Beiträge von sausi

    Wurde denn zuviel ans JC erstattet?


    Turtle


    wie gesagt, beim elterngeld wurde von juni-august die leistung erstattet, jetzt will das JC aber nochmal juni-august von der familienkasse nur mit anderen beträgen, was mich wundert.
    bei der elterngeldstelle wurde korrekt meine leistung angegeben die ich von juni-august erhalten habe.
    beim kiz auf einmal viel mehr...


    ich hab im mai für juni 376 euro alg2 bekommen, im juni für juli 356 euro und im juli für august 219 euro.
    dieser zeitraum wurde von der elterngeldstelle erstattet, also wäre das somit alles erledigt....


    das jc fordert aber nun vom kiz für juni-august 615 euro

    Die wissen im Normalfall bei Erstattungsanmeldung ja noch gar nicht, ob sie von der Elterngeldstelle (oder einer anderen vorrangigen Stelle) wirklich die 375 Euro bekommen. Oder eine andere Erstattungshöhe... Oder wer zuerst erstattet (vom Ersten nimmt man das, was geht, vom anderen Leistungsträger dann den Rest sozusagen...).


    Wie gesagt: erstmal wird immer alles angemeldet und dann, wenn sich der andere Leistungsträger meldet, dann wird beziffert.


    Turtle



    ums kurz zu machen: der erstattun gsanspruch bei der elterngeldstelle wurde am 27.7 gestellt und am 11.08.11 von der elterngeldstelle durchgeführt, sprich auch die 375 euro erstattet.
    der erstattungsbescheid vom kiz wurde am 31.08.11 gestellt somit muss ja das JC gewusst haben das die 375 euro erstattet wurden...


    du schreibst "... Wie gesagt: erstmal wird immer alles angemeldet und dann, wenn sich der andere Leistungsträger meldet, dann wird beziffert."


    wenn zb das JC beide erstattungsansprüche gleichzeitig gestellt hätte und von beiden stellen die 375 euro bekommen hätte, müssen die einmal wieder zurück überweisen, sehe ich das richtig? oder schreibt erstmal zb die familienkasse das JC an ob es wirklich noch 375 euro sind?

    Hallo Ihr Lieben,


    ich bin seit 01.09.11 aus dem Leistungsbezug rausgefallen.
    Das Jobcenter hat ua für den Zeitraum 01-06.-30.06.11 in Höhe von 467,82 Euro bei der Elterngeldkasse geltend gemacht.
    (der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen 01.06.-30.06 i.H.v 375 Euro.)
    Die Elterngeldkasse hat die 375 Euro auch gezahlt.


    Nun habe ich auch meinen Bescheid der Familienkasse zwecks Kinderzuschlag erhalten wo drin steht das die Arge auch hier einen Erstattungsanspruch ua für gleichen Zeitraum in gleicher Höhe geltend gemacht hat. (der Obengenannten wurden vom JC für den nachfolgenden Zeitraum Leistungen zur Sicherung... bewilligt vom 01.06-31.08.i.H.v 467,82 Euro)
    Wobei hier steht: der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
    Regelleistung 370 Euro, Mehrbedarfe 40,24 Euro und KDU 204,76 Euro


    ^^ Hier will die Arge 615 Euro - obwohl Sie mir im Juni 375 Euro, im Juli 356 Euro und im August 219 Euro gezahlt hat.


    Gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden NICHT geltend gemacht.


    Ich blicke hier nicht durch, kann mir jemand weiterhelfen ob das seine Richtigkeit hat oder ich ggf Widerspruch einlegen muss?

    ich würds lassen ein bekannter von mir MUSSTE wohngeld und kinderzuschlag beantragen hat aber keinen cent bekommen weil die ARGE anspruch gestellt hat weil sie ja in vorleistung getreten sind als er mir das gesagt hat und auch die schreiben gezeigt hat musste ich mich erstmal setzen



    mir wurde gestern gesagt das ich wohl einen zu hohen anspruch an wohngeld und kizu habe und deswegen kein alg 2 bekommen würde... also müssen die ja eigendlich zahlen?

