Beiträge von Beneza

    Vielen Dank für die Antworten.


    So richtig kann mir in meinem Fall aber auch niemand sagen, ob Anspruch auf die Erstausstattung hätte, ohne gleich eine Darlehen beantragen zu müssen, oder?

    Hallo zusammen,


    ich denke, mein Fall ist ziemlich spezifisch und daher habe ich durch eine Suche keine Antwort finden können.


    Ich bin im Moment noch im Ausland, werde aber sehr bald nach Deutschland zurückkehren (müssen).
    Unglückliche Umstände, keine Absicht, kein "Urlaub auf Staatskosten" oder ähnliches.
    Viel mehr habe ich in Deutschland studiert, bis ich vor einigen Monaten ein Jobangebot im Ausland bekommen habe. Es war alles in Ordnung, bis Job und private Angelegenheiten sich vermischten und ich nun hier mehr oder minder ohne Job und ohne "private Angelegenheit" stehe.
    Naja, privater Unsinn, der wohl niemanden wirklich Interessiert. Ich habe nur das Bedürfnis mich zu erklären und nicht eventuell in eine falsche Schublade gesteckt zu werden.


    Ich werde nächste Woche (ja, es geht alles ziemlich schnell) in Deutschland stranden und dort ersteinmal bei Freunden auf dem Sofa übernachten, bis ich die Amtsgänge geklärt habe und eine Wohnung habe. Dies ist allerdings nur eine wirklich kurzfristige Lösung.


    Zu meinen Fragen:
    1. Gibt es eine Art Eilantrag für solche Fälle? Es ist nicht so, dass ich mich in Deutschland auf die faule Haut legen will, ich möchte so schnell wie möglich wieder auf eigenen Beinen stehen, würde aber am Anfang etwas Hilfe benötigen.


    2. Ich habe vor mehreren Jahren (etwa 3-4) für 2 Monate schon Gelder bezogen. Wegen eines Studienortwechsels. Zu dem Zeitpunkt habe ich in einer WG gewohnt und hatte Einrichtungsgegenstände wie Bett, Schrank, Schreibtisch, die ich durch meinen Aufenthalt im ausland nun nicht mehr habe. Habe ich trotzdem die Chance auf Unterstützung in Sachen Möbel, Küchengeräte, Waschmaschine?


    Schon jetzt vielen Dank für jede Antwort, die mir irgendwie weiterhilft.