Beiträge von Brian

    vielen Lieben Dank.


    Ich werde meinen Eltern sagen das sie das so aufsetzen sollen und werde das dann in Norddeutschland bei der ArGe abgeben.


    Dann kann der Dezember kommen und ich kann endlich zurück nach Norddeutschland.


    Liebe Grüße


    Brian

    Meine Eltern wohnen auch nur zur Miete, ich weiss nicht ob ich so einfach mit denen einen Mietvertrag abschliessen kann, ich denke da hat der Eigentümer n och ein Wörtchen mitzureden.


    Gibt es ein Formular für den Widerspruch (§7 SGBII) oder müssen die den so schreiben ?


    Meine Eltern wären mit einer Hausgemeinschaft überhaupt nicht einverstanden, da die Sorge haben, das denen dann etwas abgezogen wird (Berufstätig).


    Ich wohne ja dann nicht wirklich da, will dort nur meine Meldeadresse.


    Brian

    Hallo,


    ich fasse mich wie immer kurz.


    Derzeit wohne ich in Süddeutschland, meine Wohnung ist zu teuer und ich möchte zurück nach Norddeutschland.


    Da es sich schwierig gestaltet von Süddeutschland aus im Norden eine Wohnung zu suchen, möchte ich einen anderen Weg einschlagen.


    Ich ziehe bis ich eine Wohnung gefunden habe zu meinen Eltern, die mich (40Jahre) allerdings nicht unterstützen wollen oder können. Wenn ich jetzt bei meinen Eltern gemeldet bin und mich in Norddeutschland anmelde....bekomme ich dann meinen normalen Regelsatz oder wird mir dann etwas abgezogen da Bedarfsgemeinschaft ?. Eigentlich sind wir ja keine Bedarfsgemeinschaft, auch werde ich da nicht schlafen, habe dort dann nur meine Meldeadresse. Meinen Lebensunterhalt muss ich nach wie vor ohne meine Eltern bestreiten, ausser das ich natürlich keine Miete zahlen muss.


    Es soll nur solange sein bis ich eine Wohnung im Norden gefunden habe.


    Es wäre doch blödsinnig wenn mir Leistungen abgezogen werden, nur weil ich dort eine Meldeadresse brauche.


    LG


    Brian

    @Berthold


    eine sehr kuriose Geschichte. Nach Trennung von meiner Freundin, verblieb ich alleine in der Wohnung und auch in dem Bundesland. Ich wurde aufgefordert mir eine kleinere Wohnung zu suchen was ich selbstverständlich alleine schon aus eigenem Interesse machte. In unserem kleinen Ort - Fehlanzeige hier gibt es nur große Wohnungen. In Nachbarorten -Fehlanzeige, ich denke jeder Vermieter kennt mich schon. Die Wohnungen sind meist Studenten vorbehalten.


    Ich habe mir sehr viele ohja sehr sehr viele Wohn ungen angesehen, 20 bestimmt. Leider hat immer jemand anders die Wohnung bekommen.


    Dann kam der Tag der Tage......mein Vermieter klingelt bei mir und sagte : Ich habe gute Neurigkeiten für sie...in der Parterre ist eine kleine Wohnung freigeworden. Hier ist der Mietvertrag für das Amt um dieses prüfen zu lassen.


    Freudig ging ich am nächsten Tag zum Amt und präsentierte stolz einen Mietvertrag mit nur 170 Euro kaltmiete zu sofort.


    Sie guckte mich müde an und sagte: Ich habe keine Zeit legen sie den auf dem Tisch und ich prüfe den sobald ich Zeit habe.


    Es verging eine Woche, es vergingen zwei Wochen......ich rufe beim Amt an und frage nach. SB nicht im Hause ich kann ihnen da nicht weiterhelfen. Ich sagte sie soll mich wenn sie wieder im Hause ist kontaktieren.


    Es vergingen drei Wochen. Sauer ging ich zum Amt und fragte warum ich solange warten muss. Antwort der Vertretung : Einen Mietvertrag ? Weiss ich nichts von. Ihre SB ist krank und wird ein paar Wochen ausfallen.


    Ja wie sie ist krank und was hat das mit meinen Mietvertrag zu tun , hinterfrage ich. Sie öffnet den Schrank und holt meinen Vertrag aus dem Schrank.......Ohh den habe ich nicht gesehen, es tut mir leid ich bin überfordert da ich jetzt zwei Abteilungen übernehmen muss.


    Ich sagte Ihr: Gute Frau, bei allen Verständnis aber solche wichtigen Verträge gehören nicht in den Schrank sondern in die Ablage zu den Akten die noch nicht bearbeitet sind. Ich werde den Vertrag prüfen und melde mich bei Ihnen.


    2 Tage später kam mein Vermieter zu mir und sagte : Da sie die Wohnung scheinbar nicht haben wollten, da ich bis heute den Vertrag nicht unterschrieben wiederhabe, habe ich die Wohnung anderweitig vermietet. Ha Ha sagte ich, der Vertrag liegt immer noch beim Amt.


    Wohnung weg.


    Ich beschwerde eingereicht, so geht das ja nicht. Ich sollte mich bemühen eine günstigere Wohnung zu suchen, ich habe eine gefunden und dieser wurde schlichtweg nicht genehmigt. Ich pochte darauf das ich Anspruch habe auf den Regelsatz von 359 Euro. da ich mich nunmal erfolgreich bemüht habe.