    Hallo,
    ich brauche mal Eure Hilfe.
    Ich habe erfahren, dass ich zusätzlich zu meinem Job noch Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen kann.


    Könntet Ihr mir da weiterhelfen?
    Alle ALG2 Rechner ergeben, dass wir aus ALG2 rausfallen.


    Ich gebe hier mal meine Eckdaten an...
    Vielleicht kann mir da jemand etwas genaueres sagen:


    in Partnerschaft lebend, 2 Kinder (2,5 Jahre und 8 Wochen)


    Einkommen (nur ich gehe arbeiten):
    Da mein Einkommen jeden Monat unterschiedlich ist gehe ich vom höchsten aus was ich in den letzten 3 Monaten erhalten habe, das sind ca 1800 Brutto ; ca 1200 Netto (das niedrigste wären ca 1500 Brutto)
    Kindergeld 368
    Elterngeld 300


    -------------
    Ausgaben:
    Wohnung Miete warm 560 EUR


    Lohnt es sich Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen?
    Würden wir die 280 Euro Kinderzuschlag bekommen?


    DANKE!!

    liest du auch was ich schreibe? erstens wird mir nur die kdu gestrichen und zweitens ist für januar nochmal die komplette zahlung raus, weiss der geier warum und ab februar wird kdu entzogen...


    du solltest dich echt aus diesem forum verabschieden

    was wissen die denn lacki?


    ich habe mit meiner SB gesprochen, gefragt was vermögensdisposition heisst und daraufhin meinte sie:
    da möchte sie nur wissen ob ich zb ein sparbuch angelegt habe mit einer größeren summe - und da dies nicht der fall ist brauch ich mich auch nicht weiter rechtfertigen... ausserdem sind wir weder betrüger noch steuerhinterzieher, da die mieteinnahmen bei der steuer angegeben worden sind!


    du gehst hier immer vom negativsten aller dinge aus und siehst nur das böse - aber es gibt auch noch ehrliche alg2 empfänger die keinen dreck am stecken haben... nur weil man einmal falsch gehandelt hat weil man auf dem gebiet unwissend ist und wie ich eben die miete in bar gezahlt hat und nicht über einen dauerauftrag hat laufen lassen muss man sich nicht als betrüger hin stellen lassen und die frage nach der vermögensdisposition war eine ganz normale, die hunderten von alg2 empfängern gestellt wird/werden kann!

    Ich muss nun nochmal eine Frage los werden und hoffe diesmal auf hilfreiche Antworten ;)


    Vorweg, ich habe am 22.12.2010! ein Schreiben meiner Arge bekommen, ich soll bis zum 24.12.2010 fehlende Unterlagen nachreichen. Ich habe daraufhin bei der Arge angerufen und um Abgabeaufschub gebeten und um einen Rückruf meiner SB... die Call-Center Dame hat alles vermerkt und der Rückruf kam, aber nicht wie in dem versprochenem Zeitraum von 48h sondern erst am 27.12.2010 sprich gestern.


    Heute hatte ich ein Schreiben im Briefkasten - Versagungs-/Entziehungsbescheid das mir ab 01.01.2011 die KDU entzogen wird, da ich die Unterlagen nicht abgegeben hätte und somit meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin.


    Was kann ich nun tun - wie sollte so ein Widerspruchsschreiben aussehen? Hat hier diese einstweilige Anordnung Sinn?
    Ich habe extra telefonisch draufhin gewiesen das es mir innerhalb der zwei Tage nicht möglich ist die fehlenden Unterlagen einzureichen und dies wurde auch extra vermerkt.


    Ausserdem steht im Schreiben: zur Vermeidung von Nachteilen empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz.... haben.


