Beiträge von kuddeldaddeldu

    Wie "unangemessen" ist denn die Wohnung?


    Wenn du umziehen musst steht dir Erstausstattung zu, wenn du in ALG II bist,


    ebenso kann man Kaution als Darlehen beantragen,


    und die Umzugskosten müssen vom JC komplett übernommen werden.


    Hört sich so an, als hättest du dich mündlich abwimmeln lassen, also schreib Anträge für die Sachen, knall denen die auf den Tisch und verlange eine schriftliche Bescheidung. Wenn du dann schriftl. Ablehnungen kriegst kann man dagegen vorgehen, z.B. Eilanträge zum Sozialgericht usw....


    Richtig!


    Das Stichwort ist "Zeugen" dabei zu haben, dann den Namen des MA's aufschreiben, eventuell noch um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass Anträge oder Unterlagen nicht ordnungsgemäß angenommen wurden (ist aber nicht so wichtig, weils ev Stress gibt),


    und dann eine "Feststellungsklage" gemäß § 55 SGG mit Antrag auf "einstweilige Anordnung" gemäß § 86b SGG beim Sozialgericht aufnehmen lassen (oder selbst schreiben), die einstweilige Anordnung ist zwingend notwendig, da die Antragsannahme vom Jobcenter verweigert wurde.


    Genauso geht man vor, wenn aus anderen Gründen Anträge oder Unterlagen nicht angenommen und der Eingang nicht bestätigt wurde, wenn z.B. unnötigerweise ein Ausweis verlangt wird.


    Was meint ihr, wie schnell diese Verbrecher von ihrem ungesetzlichen Treiben und der Gängelung ihrer "Kunden" ablassen.....:D

    Du solltest dir schnellstens einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen, ev. musst du vorher zum Amtsgericht und Beratungsschein holen, manche Anwälte machen das aber auch selbst, also erst mal anrufen und fragen, wie das gehandhabt wird.


    "Grob fahrlässig" wenn nicht sogar vorsätzlich handeln die Jobcenter,


    wenn sie ihren Aufklärungs- und Beratungspflichten gemäß §§§§§ 13-17 SGB I nicht nachkommen,


    und wenn so eine SB über ein Jahr "schläft" ist die Forderung eventuell nichtig!


    .

    t - zumal die Mehrkosten durch die Ernährungsumstellung wirklich nicht unerheblich sind!


    Genaue Kostenaufstellung über 2-4 Wochen machen (mit Quittungen), dann das Ganze mit dem Widerspruch oder nachträglich einreichen, parallel dazu Eilantrag "Antrag auf einstweilige Anordnung" zum SG, sonst fragen die dich hinterher, wie du das bezahlt hast, oder bezweifeln, dass der Mehrbedarf wirklich besteht!


    Druck machen, sonst wird das nix, nur Widerspruch allein ist nicht genug!

    Ich bin auch seit meiner Schulzeit noch nicht einen Tag arbeitslos gewesen


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    Was will so jemand in einem Forum für Sozialleistungen und Beratung???


    Richtig: Asoziale und vorurteilsgeladene Meinungsmache betreiben, und das ohne jegliches Mitgefühl oder eigene Erfahrungen, wie es ist, unverschuldet wegen Krankheit oder aus wirtschaftlichen Gründen arbeitslos oder erwerbsunfähig geworden zu sein!


    Geh zu den Hetzern von Sozialhilfe24.de (oder kommst du eh von da?!)!

    Der Mehrbedarf ist entstanden, weil man in den neuen Sätzen ab Januar 2011 schlicht die erhöhten Stromkosten zur WW-Bereitung (etwa mit Durchlauferhitzern) vergessen hat mit einzurechnen, du kannst also keinen Anspruch vor dem 1.1.2011 geltend machen.


    Nochmal lesen, es ist so, dass die das glatt vergessen haben, bis Ende 2010 gab es einen Anteil für WW .....


    Du kannst ja versuchen noch weiter rückwirkend etwas einzuklagen, es wird aber scheitern, denke ich....


    Es ist übrigens nicht so, dass man den Mehrbedarf beantragen muss, die JC müssten den eigentlich von sich aus zahlen, weil es Gesetz ist und weil die ja wissen, das du einen Stromfresser hast!

    Mach dir nix draus, sweety85,


    wenn Jemand scheinbar zwanghaft 7 Tage die Woche ungebetene und schlechte Ratschläge in einem Forum geben muss, kann es schon mal passieren, das er denkt, alle: sollten 7 Tage die Woche arbeiten....:rolleyes:

    Elende Verbrecherbande!!!


    Wenn du wieder Probleme hast, musst du rechtzeitig anfragen, was zu tun ist, es darf gar nicht so weit kommen, dass du ohne Geld bist!


    Was ist mit Lebensmittelgutscheinen?
    Wurde davon was gesagt?


    Ich begreife es einfach nicht, was hier so alles möglich ist....:confused::rolleyes::mad:

    SOOO nach zwei wochen gibt es folgendes zwischen ergebniss, kurz nach dem der antrag bei sozialgericht war hat sich ein uns fremder sachbearbeiter gemeldet der jetzt den fall wenn möglich ohne Gericht klären möchte und siehe da wir bekommen ab august die volle miete und wegen der nachzahlung wird noch verhandelt


    Nochmal nachgehakt:


    Verhandeln würde ich darüber nicht, lasst euch bloß nicht von den Heinis einwickeln und verarschen! Die müssen zahlen, sonst nix!!!


