???


    Gruß und danke für eine Antwort


    Micha