Beiträge von Serialburn

    Natürlich habe ich im Oktober schon gearbeitet, auch das ganze Jahr schon. Bin aufstocker.
    Frage ist nach wie vor ich habe im September von der ARGE Summ X für Oktober erhalten. Mein Oktbergehalt erhalte ich aber irgendwann im Nov. (aktuell noch nix da). Heißt ich hatte Oktober kein Gehaltszufluss, heißt Geld steht mir nicht zur verfügung.


    Nach der Zuflussregelung hätte ich also im Oktober einen voll Anspruich auf ALG2 und nicht auf die aufstockende Teilzahlung, oder etwas nicht?

    Danke für den Hinweis, ich hab mich aber wohlüberlegt abgemeldet. Daher ein nein zum Einstiegsgeld/Übergangsgeld. Ich lag eh mit meinem Bruttoverdienst (ohne Aufstockung) über der Einkommensgrenze (Wikipedia) für ESG.



    ALG2 Leistungen für nov. hätte ich eh zurück zahlen mussen. Da ich vom neuen AG im jeden Fall Ende Nov das Gehalt bekomme.


    Mir gehts es ja primär in meiner Frage um Oktober.

    Hallo,


    folgendes Situation:
    Aufstockendes ALG II längere Zeit erhalten.
    Letzte ALG 2 Zahlung im September FÜR Oktober erhalten. Ende Oktober keine Zahlung mehr für November erhalten, da ich ab November nen besser bezahlten Job habe und auch pünktlich das Geld bekomme. Deshalb habe ich mich selbst abgemeldet.


    Folgende Situation nun: Mein Chef meint wohl jetzt meinen letzten Lohn nicht mehr pünktlich überweisen zu müssen. Ich Schätze das das Gehalt frühstens 3-5 November da sein wird.


    Eigentlich müsste ich doch jetzt aufgrund des Zuflussprinzips für Oktober vollen ALG 2 Anspruch haben da abgesehen vom Kindergeld kein Einkommen im Oktober geflossen ist? Also müsste die ARGE mir wenn ich Nachweise das ich im Oktober kein Lohn bekommen habe noch die differenz zum bereits gezahlten ALG 2 anteil auszahlen, richtig?


    So hat es mir jedenfalls die Sachbearbeiterin von der ARGE am Telefon erklärt weil die nicht wollten das ich mich abmelde. D.h die meinten wenn mein neuer Arbeitgeber erst im Dez. zahlt hätte ich Anspruch auf volles ALG2 im Nov. Da ich aber weiß das er pünktlich Ende November zahlt habe ich mich abgemeldet zum 1.11.

    Hallo,


    erstmal die Grundsituation:
    ALg 2 Aufstockung bewilligt bis 31.12
    Abgemeldet zum ALG 2 zum 31.10, weil ab 1 Nov neue Arbeit
    Finanzamt verlangt Steuererklärung 2009 bis 21 Oktober. Bescheid und Rückzahlung gibt es hoffentlich erst ab November.


    Frage nun:
    Die Erstattung erfolgt ja NACH dem ALG 2 Bezug, kann man mir da noch nachträglich noch was anrechnen? Die Erstattung ist von 2009, ich habe allerdings auch komplett 2009 eine Aufstockung erhalten.


    Das während des Bezugs angerechnet wird weiß ich. Nur eben nicht was danach ist.