Beiträge von Herzchen

    schonmal vielen dank für eure antworten.


    die 420 € könnten wir ja bezahlen (vorausgesetzt mein freund bekommt mind. 160 € für die unterkunft vom jobcenter).


    wenn wir beim jobcenter den mietvertrag mit 420 € miete abgeben, bekommen wir doch bestimmt keine zustimmung. was würde denn dann passieren?


    wir haben in den letzten wochen so oft mit dem vermieter gesprochen, weil wir wollten das alles klappt. und wir wollen die wohnung unbedingt haben.aber im moment bin ich total verwirrt und weiß jetzt gar nicht mehr wie wir das am besten machen sollten :-(.

    hallo,


    mein freund bekommt hartz4 und ist 22 jahre, ich mache eine ausbildung und bin auch 22 jahre. wir wohnen seit november 2010 als bedarfsgemeinschaft in einer 39 qm wohnung für 320 € miete.


    nun wollen wir zum 01.01.2013 umziehen. die neue wohnung ist 60 qm groß und die miete beträgt 380 € (335 kaltmiete und 45 nebenkosten). laut aussage vom jobcenter sind für uns 60 qm und 381 € miete angemessen.
    wir haben mit dem mieter abgesprochen, dass wir nur 380 € miete zahlen müssen. eigentlich möchte der vermieter 420 € miete haben. wir haben mit ihm abgesprochen, dass die fehlenden 40 € monatlich von uns dann zusammen mit der nebenkostenjahresabrechnung nachgezahlt werden.


    die nebenkosten auf ein ganzes jahr gerechnet betragen laut mietvertrag 1.056 € (ohne diese vereinbarung mit den fehlenden 40 €).
    45 € nebenkosten monatlich sind aber nunmal nur 540 € im jahr. deswegen möchte der vermieter, dass wir den mietvertrag ohne die auflistung der einzelnden nebenkosten beim jobcenter abgeben.



    nun wissen wir nicht was wir machen sollen. sollen wir den vollständigen mietvetrag abgeben oder den mietvetrag ohne nebenkostenaufzählung?


    welche möglichkeiten gibt es überhaupt, damit die wohnung bewilligt wird?


    und was passiert, wenn die wohnung nicht bewilligt wird? können wir die wohnung auch ohne genehmigung mieten? bekommt mein freund dann nur die momentane miete (160 €) und muss die differenz von 30 € selber zahlen? und bekommt er dann trotzdem seinen normalen regelbedarf weiterhin?



    ich hoffe ich konnte unsere situation relativ verständlich beschreiben.


    ich bitte um möglichst schnelle antworten. dankeschön!!!

    hallo,


    mein freund bekommt hartz4 und ist 22 jahre, ich mache eine ausbildung und bin auch 22 jahre. wir wohnen seit november 2010 als bedarfsgemeinschaft in einer 39 qm wohnung für 320 € miete.


    nun wollen wir zum 01.01.2013 umziehen. die neue wohnung ist 60 qm groß und die miete beträgt 380 € (335 kaltmiete und 45 nebenkosten). laut aussage vom jobcenter sind für uns 60 qm und 381 € miete angemessen.
    wir haben mit dem mieter abgesprochen, dass wir nur 380 € miete zahlen müssen. eigentlich möchte der vermieter 420 € miete haben. wir haben mit ihm abgesprochen, dass die fehlenden 40 € monatlich von uns dann zusammen mit der nebenkostenjahresabrechnung nachgezahlt werden.


    die nebenkosten auf ein ganzes jahr gerechnet betragen laut mietvertrag 1.056 € (ohne diese vereinbarung mit den fehlenden 40 €).
    45 € nebenkosten monatlich sind aber nunmal nur 540 € im jahr. deswegen möchte der vermieter, dass wir den mietvertrag ohne die auflistung der einzelnden nebenkosten beim jobcenter abgeben.



    nun wissen wir nicht was wir machen sollen. sollen wir den vollständigen mietvetrag abgeben oder den mietvetrag ohne nebenkostenaufzählung?


    welche möglichkeiten gibt es überhaupt, damit die wohnung bewilligt wird?


    und was passiert, wenn die wohnung nicht bewilligt wird? können wir die wohnung auch ohne genehmigung mieten? bekommt mein freund dann nur die momentane miete (160 €) und muss die differenz von 30 € selber zahlen? und bekommt er dann trotzdem seinen normalen regelbedarf weiterhin?



    ich hoffe ich konnte unsere situation relativ verständlich beschreiben.


    ich bitte um möglichst schnelle antworten. dankeschön!!!

    hallo, danke für eure antworten.


    ich habe jetzt mal bei hotline vom jobcenter angerufen.
    mir wurde gesagt, dass die 60 qm nicht überschritten werden dürfen. noch nicht einmal 61 qm wären möglich. aber wenn die miete doch im rahmen ist kann denen doch egal sein, wenn die wohnung etwas größer ist. denen geht’s doch eig. nur darum nicht mehr geld als nötig zu zahlen. ich würde ja die mehrkosten zahlen, aber das ist wohl egal.
    Die miete könnte auch etwas über den 381 € liegen. Dazu müsste man dann das mietangebot beim jobcenter vorlegen. Was ist eigentlich ein mietangebot?

    hallo zusammen,
    ich möchte mit meinem freund in eine andere wohnung umziehen. wir sind eine bedarfsgemeinschaft. die wohnung ist in niedersachen, region hannover, 82 qm groß und die kaltmiete beträgt 380 €. nun wurde uns vorher vom jobcenter gesagt, dass die miete höchstens 381 € betragen darf und die wohnung 60 qm haben sollte, es können auch etwas mehr qm sein. "es kommt halt drauf an“.


    nun würde ich gerne wissen, ob die wohnung mit 82 qm wirklich zu groß ist? oder ist es ok, weil wir die miete nicht übersteigen. theoretisch geht’s dem jobcenter doch nur ums geld...


    was wäre schlauer? erst beim jobcenter fragen, ob 82 qm noch ok sind. dann würden sie bestimmt eher nein sagen.
    oder direkt beim jobcenter sage, dass wir den mietvertrag schon unterschrieben haben bzw. schon dem vermieter eine zusage gemacht zu haben? dann würden sie vielleicht eher zustimmen.


    ich bitte um schnelle antworten, da der besichtigungstermin noch heute ist. danke

    hallo zusammen,


    ich möchte gerne mit meinem freund zusammenziehen. wir sind beide 20 jahre alt.
    ich mache eine ausbildung im 1. jahr und bekomme 515 euro netto, sonst habe ich keine einnahmen oder ausgaben. ich wohne bei meinen eltern.
    mein freund bekommt hartz 4, er hat eine eigene wohnung (39qm, 330 euro Warmmiete).


    würden wir als bedarfsgemeinschaft angesehen werden?
    wie viel wird meinem freund vom hartz 4 abgezogen?
    müsste ich beim antrag mein vermögen angeben (mit kontonummer und bankleitzahl, girokonto,...)?
    Würde zusammenleben auf probe gehen?


    ich habe schon viele verschiedene sachen darüber gehört, bin mir jetzt nicht sicher wie es denn wirklich geregelt wird.
    bitte um schnelle antworten.


    schonmal vielen dank,


    lg herzchen