Beiträge von ginger57

    Hallo,


    zum Anwalt und das Bildungswerk, das seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist auf Schadenersatz verklagen. Es ist natürlich alles einfach mit schriftlichen Unterlagen, aber Zeugen reichen auch aus. Viel Glück!!!!!!


    Gruß
    Wolfgang



    Also wir haben eine Kopie vom Ausbildungsvertrag, leider hat diesen das Bildungswerk noch nicht unterschrieben, wurde aber von dort erstellt und die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, dort wurde er über das Bildungswerk angemeldet.

    Mein Sohn hat im Rahmen einer einjährigen Bildungsmaßnahme über das Bildungswerk an etliche Praktikas teilgenommen, wodurch er dann seit April diesen Jahres bei einer Firma blieb, da man ihm dort eine geförderte Lehre über das Bildungswerk zusagte.


    Er arbeitete dort seit April wöchendlich bis zu 40 Stunden für 220 €/ mon.


    Den August hatte er dann frei, da der Lehrgang zum 16.07. beendet war und die Lehre zum 01. 09. begann. Die Firme wollte ihn in dieser Zeit nicht, da sie ihn hätten bezahlen müssen.


    Also kein Problem, eine Lehrstelle war wichtiger.


    Ende August mußten wir in die Firma, dort wurde dann mit einem Herrn des Bildungswerkes, den Firmeninhabern und meinem Sohn die Lehrstelle nochmals bestätigt und schrifliches erledigt. Unterlagen bekamen wir nicht, Ausrede war, der Herr vom Bildungswerk sei nicht unterschriftsberechtigt, sie würden mir aber in den nächsten Tagen zukommen. Dieser Herr kam nochmal zu uns nach Hause, ohne Unterlagen, jedoch nochmals mit der Zusage alles wäre Ok und genehmigt, wir sollen zusätzlich Fahrgeld beantragen und mehr.


    Mein Sohn fing dann seine Lehre pünktlich zum 01.09 an, meldete sich bei der AOK an, sowie in der Schule, mußte er selber machen und war froh endlich eine Lehrstelle zu haben.


    Bei mehreren telefonischen Anfragen, wo denn der Lehrvertrag bliebe, hieß es der Herr wäre wohl nicht mehr tätig, aber es wäre alles am laufen. Dann bekam mein Sohn eine Kopie, welche jedoch noch nicht vom Bildungswerk unterschrieben war.


    Am 05.10. bekam ich einen Anruf, ich solle doch bitte schnellst möglich zum Bildungswerk kommen, es wäre etwas eingetroffen und man müsse dies mit mir und meinem Sohn besprechen.


    Dann der Hammer. Man teilte mir mit, dass mein Sohn arbeitslos sei. Man habe festgestellt, das der auszubildende Betrieb nicht zur Ausbildung berechtigt sei und mein Sohn dort nicht mehr hingehen dürfe. Auch habe man keine Lehrstelle für ihn werde sich aber bemühen eine neue zu finden. Zahlungen würde es auch nicht mehr geben, jedoch müsse mein Sohn dort regelmässig an den Maßnahmen teilnehmen, wird aber dafür nicht endschädigt. Dann machte man erst mal einen neuen Test, bei allen vorherigen war er fähig für eine 3 1/2 jährige Ausbildung, jetzt teilt man mir mit, dass er sich ja nicht konzentrieren könne und er darum nur eine 2 jährige Ausbildung genehmigt bekommt, worauf ich das ablehnte.


    Was können wir jetzt tun und was ist unser Recht?

    Wir haben leider einen Durchlauferhitzer, daher der hohe Strom. Mein Sohn arbeitet in einer Metallverarbeitung und muß wegen dem Öl jeden abend duschen, ich dusche nur jeden 2. Tag, was ich aus gesundheitlichen Gründen muß. Auch duschen wir schnell und nicht stundenlang. Baden wäre für mich wohl gut, unterlasse ich aber aus kostengründen.
    Ansonsten läuft bei uns nur der Kühl- Gefrierschrank, 3x die Woche die Waschmaschine und eben abend der Fernseher.und zwischendurch mal der Rechner. Ich glaube das ist keine Verschwendung.
    Ich benötige mein Auto, weil ich wie gesagt sehr schlecht laufen kann und ständig zum Arzt muß und ob mein Sohn sich jetzt für 193 € eine Monatskarte holt und am Tag über 4 Stunden mit dem Bus fährt oder sich damit ein Auto nimmt, wo er nur 1 Stunde benötigt und wie schon gesagt um 4 färt kein Bus wenn er um 5 anfangen muß.
    Ich kann ihn auch so früh nicht fahren, da ich nach Einnahme meiner Medikamente noch ca 1 Stunde brauche bis ich einigermaßen laufen kann, ich habe schweres Rheuma und mein Auto darf er nicht fahren.
    Ich bin auch nicht der Meinung in einem Sozialparadies zu leben, ich suche schon sehr lange nach einer kleineren Wohnung, wenn möglich im Erdgeschoß, aber die kosten hier genauso viel wie meine Wohnung mit dem Unterschied, dass mein Sohn wenn er seine Lehre beendet hat ausziehen wird und ich dann ein weiteres Mal umziehen muß.
    Wie mir erklärt wurde stehe mir Mehrbedarf wegen meiner Behinderung und Ernährungsbeihilfe wegen Diabetis zu, Aber das ist in keinem Bescheid aufgeführt obwohl ich es angegeben habe.

    Hallo,
    vielleicht kann mir hier mal geholfen werden.
    Ich habe bei meinem Exehemann in der Firma bis zur Trennung gearbeitet, diese ging dann Pleite.
    Seit einem Jahr erhalte ich Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 225,-- €.
    Ich bin zu 70 % Behindert mit Buchstabe G.
    Bei mir wohnt mein 19 Jahre alter Sohn, welcher das vergangene Jahr über das Bildungswerk eine Schule gemacht hat und 220,-- € im Monat dafür erhalten hat.
    Desweiteren bekommt er noch Kindergeld in Höhe von 184,-- €.
    Meine Miete beträgt 511,-- € warm, wovon 463,60 übernommen werden.
    Noch zu sagen ist, dass ich Diabetiker bin.


    Ich erhalte vom Arbeitsamt genau 36,36 €, mir sagt jeder dass mir mehr zusteht, aber auf Anfrage vom Amt kommt keine Reaktion.
    Ich fahre ein Auto, was ich benötige, da ich gehbehindert bin. Öffendliche Verkehrsmittel fahren hier nur schlecht.


    Wie soll das denn jetzt werden?


    Mein Sohn macht jetzt eine geförderte Ausbildung, da erhält er 320,-- €, er benötigt jetzt auch ein Auto, da er so nur 20 Min zur Firma fährt, wie gesagt öffentliche Verkehrsmittel sind hier kaum nutzbar, er müßte dann ca 2 Stunden für die Fahrt einrechnen. Was aber schon aus dem Grund nicht geht, da er oft um 5 Uhr anfängt zu arbeiten, der 1. Bus aber erst um 7 fährt.
    Mein Auto darf er nicht fahren, da es wegen meiner Behinderung steuerermäßigt ist.


    Da ich 120 € Strom im Monat zahle, bleibt nach Zahlung von Telefon 40 € und Versicherung 30 € nicht viel mehr übrig.
    Ich kann ja meinem Sohn auch nicht alles wegnehmen.


    Vielleicht weiß einer was uns richtig zusteht,
    Vielen Dank im Vorraus