Beiträge von Grumbler

    Hallo lacki,


    danke für die Antwort, die jedoch nicht den Punkt trift: Die Erklärung für dauerhaft!?


    Meinen dauerhaften Wohnsitz kann ich jederzeit durch Umzug ändern > er ist also nicht entgültig.


    Wenn bei jemand zu Beginn einer Erkrankung schon klar ist, daß er nach 3 Monaten wieder gesund sein wird, ist sicherlich nicht von dauerhaft zu sprechen.


    Es geht tatsächlich um eine Bekannte, die seit 3 Jahren voll erwerbsmindernd verrentet ist und die nächsten 2 Jahre, bis zur letzten Prüfung durch den Rententräger, auch und mit hoher Sicherheit entgültig verrentet bleiben wird. Obwohl Sie keinen Cent mehr erhält, als wäre sie entgültig verentet, hat sie diverse Nachteile. so muss ein permanent voll erwerbsminderungsverenteter Mensch keine GEZ zahlen > sie muss sie zahlen.


    das ist meines Erachtens ein erheblicher Verstoss gegen das Antidiskriminierungsgesetz ... :mad:


    Gruß
    Grumbler

    Hallo zusammen,


    ich bin nicht sicher, ob ich mit diesem Thema hier richtig bin > habe aberkeine geeignetere Rubrik gefunden.


    Ich habe aus aktuellem Anlass im SGB XII gestöbert und bin im Kapitel 4 § 41 Absatz1 auf folgende Formulierung gestrossen, deren Bedeutung sich mir nicht eindeutig erschliesst:


    Zitat

    (1) Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 bis 84 und 90 beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten. § 91 ist anzuwenden.


    Was ist "dauerhaft" ? Erhält eine Person, die seit 3 Jahren und in den nächsten 3 Jahren voll erwerbsgemindert verrentet ist, dauerhaft voll erwerbsgemindert?


    Gibt es eine eineindeutige Erkläung für dauerhaft? Wenn ja, wo nachzulesen?


    Danke für Meinungen, Hinweise und Tipps!


    Gruß
    Grumbler

    @ lacki,


    räumliche Trennung wäre die getrennte Nutzung beider Wohnungen. Okay > gebrauchte oder billige Küche ...


    Die wichtigste Frage bleibt aber die bezüglich der gemeinsamen Finazierung als GbR! Es ist ja nun so, daß Entscheidungen, die vor 5 Jahren mit guten Absichten getroffen wurden, nun nicht ´mal eben per Federstrich zu streichen sind. Bei meiner jetzigen finanziellen Lage (schlechter als vor 5 Jahren!) wäre die finanzierende Bank sicherlich nicht bereit, den vertrag zu wandeln.


    Die Alternative wäre der Verkauf beider Wohnungen, was bei derzeitiger Lage des Immobilienmarktes am Ende ein reines Verlustgeschäft für meine GbR-Partnerin und mich wäre, da wir mit relativ wenig Eigenkapital finanziert haben ...


    Wer hat Erfahrungen oder Ideen? Sicherlich keine gewöhnliche Situation!


    Gibt es individuelle Beratungsmöglichkeiten, ohne schon zur ARGE gehen zu müssen?


    Grumbler

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum. Möglicherweise muss ich durch den Konkurs meiner kleinen Firma auch, zumindestens übergangsweise, hartzen, wie man ja so "schön" zu sagen pflegt. Mein Anliegen in möglichst kurzen Worten:


    Ich habe mit meiner damaligen Freundin Anfang 2005 je 1 Eigentumswohnung in einem 2-Familienreihenhaus gekauft. Da ich meine Firma neu gegründet hatte, war die Finanzierung nur durch gegenseitige Bürgschaften möglich. Wir haben sozusagen die 2 grundbuchamtlich eingetragenen Wohnungen (1 Reihenhaus) sozusagen als GbR erworben. Wir haben die beiden Wohnungen gemeinsam bewohnt. 2008 haben wir unsere Partnerschaft einvernehmlich getrennt und bewohnen seither die beiden Wohnungen als Wohngemeinschaft. Das bedeutet, daß sich jeder von uns selbst versorgt und daß wir getrennte Schafräume und Arbeits-/Hobbyräume haben; jedoch die Küche und das Wohnzimmer gemeinsam nutzen. Theoretisch können wir eine 2. Küche einbauen und beide Wohnungen wieder komplett trennen. Allerdings ist die Anschaffung einer 2. Küche mit den entsprechenden Umbauten derzeit ein finanzielles Problem.


    Meine Fragen:
    Wird das gegenseitige Einstehen bei den Wohnungsfinanzierungen als GbR aus alter Zeit zum Problem?
    Kann die Wohngemeinschaft in der jetzigen Form aufrecht erhalten bleiben?


    fragt
    Grumbler