Beiträge von komix

    Hallo,
    ich habe vor einiger Zeit Hartz 4 beantragt nachdem ich vor knapp zwei Monaten meine Ausbildung abgeschlossen habe. Ich bin demnach zur Zeit arbeitssuchend und brauche die Unterstützung zur Überbrückung. Derzeit lebe ich in einer WG, würde aber gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Er verdient netto 1600 € im Monat. Wenn ich richtig informiert bin legt das Amt eine derartige Wohnsituation als Bedarfsgemeinschaft aus, da wir dann eine eheähnliche Gemeinschaft wären und er müsste für mich aufkommen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei seinem Verdienst mein Anspruch auf Hartz 4 verfällt wenn wir gemeinsam leben?