Beiträge von Lana11

    Hi,


    habe vor 2 Mo Antrag auf Erstausstattung gestellt. ARGE hat jetzt einen Besuch angekündigt. Ist das üblich? Dürfen die auch z. B. in Küchenschränke sehen? Oder in meine Umzugskartons aus denen ich lebe?


    Da ich in eine leere Whg gezogen bin und schnell Möbel, Waschmaschine etc. brauchte, habe ich mir Geld von der Familie geliehen und die wichtigsten Möbel wie z. B. Sofa schon gekauft (neu). Bett und Kleiderschrank haben ca. 8 Wo Lieferzeit, daher auch schon bestellt (neu), Lieferung Mitte März.


    All das schon, als ich vor 4 Wo beim Termin für einen ALG 2 Bargeldvorschuss zum ersten Mal erfahren habe, dass der EA-Antrag kein finanzieller Zuschuss ist, sondern vielmehr als Sachleistung erbracht werden kann. Die ARGE hat sogar ein Möbellager, was mir nie in den Sinn gekommen wäre. Weiß mittlerweile auch, dass diese ARGE kaum Geld bewilligt. Als ich kurz vor Antragstellung mit meinem SB wg. des Antrags telefoniert hatte, fragte ich nach einem Beratungsgespräch. Er sagte das würde Wochen dauern und sei außerdem nicht nötig. In keinem seiner späteren Briefe wurde der Erstausstattungsantrag erwähnt.


    Wenn der ARGE Typ (nicht der SB) jetzt kommt, habe ich natürlich teilw. Möbel in der Whg und den Rest bestellt und schon angezahlt, für gebrauchte Möbel ist es zu spät. Und wenn man nichts hat kann es ja auch nicht sein, dass man 2 Mo warten muss.


    War schon mal jemand in der Situation? Ich befürchte dass die mir entweder gebr. Möbel oder nichts bewilligen. Mein Argument wird natürlich sein, 2 Mo lang nichts gemacht und keiner hat mich darüber informiert, dass die ARGE gebrauchte Möbel anbietet. Daher will ich den Geldzuschuss.


    Hoffe hier weiß jemand Rat.


    L

    Hi,


    habe kurz vor ALG II Antragstellung einen nicht ganz billigen DVD Rekorder (ca. 350 EUR) geschenkt bekommen. Zählt der zum Vermögen oder ist er wie ein TV von der Verwertung ausgeschlossen?


    L

    Hi,


    ich bin diese Woche aus dem europäischen Ausland wieder nach D gezogen. Ich werde versuchen einen Antrag als unechter Grenzgänger zu stellen, glaube aber nicht, dass das anerkannt wird. Es wird wohl ALG II werden. Job im Ausland selbst gekündigt wg. langjährigem Heimweh und jetzt ohne Arbeit und Einkommen in D.


    Ich bin nicht sicher, ob ich ALG II richtig verstehe und bitte um Hilfe. Wenn ich erwerbsfähig bin ALG II, nicht erwerbsfähig Hartz IV, richtig? Würde ich demnach (seit über 6 J. in D keine Steuern gezahlt) ALG II bekommen?


    Bekomme ich eine Sperrfrist und wenn ja, wie lange? Kann nachweisen, dass ich mich vom Ausland aus intensiv um einen Job in D bemüht habe, ohne Erfolg.


    Wenn ich also Geldkonten inkl. im Ausland habe, die einen Wert gesamt von 150 € pro Lebensjahr übersteigen, kann man mich zwingen, diese aufzulösen?


    Ich habe (kalkulierte, gewinnbringende) Kreditkartenschulden die ich erst im Juni 2011 abbezahlen werde. Dafür werde ich einen Teil meines ausländischen Kontos verwenden. Werden diese Schulden berücksichtigt?


    ALG II beinhaltet zu den 345 € auch Zahlung der Miete + NK (für längstens 6 Mo komplett bei etwas teurer „unangemessener“ 3-Zi-Whg 660 € kalt im Taunus für 1 Pers) und der Vermieter wird nicht kontaktiert und braucht nie zu erfahren, dass ich ALG II erhalte und Zahlung erfolgt an mich alleine? Ist Wohngeld etwas völlig anderes?


    Zusätzlich hat man einen Freibetrag von 750 € für angemessene Aufwendungen?


    Bekommt man einen Zuschuss für Kosten des Umzugs aus dem Ausland und Möbelanschaffung (ich habe nicht mal die Basics wie Bett, Matratze und Sofa in der Whg außer EBK)?


    Eine fondgebundene Lebensversicherung, die den Vermögensfreibetrag übersteigt, muss ohne Verwertungsausschluss aufgelöst werden?


    Vielen Dank! Ich blicke einfach nicht durch die vielen Infos.


    Grüße


    Lana