    Wenn die nicht zahlen/nachzahlen, wieder Eilantrag einreichen, und wenn Widerspruch nicht ordnungsgemäß beschieden wird, Klage einreichen. das Gericht kennt ihr ja jetzt....:D

    Der Richter versuchte???


    Wenn ein Richter etwas anordnet, hat sich auch ein JC daran zu halten...?!


    Die haben dir wohl ne "Schmierenkömödie" vorgespielt, kommt mir so vor...?!


    100%-Sanktion aufgehoben?
    80%-Sanktion im August?
    Und jetzt?
    Wovon lebst du? I
    Du hattest doch nur von einer Verfehlung gesprochen?


    st ja irgendwie unglaublich, das ein deutscher Richter einen Sozialfall mit ca. 60€ für einen Monat nach Hause schickt...?


    So einer gehört eigentlich selbst vor ein Menschenrechtsgericht!!!


    Hat jemand Erfahrung? Soll ich Widerspruch einlegen, evtl. per Anwalt klagen?
    Danke für Info.


    Das Jobcenter oder das Sozialgericht müssen, wenn man Widerspruch einreicht, den Einzelfall prüfen, ob man damit etwas erreicht, hängt stark vom jeweiligen Gericht und natürlich deinem Gesundheitszustand ab, es gab da schon 70€, mal gabs gar nix, wenn du keine Ahnung von der Materie hast, leg Widerspruch ein, dazu noch Eilantrag ans Sozialgericht mit Antrag auf Prozesskostenhilfe, dann kannst du einen Anwalt suchen, oder den vom Gericht vorgeschlagenen ausprobieren.


    Da ich jetzt keine eigene Wohnung mehr habe und es Zeit wird dass ich wieder ein Dach auf dem Kopf habe, kann ich dann einfach den Mietvertrag unterschreiben, die erste Miete usw. zahlen und dann zum Amt gehen oder muss das zwingend erst mit einer Bescheinigung beim Amt genehmigt werden?


    Sorry, aber was n das für n Quatsch?! Wenn du die erste Miete selbst bezahlst (wovon überhaupt?) wirst du die hinterher nicht wiederkriegen und musst dich noch fragen lassen, woher du das Geld hast!


    Lass dir vom Vermieter einen Vorvertrag geben, oder hast du schon einen Vertrag?


    Dann gehst du damit zum JC und läßt dir sofort bestätigen, dass die KdU übernommen werden und danach schleißt du den Mietvertrag ab.


    .

    Hmm, wäre besser, ich könnte da mitkommen, von hier aus ist nicht viel zu machen...


    Lass dich nicht unterbuttern, auch nicht vom Richter, nur weil du mal irgend etwas abgelehnt hast, darf man dich nicht auf Null-Diät setzen, es gibt auch ein BVerfG-Urteil, das ganz klar sagt, dass das Existenzminimum unverbrüchlich ist, was eigentlich bedeutet, dass jede Sanktionierung in Hartz IV rechtswidrig ist!

    Mach dich drauf gefasst, dass die JC-Vertretung lügen und alles abstreiten wird, dagegen musst du argumentieren.


    Wenn Zeugen geladen werden müssen, einfach eine Vertagung beantragen.


    Einfach alles ruhig und sachlich vortragen und auch dem Richter kontra geben, wenn der zu jobcenterfreundlich sein sollte! Nicht zu großen Respekt haben, das sind auch nur Menschen und du hast Rechte!!!

    Nimm deine Freundin gleich mit zum Gericht, dann kann der Richter sie eventuell gleich auch noch befragen, ansonsten muss sie später als Zeugin vorgeladen werden,


    aber an den SG geht es meistens nicht ganz so förmlich zu, wie an anderen Gerichten, es istja auch ein "Sozial"-Gericht, die sind eigentlich immer recht freundlich und müssen auch so sprechen, das Normalsterbliche sie verstehen!

    H


    Es ist ja auch das Problem, dass meine Widersprüche angeblich niemals beim Amt eingegangen sind! Als ich um eine Kopie der Widersprüche(als ich sie abgegeben habe!!!) mit Stempel bat wurde mir dies versagt!


    Mfg :(


    Hast du dafür Zeugen?
    Gibt es Jemand der das mitgekriegt hat?
    Gibt es bei dem JC generell keine Eingangsbestätigung/Stempel?


    Du brauchst vor dem Sozialgericht keine Angst haben, die/der RichterIn wollen nur herausfinden, was alles abgelaufen ist, also machst du dir am Besten einen Notizzettel über den Ablauf, was wann alles schief gelaufen ist, und das trägst du dann da vor.


    Wer die Wahrheit erzählt, braucht vor so etwas keine Angst zu haben!

    phier auch mal schauen, ist zwar für HH, aber überall anwendwendbar, sonst bei eigener Gemeinde recherchieren/googln


    http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-23/1207880/fa-sgbii-23-1-erstausstattung-whg.html


    außerdem kommen hier jeden 2ten tag anfragen dazu, also auch mal die SuFu hier benutzen!


    Antrag nachweisbar einreichen, bei extremer Eilbedürftigkeit auch Frist von 14 Tagen setzen, oder sofort bearbeiten lassen,


    wenn nix passiert, ab zum Sozialgericht und Eilantrag nachschieben, damit die mal in die Puschen kommen!


    :)