    Heisst das ich bin jetzt nicht mehr Krankenversichert? ...mir wurde doch nur die KDU entzogen, das hat doch nichts nit der Grundsicherung zu tun oder?

    lacki wenn du nur solche nutzlosen kommentare von dir geben kannst dann solltest du in zukunft hier nicht mehr posten - denn damit ist es mir nicht geholfen! ich triumphiere keinesfalls denn wie lachen ist mir nicht zumute!

    hm was soll meine SB da schon groß wissen... auf meinen kontoauszügen sind mehr ausgaben wie einnahmen ;)
    und alles einkommen welches das amt wissen muss weiss es... ausser halt ebay aber da geht es nicht um hunderte oder tausende, da geht es um pillepalle.... mir ist nicht bekannt das man ebayverkäufe angeben muss.


    naja ich warte nun auf den rückruf meiner SB und weiss dann hoffentlich mehr.

    lacki, was denn für ein vermögen? ...ich bin alleinerziehende mutter, lebe von kindergeld und alg2 - habe nicht mal ein auto - also bitte, was für ein vermögen? ...das ich ab und zu minderwertige sachen bei ebay verkaufe oder was?

    ich habe vorhin auch nochmal bei der arge angerufen weil das schreiben mich eben so stutzig gemacht hat. auf meine frage was vermögensdispositionen sind und ob es in dem fall um die miete oder generell um die leistungen geht wurde mir gesagt: kann ich ihnen auch nicht sagen was verm.dispositionen sind - ich DENKE ob sie vielleicht ein sparbuch angelegt haben oder so....


    ^^ da war ich hinterher genauso schlau wie vorher. :confused:

    hallo, nachdem ich nun euren rat befolgt habe und die quittungen vorgelegt habe, habe nun heute folgenden bescheid bekommen:


    rechtswidrigkeit des bewilligungsbescheides


    ...nach meinen informationen murden möglicherweise leistungen zu unrecht gezahlt, weil sie die zahlungen der miete an ihre eltern in bar vornehmen. die regelmässige zahlung der geschuldeten vergütung muss wie unter fremden durchgeführt werden. barzahlungen von miete entsprechen heute nicht mehr dem unter fremden üblichen.


    ich bitte sie, mir innerhalb der frist ( hier 2 tage - habe heute den bescheid erhalten und soll bis freitag antworten) gründe mitzuteilen die aus ihrer sicht einer rücknahme der og entscheidung entgegenstehen.



    könnt ihr mir bitte weiterhelfen,was muss ich nun tun und was wollen die für gründe?


    desweiteren schreibt die arge:


    weiterhin bitte ich um mitteilung, ob sie bezüglich der ihnen zur zeit gewährten leistung vermögensdisositionen getroffen haben, die sie nicht mehr oder nur unter unzumutbaren nachteilen rückgängig machen können.


    was sind denn vermögensdispositionen?

    bei uns hat alles seine richtigkeit, ich zahle miete wenn auch "nur" in bar. ;)
    meine eltern haben dies bei der steuer angegeben und werden dahingehend auch nichts zu befürchten haben....

    vielen dank gawain,


    ich habe eben im internet viele verschiedene meinungen darüber gelesen und auch häufig das die argen diese quittungen eben nicht akzeptieren und die KDU eingestellt wurden.


    einen gesetzestext oä gibt es nicht oder? also zb das es nicht gesetzlich festgelegt ist das die zahlungen per dauerauftrag zu überweisen sind?

    Hallo, kurz eine Frage.


    Ich musste wieder einen Folgeantrag für ALG2 stellen und habe nun meinen Leistungsbescheid erhalten.
    Darin steht das ich anhand von Kontoauszügen der letzten 6 Monate die Mietzahlungen nachweisen soll.


    Ich wohne in einer eigenen Wohnung bei meinen Eltern im Haus, wir haben auch einen Mietvertrag abgeschlossen welcher der Arge vorliegt. Als ich im Mai 2010 einen Folgeantrag stellen musste, haben die den Nachweis der Nietzahlungen NICHT verlangt, aber jetzt.


    Nun ist es so das ich die Miete bar zahle und ich immer eine Quittung ausgestellt bekommen habe.


    Was meint Ihr, reicht das der ARGE, das ich die Quittungen vorlege oder kann ich da Stress bekommen?
    Zur Not habe ich auch noch Kontoauszüge wo ich einen größeren Betrag abgehoben habe aber ich kann halt keinen Dauerauftrag oder die genaue Summe anhand der Auszüge nachweisen.