Beiträge von fernsehmuffel

    auf http://babrechner.arbeitsagentur.de/ kommt die Auswertung:


    " Sie haben angegeben, dass Sie zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind und die
    Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern für die Ausbildung nicht erforderlich ist.
    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Sie bei diesem Sachverhalt keinen Anspruch auf
    Berufsausbildungsbeihilfe. Näheres erfahren Sie von der Agentur für Arbeit."


    alles wahrheitsgemäß, also keine BAB :(

    Hallo allerseits,


    ich goggle schon seit einiger Zeit nach einer Antwort, komme aber nich weiter. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Ich bin 17, werde im April 2011 18 jahre und mache ne Ausbildung als Tischler im 1 Lehrjahr.


    Ich habe im Haus meiner Eltern ein Zimmer.
    Nun ist folgendes, meine Eltern haben ihr Haus gekauft und finanziert, um meinen Opa mit in das Haus zu nehmen, da er gepflegt werden muß. Er hatte einen eigenen Wohnbereich im Haus mit ungefähr 50 qm und hat Miete bezahlt.
    Nun ist mein Opa aber vor einem halben Jahr an einem Herzinfarkt gestorben.
    Ich weiß, das mein Papa alles Geld zusammenkratzen muß um das Haus zu halten da jetzt die Miete von meinem Opa wegfällt.
    Trotzdem möchte er mir jetzt Opas Wohnung geben, damit ich mehr Platz und mein eigenes Reich habe (mein jetztiges Zimmer ist eigentlich ein Durchgangszimmer.)
    Miete kann ich von meinem Lehrlohn kaum bezahlen, will mein Papa aber auch nicht haben. Ich möchte meinen Eltern aber trotzdem helfen. Mein Meister hat mir was von Wohngeld erzählt, ich soll Miete bezahlen, bekomme das aber während meiner Lehre wieder (vom Staat?) geht das wirklich?


    Daniel