Beiträge von Vincent Nicehair

    Hallo liebe Community,


    ich bin 31 Jahre, derzeit noch berufstätig im Bäckerhandwerk (5Jahre) und begann am 13.9.2010 eine Weiterbildung zum Lebensmitteltechniker.
    Vermögen ist auch nicht vorhanden, ich meine damit, ich hab nix angespart oder ähnliches.


    Nun zu meinem Anliegen.


    Da es sich um eine Vollzeitausbildung von 2Jahren handelt, schaff ich es einfach nicht, berufstätig zu sein und nebenbei noch die Weiterbildung zu stemmen.


    Ich bin Mieter einer 2-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, 56qm2, Kaltmiete 295€, Nebenkosten 115€.
    Wenn ich gekündigt werde, habe ich Anspruch auf Wohngeld, Heizkosten- oder Nebenkostenerstattung ,und wenn ja wieviel ca?


    Sollte ich Arbeitslosengeld 1 beantragen, ca 700€, oder hab ich da gar keinen Anspruch drauf, weil ich mich auf eigenen Wunsch weiterbilde, und eigentlich auch meinen Bäckerberuf weiter ausüben könnte?
    Darf ich der Arge mitteilen, dass ich ne Weiterbildung mache, oder sollte ich es ihnen lieber verschweigen um an Leistungen zu kommen und bin ich verpflichtet Arbeit anzunehmen obwohl ich ne Weiterbildung mache?


    Soll ich gleich Hartz 4 beantragen?
    Wie verhält es sich hier?


    Was is mit meiner Krankenversicherung in beiden Fällen?


    Wie hoch ist der Freibetrag, den ich dazu verdienen darf?


    Ist die Arge mein Ansprechpartner auch beim Wohngeld? Oder das Landratsamt?


    Fänds super wenn mich wer hier mal ein wenig aufklären könnte.


    MFG