Beiträge von manu39

    Also bei der Aussage dieses SB sträuben sich mir die Haare. Das ist mir nun wirklich neu, dass sich der Rentenversicherungsträger für die Bewerbungsbemühungen Deiner Tante interessiert.
    Nachdem, wie Du schreibst, Deine Tante auch nicht im Leistungsbezug ist, fließen doch auch keinerlei Beiträge an die Rentenversicherung.
    Also ganz schlüssig ist mir Dein Beitrag nicht. Vielleicht bekommt Deine Tante ja doch ein bißchen was vom Amt.


    Gruß Gawain



    hmmmm.na nun werd ich selber bissel stutzig-ich geh morgen noch mal zu ihr und frag mal genauer nach:confused:
    vielleicht hat sie da irgendwas "vermehrt" obwohl ichs mir bei ihr nicht vorstellen kann....naja-das erforsch ich noch mal genauer und melde mich dann nochmal-vielen dank einstweilen:o

    Hallo Gawain:)


    ich danke dir für deine Antwort....
    ja,hab mich auch schon gefragt,warum meine Tante sowas überhaupt unterschreiben muss....aber wie gesagt, die SB meinte, die RENTENSTELLE würde das verlangen...tja, meine Tante macht das natürlich weil sie ja sonst aus dem Arge-Computer rausfallen würde wenn sie sich nicht bemüht und ihre Rentenbeiträge selber zahlen müsste oder nich?


    Also ich denke,ich werd meiner Tante mal sagen,dass sie ihr SB mal nach ner Gesetzesgrundlage fragt in der aufgezeigt ist,dass die Rentenstelle wirklich interessiert ist an ihren Bewerbungsbemühen (hängts vllt. mitm Alter zusammen?)....


    ich weiß,dass es früher hier mal so war,dass Leute die zwar ALG II gemeldet waren,aber keine Bezüge hatten, sich einmal im Vierteljahr melden mussten,damit sie im "Computer bleiben"....kann sich aber alles geändert haben:confused:


    lieben Gruß deManu;)

    Hallo an alle,


    ich bin neu und wende mich mal für meine Tante an Euch um vielleicht ein paar Tipps zu bekommen^^ich hoffe,es war i.O.ein neues Thema zu eröffnen


    Es geht um Folgendes:


    Meine Tante (56 Jahre) ist im ALG II, bekommt aber keine Leistungen,da der Verdienst meines Onkels um ein paar Euro zu hoch ist....
    Sie hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben,bei der unter ihren Pflichten das Erbringen von 8 Bewerbungen im Monat vermerkt ist (sie war im kaufmännischen Bereich tätig)


    Als sie später ihre Bearbeiterin mal fragte, ob 8 Bewerbungen nicht ein wenig viel seien,da es im kaufmännischen Bereich so gut wie keine Stellenausschreibungen gibt, meinte diese, das hätte sie als Bearbeiterin nicht zu entscheiden-die Rentenversicherungsstelle würde dies so verlangen und fordern und auch über Bewerbungsbemühen informiert werden wollen (meine Tante könne ja weg vom Amt und sich selber rentenversichern,wenn sie das Geld dafür hätte)


    Nun wollte ich mal fragen, ob es wirklich an dem ist,das die Rentenstelle darauf Einfluss hat,wieviel Bewerbungen zu erbringen sind??? Ich habe sowas in die Richtung noch nicht gehört und kann meiner Tante auch dazu keinen Hinweis geben :sad: (bei mir war es so-dass meine Bearbeiterin mich fragte,wieviel "reale" Bewerbungen ich denn bringen könne und hat das dann so in die EGV reingeschrieben)


    Falls jemand eine Antwort hat-vielen lieben Dank schonmal;)