    Selbstverständlich Herr ........


    Nur 1 Tag später Post vom Amt. Suchen sie sich eine günstigere Wohnung. Ich rief sofort an.....ich habe eine günstigere Wohnung gefunden.... Sieeeee haben diese nicht genehmigt. Ich ? ne ich nicht ...ich war krank.


    Ich sofort zum Rechtanwalt. Keine Chance Herr ...... 2 Jahre kann es dauern bis hier ein Entschluss kommt.


    Ich habe das Gefühl ich kann machen was ich will, man will mir einfach nicht helfen.

    Ihr Lieben,


    tieeeef einatmen....und wieder ausatmen.


    Tut gut gell ?


    Nun, leider sind beide Beträge am gleichen Monat erfolgt. Mit einem Widerspruch werde ich nicht weit kommen denn den bekommt genau der, der mich garnicht mag da ich vor längerer Zeit das Amt mal erfolgreich verklagt habe und der Amtsvorsteher der schuldige war. Seit dem kann ich einreichen was ich will, wird eh abgelehnt.


    Ich nehme hier viel mehr Bezug auf das wenige Geld was ich zur Verfügung habe. Ich denke 170 Euro zum Leben sind einfach zu wenig. Es gibt hier weit und breit sowas wie eine Tafel nicht. Ich müsste viele viele Km mit der Bahn fahren um zur nächsten Tafel zu kommen. Ist eben ein sehr kleiner Ort, dritte Strasse links kurz vorm Abgrund dann Vollgas geben und du stehst vor meiner Türe :)


    Das würde bedeuten wenn mir diese 200 Euro jetzt abgezogen werden das ich noch weniger hätte. Angenommen die ziehen 50 Euro im Monat ab dann blieben mit nur noch 120 Euro. Was sind das für Gesetze das man ganz legal in diesem Fall mit 120 Euro leben muss wenn auch nur Zeitlich begrenzt.


    Unser Amt ist nur sehr klein jedoch steinhart. Herz gibt es nicht. Ich habe meine SB gesagt es ist doch auch für den kleinen zum Geburtstag, ich kann ihn doch nichts kaufen. Sie antwortete : Was interessiert mich Ihr Sohn . Das werden wir Ihnen abziehen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen und fertig. Eben auf eine sehr plumpe Art und Weise.


    Also Einzelfall fällt für mich aus. Es ist immer schwierig mit einem Anwalt. Ähnliche Sachen habe ich schon durch und die Sozialgerichte sind hoffnungslos überfordert. 2 Jahre könnte ein Entschluss dauern. Na - dann brauche ich diesen auch nicht mehr :) Einen Beratungsschein bekommt man nur wenn man Aussicht auf Erfolg hat und dieser ist hier nicht gegeben.

    Ein freundliches Hallo,


    ich möchte garnicht soweit ausholen, bevor es kompliziert wird.


    Da meine Wohnung unverhältnismässig teuer ist, beziehe ich leider nur 210 Euro. Die fehlenden 160 Euro werden einbehalten. Trotz intensiver Wohnungssuche war ich bisher erfolglos. Nun, das ist auch nicht an dieser Stelle von Bedeutung ausser eben der niedrige Satz von 210 Euro.


    Von den 210 Euro, muss selbstverständlich noch derStrom bezahlt werden, nunmehr bleiben mir 170 Euro zum Leben. Das dies Menschenunwürdig ist, brauche ich hier keinen zu erzählen. Ich möchte auch nicht Jammern.


    170 Euro für Essen, Kleidung,Hygiene,Freizeit etc. reichen nicht aus ... Nein - auch nicht wenn man sehr sparsam ist.


    Warm essen ist nicht immer drin und aus diesem Grunde habe ich von einer Bekannten zwei Summen von á 100 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen. Das Geld wurde dafür gedacht meine Stromrechnung zu begleichen die vom abstellen bedroht war und als Geburtstagsgeschenk für mich und meinen kleinen Sohn.


    Das Amt sieht dieses als Einnahme an, obwohl ich ausfühlich dargelegt habe, wofür das Geld benötigt wird.
    Im Klartext heisst es. Mir und meinen Sohn steht kein Geburtstagsgeschenk zu. Ich habe dem Amt erzählt das ich schon Menschenunwürdig leben muss, warum man mir jetzt auch noch die Geburtstagsgeschenke wegnimmt und mir nicht meine Stromrechnung zahlen lässt.


    Jetzt will das Amt das Geld einkasieren, indem sie mir das monatlich abziehen. Das heisst ich würde dann ja noch weniger haben. Hier muss doch endlich Schluss sein.


    Jetzt habe ich die Befürchtung das ich beim Gericht keinen Beratungsschein bekomme um mit Hilfe eines Rechtsanwalts diese Sache zu klären.


    Es gäbe da noch weitere Punkte die falsch liefen seitens des Amts (Wohnung) doch das wäre hier der falsche Thread.


    Meine Frage hierzu: Ist das überhaupt Rechtens ?Man darf keine private Spende bekommen um die Stromrechnung zu begleichen, um sich Essen zu kaufen und ein kleines Geburtstagsgeschenk für mich und meinen Sohn ( der nicht bei mir lebt) Ich kann mir das bei bestem Willen nicht vorstellen.


    Liebe Grüße


    Brian