Beiträge von Speedy3000

    Hallo,
    eine junge Frau 24 Jahre alt, wohnt im Elternhaus, hat eigenes Einkommen.


    Sie hat ein Kind, was beim Kindsvater lebt und ist wieder schwanger.


    Bekommt die Frau selbst noch Kindergeld? bzw ihre Eltern?


    Gehört sie in die Bedarfsgemeinschaft oder nur in die Haushaltsgemeinschaft bzw bildet ihre eigene BG?
    Wird ihr überschüssiges Einkommen bei den Eltern angerechnet?

    Hey, ich hab hier ne ziemlich tükische Aufgabe, wo ich den Bedarf ermitteln soll:


    Familie, der Mann ist Antragssteller, (kein ALG I Anspruch),
    Ehefrau vorhanden
    ein SOhn im alter von 7 Jahre
    eine Tochter im Alter von 24 Jahren (die Tochter hat ein Kind, welches beim Kindsvater lebt und ist wieder Schwanger)


    _______


    Gehört die Tochter noch in die Bedarfsgemeinschaft? ODer bildet sie ihre eigene? Hat sie noch ANspruch auf Kindergeld?


    Er benötigt mehrbedarf wegen Bluthochdruck


    Unterkunftskosten:
    Kaltmiete: 500
    Heizkosten: 80 (ob inklusive Warmwasser ist keine Angabe)
    Nebenkosten 120


    Einkommen der Tochter (steuerklasse 1)
    es besteht eine kfz haftpflicht in höhe on 60 euro monatl.
    Bruttoentgeld: 2000
    Abzüge: 905,15
    Netto: 1340,27
    Urlaubsgeld 850


    EInkommen Antragssteller (bis zum vormonat):
    Entgeld: 2700
    Abzüge: 1430,61
    Netto: 1269,39
    (Zahlung am 30. den monats)
    Urlaubsgeld 700


    Vermögen ANtragssteller: 12200 (sparbuch)
    Vermögen Sohn: 2300
    Bausparvertrag Tochter: 5200

    1. ja, beantragen kann sie es, da ihr aber noch verheiratet seid bzw im Trennungsjahr bist du ihr zum Unterhalt verpflichtet und der Unterhalt wird bei ihr angerechnet, wobei sie dann wahrscheinlich rausfallen wird und mit deinem Unterhalt + Wohngeld leben könnte (alles andere geht vor ALG II)
    2. wenn ihr dann geschieden seid und keine kleinen Kinder habt, müsste es dann eigentlich gefahrlos sein für dich
    3. Nein hat keinen einfluss, da es keine eingetragene lebenspartnerschaft, ehe oder eheähnliche gemeinschaft war


    alle sachen sind ohne gewähr (bin zurzeit nur azubi im fachbereich arbeit und soziales ;-)

    Hallo Leute,


    ich dachte mir das ich mal ein neues Threat eröffne wo ihr euch auslassen könnt zu Neuerungen die ab 2011 in Kraft treten bzw ich auch eure Hilfe brauche


    Ich soll Ende der Woche ein Referat über alle Neuerungen halten die jetzt demnächst in Kraft treten:


    - 5€ mehr ALG II
    - BaföG Erhöhung
    - Bildungspaket für Kinder ALG II Empfänger
    - ALG I Zuschlag soll beim ALG II EMpfang (der die ersten Jahre gezahlt wird) wegfallen nach §24 SGB II


    dann noch Sachen wo ich mir unsicher bin


    - wird das Tabellenwohngeld für Kinder wegfallen?
    - werden 400€ Jobs komplett anrechnungsfrei werden?
    - Elterngeld soll komplett angerechnet werden?

    Hey,
    klar ist das nicht rechtens... das Gesetz schreibt vor bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30min Pause dazwischen.


    Solange du aber nichts schriftliches hast, wirst du da nicht gegen ankommen, weil im Vertrag was anderes steht und wenn die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt wird, der das da bestimmt nicht reinschreibt...