Beiträge von RogerB

    Ich bin Vater einer 19-jährigen Tochter, die bei mir lebt. Sie geht hier in NRW zur Schule und macht ihr Abitur, nachdem sie ihre mittlere Reife in der Realschule erreicht hat. Die Schule nennt sich Berufskolleg, sie besucht dort seit 2009 in Vollzeit ein sogenanntes 3-jähriges Wirtschaftsgymnasium (Abschluß wird volles Abitur mit Leistungskurs BWL sein).


    Die Mutter (von der ich seit 1995 geschieden bin) lebt im gleichen Kreisgebiet in einer Kleinstadt, 19 km entfernt. Sie bekommt eine kleine Frührente.


    Ich selbst erhalte seit 1,5 Jahren Krankengeld und aufstockendes Hartz IV für meine Tochter und mich.


    Nun habe ich eine neue Arbeisstelle in Süddeutschland angeboten bekommen und werde mich deswegen auch zum 1. Januar gesund schreiben lassen - ob mein Arzt nun will, oder nicht. Ich kann nicht mehr von Sozialleistungen leben. Ich halte das nicht mehr aus.


    Da ich auf Grund einer früheren Selbständigkeit (aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben) verschuldet bin musste ich die private Insolvenz eröffnen.


    Mir stehen von meinem Einkommen daher nur 1.500,- Euro netto zur Verfügung - und auch das nur weil ich 2 unterhaltsberechtigte Kinder habe. Da ich Außendienst fahren werde erhalte ich darüber hinaus die üblichen Spesen, die der Insolvenzverwalter aber nicht mit pfänden / einbehalten darf.


    Meine zweite Tochter hat sich - nachdem sie nicht mehr bei ihrer Mutter und auch nicht bei mir leben wollte - selbst eine Pflegefamilie gesucht und lebt mit Unterstützung des Jugendamtes dort in einer norddeutschen Großstadt.


    Ich werde beiden Kindern Unterhalt zahlen müssen, aber nur 245,- Euro pro Kind, damit ich selber noch über die Runden komme. (Selbstbehalt ist 1.010,- Euro)


    Natürlich habe ich das Kindergeld längst abgetreten - das erhalten die Kinder direkt vom Amt.


    Laut Tabellen hat meine Älteste einen Anspruch auf 640,- Euro monatlich, nach Abzug des von mir zu zahlenden Unterhalts und des Kindergeldes fehlen ihr aber 210,- Euro jeden Monat.


    Wer gleicht das aus? Wo muss meine Tochter welche Anträge stellen, um dieses Geld zu erhalten?


    Oder muß die Mutter jetzt eine größere Wohnung mieten um ihre Tochter aufnehmen zu können?


    Wir hatten eigentlich gedacht dass meine Tochter hier in der Wohnung bleiben kann und eine Freundin mit aufnimmt. Diese Freundin ist Hartz IV Bezieherin (Aufstockerin) und muß sowieso gerade aus ihrer Wohnung heraus. Wohnungsgröße (60 qm) und Miethöhe (325,- Euro kalt) würden passen.


    Das BAFÖG Amt sagt aber Schüler- BAFÖG könne meine Tochter nicht bekommen?


    Muß sie Hartz IV beantragen? Geht das überhaupt?


    Ich weiß nicht weiter - keiner gibt klare Auskünfte - ich muß das alles samt meinem Umzug in den nächsten 3 Wochen organisieren - und in 18 Tagen ist Weihnachten - danach erreiche ich doch eh' nirgends mehr einen Mitarbeiter?


    Wer weiß mehr?