Beiträge von PENATE

    Natürlich geht es in dieser Post !!!NICHT!!!! um ein Bankkonto in der Alpenrepublik. Stattdessen aber um ein "zweites Incognito-Konto" bei einer Bank im Nachbar-Kaff. Ein Konto über das man z.B. die Dinge abwickeln will (wie Sexuelles, Religiöses, Rassisches oder Politisches z.B.), die den Sachbearbeiter nichts angehen sollen. Ist das möglich (von Bankseite) bzw. wo liegen die Probleme? Es geht nicht um das Verbuchen nicht angemeldeter Einnahmen (wer hat die schon...?), sondern um Privatssphäre! Es gibt doch ein "BANKGEHEIMNIS" was bedeuten sollte, das niemand von dieser (zweiten) "Ausweich-Bank" etwas erfahren dürfte und würde!


    Ist das machbar und wenn nicht, warum nicht, bitte?
    PENATE

    MUSS EINE 2-er BEDARFSGEMEINSCHAFT mit 648 Euro Leistungen (plus Miete) nachweisen wo und wie sie sich ernährt, wenn sie z.B. jeden Monat für die gleiche Summe, also 648 Euro Anschaffungen tätigt? Darf diese BG Anschaffungen in solcher Höhe tätigen und argumentieren, das sie "GRATIS" Essen bekommt von der Familie oder Freunden?
    PENATE

    Wer hat damit Erfahrungen und kann sagen, ob es OK ist, wenn eine 2-er Bedarsgemeinschaft pro Monat 150 Euro Flohmarktverkäufe alter Kleidung und Hausrat geltend machen will. Erkennt die ARGE das in der Regel an?
    Eigene Erfahrungen oder § wäre mir am liebsten.
    PENATE

    Hallo Allerseits, könnt Ihr mir vielleicht sagen, was man in Kontoauszügen auf der Ausgangsseite (natürlich keine Einnahmen) schwärzen darf? Ich kenne die Regel mit Religiöses, Sexuelles, Rassisches etc. Allerdings stellt sich die Frage wie man feststellen will was z.B. "sexuell/religös" bedingt war, wenn der Text bereits geschwärzt ist? Wie handhabt die ARGE das in der Regel?
    PENATE