Beiträge von Rosina

    Hallo an alle!


    Wir haben unseren Bewilligungsbescheid bekommen! Mein Pflegegeld wurde nicht angerechnet!!! Uns ist echt ein großer Stein vom Herzen gefallen......


    Vielen Dank nochmal an alle für die Hilfe und Unterstützung in diesem Thread.



    Anja

    Hallo ihr Lieben!!!


    Mensch verzeihung, ich habe nicht mitbekommen, dass noch weitere Beiträge eingegangen sind..... Na das freut mich ja liebe Sonnenblume, dass es noch ein Menschlein mit dieser Leistung gibt. Ich bin vor ein paar Jahren von Hamburg ins Rheinland gezogen und es war wirklich schwer, das Pflegegeld hier weiterzubekommen. Es kennt ja kaum noch jemand! Es scheint wirklich kaum noch Leute zu geben, die das bekommen.


    Lieber Berthold, seit gestern bin ich dabei den ALG 2-Antrag auszufüllen, nächste Woche ist Abgabetermin.... Waren wegen der Benötigten Info ob anrechenbar heute beim VdK...selbst die konnten mir das nicht sagen und müssen sich erstmal schläuen. Mir gruselt ein wenig, denke, sie werden es erstmal versuchen anzurechnen, auch wenn es nicht rechtens sein sollte....in der Hoffnung ich wehre mich nicht....



    Ich halte euch in diesem Thread auf dem Laufenden, wenn ihr mögt, vielleicht braucht irgendwann mal jemand diesbezüglich Infos genauso dringend, wie ich....


    Liebe Sonnenblume, wenn du magst, melde dich mal mit einer Nachricht, würde mich auch riesig freuen.



    Bis demnächst in diesem Theater!


    Alles liebe Anja

    Ich habe bald blutige Finger....suche schon seit Stunden in den Gesetzestexten. Aber ich muß auch gestehen, dass ich da echte Verständnisprobleme habe und mich nur schwer zurecht finde. Wäre klasse, wenn du da was finden könntest. Die Liste habe ich gleich vollständig ausgedruckt, aber ein entsprechender Gesetzes-Text wäre schon richtig gut.
    Auf jeden Fall bin ich schonmal etwas beruhigter. Mir graut nur davor, dass die Arge sich windet.


    Vielen Dank erstmal, vielleicht findest du ja noch was geeignetes für mich.



    LG:)

    Hallo Berthold,


    ich bekomme mein Pflegegeld vom Sozialamt. Es war als Nachteoilsausgleich gedacht und nicht zweckgebunden. Aber ich habe da etwas gefunden. Eine Liste von TacheleseV. Ich schicke dir den Link als Nachricht, da ich nicht weiß, ob es hier gewünscht wird. Würdest du dir das mal anschauen? Meinst du, ich sollte die Liste ausdrucken um sie bei der ARGE vorzulegen, falls sie mir das anrechnen wollen?

    Hallo Berthold,


    ich habe das noch nie gehört, was ist denn unter freier Wohlfahrtspflege zu verstehen? Ich habe den Begriff in diesem Zusammenhang noch nie gehört.


    Es wäre klasse, wenn du mir nochmal antworten könntest! Vielen Dank!

    Zitat

    Pflegegeld ist grundsetzlich zweckbestimmt und darf bei der Preson nicht angerechnet werden


    Hallo tippisilv, danke für deine Antwort. Ich habe auch jede Menge Fallschilderungen gefunden, wo es nicht angerechnet wurde, aber kennst du diese Form von Pflegegeld? Es handelt sich eben nicht um das übliche, das man bekommt, weil man in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Es ist das Pflegegeld, dass ich schon VOR 1995 erhalten habe. Es ist die Besitzstandswahrung, da ich nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung bin und somit durch die Einführung der Pflegestufen benachteiligt gewesen wäre. Mein Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, es ist ein Nachteilsausgleich. Es gibt nicht mehr viele Leute, die das bekommen.
    Wenn ich alles richtig verstanden habe, dient das heutige Pflegegeld ja der tatsächlichen Pflege und ist für den Pflegenden eine Aufwandsentschädigung, also nicht anrechenbar. Für den Pflegebedürftigen ist es zweckgebunden, weil er die Pflege ja benötigt, also auch nicht anrechenbar.
    Aber ist das in jedem Fall so? Wäre echt schlimm, wenn das Geld plötzlich wegfallen würde.....


    Gibt es denn niemanden, der noch etwas beitragen kann?


    LG an alle!

    Hallo,


    ich habe mich gerade eben erst registriert, da ich dringend eine Auskunft benötige. Es ist toll, dass es dieses Forum gibt, es ist beruhigend, wenn man um die Möglichkeit weiß, sich informieren und austauschen zu können.
    Nun zu meiner Situation:


    Wir sind verheiratet, haben einen 7jährigen Sohn. Wir leben von folgenden Leistungen:


    Mein Mann erhält ALG1 1044,-
    Kindergeld 184,-
    Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz Art. 51 PflegeVG 527,-


    Das Pflegegeld erhalte ich bei 100% Schwerbehinderung. Diese Leistung gibt es in dieser Form nur noch sehr selten. Sie steht mir soweit ich informiert bin bis zu meinem Ableben zu.


    Nun meine Frage. Mein Mann muss ALG2 beantragen, wenn sich bis Ende November kein Job findet, wovon wohl auszugehen ist. Darf die Arge mein Pflegegeld anrechnen?


    Ich wäre sehr dankbar für eine kompetente Antwort, falls möglich mit entsprechender rechtlicher Quelle, damit ich gegebenenfalls bei Antragstellung mit Paragrafen gerüstet bin. Das Problem ist nämlich, dass die meisten Sachbearbeiter diese Leistung gar nicht mehr kennen und das führt unweigerlich zu Streitereien.


    LG aus NRW!:)