Hallo lacki,
danke für die Antwort, die jedoch nicht den Punkt trift: Die Erklärung für dauerhaft!?
Meinen dauerhaften Wohnsitz kann ich jederzeit durch Umzug ändern > er ist also nicht entgültig.
Wenn bei jemand zu Beginn einer Erkrankung schon klar ist, daß er nach 3 Monaten wieder gesund sein wird, ist sicherlich nicht von dauerhaft zu sprechen.
Es geht tatsächlich um eine Bekannte, die seit 3 Jahren voll erwerbsmindernd verrentet ist und die nächsten 2 Jahre, bis zur letzten Prüfung durch den Rententräger, auch und mit hoher Sicherheit entgültig verrentet bleiben wird. Obwohl Sie keinen Cent mehr erhält, als wäre sie entgültig verentet, hat sie diverse Nachteile. so muss ein permanent voll erwerbsminderungsverenteter Mensch keine GEZ zahlen > sie muss sie zahlen.
das ist meines Erachtens ein erheblicher Verstoss gegen das Antidiskriminierungsgesetz ...
Gruß
Grumbler