Beiträge von Duplicate Pälö

    Wenn ein ALG2-Berechtigter ein unbezahltes Praktikum antritt,
    um nicht zu Hause rumzusitzen, einen besseren Lebenslauf zu bekommen, einen Anspruch auf Kitaplatz zu bekommen etc.
    ist es dann wirklich so, dass er das ALG2 für diese Zeit zurückzahlen muss ?


    Ich frage das, weil ein Freund von mir sein Praktikum bei der Stadtbibliothek gegenüber seiner Fallmanagerin erwähnte und diese meinte, er stünde dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, darum soll er das Geld zurückzahlen. Nach meinem Verständnis ist das doch Quatsch,
    weil er weiterhin Bewerbungen schrieb und einen echten Job angenommen hätte, wenn angeboten wurden wäre und
    weil er doch von irgendwas leben muss ?


    Hätte er es "ehrenamtliche Arbeit" nennen sollen, statt Praktikum ? Oder war die Dame nur falsch informiert?


    Über Antworten würde ich mich freuen, weil ich eigentlich auch Praktika machen wollte und nun ins Grübeln komme ...

    ist schon traurig, was es so alles gibt. drei gescheiterte studentenexistenzen, zwei kinder und kein geld. warum geht ihr denn nicht arbeiten. wer zweieinhalb jahre nach ende seines studiums keinen job hat, der sollte nicht mehr zu wählerisch sein.


    Nein, nein, es ist nicht 2,5 Jahre her, außerdem bewirbt mein Freund sich bei allem, wo wenigstens mehr als ALG2 raus käme und mein Ex plant die große akademische Karriere (da er viel kommunikativer, selbstsicherer etc. ist als M und ich, wird das wohl auch was)- spätestens wenn er dann seinen Doktor hat, würde ich Kindsunterhalt fordern. Nur dann ist es ja zu spät für Betreuungsunterhalt.
    Gibt es den, wenn die Betreuende Person nicht allein lebt ?
    Und wenn ich ab Frühjahr 10-20h arbeiten ginge ? (falls jemand eine Frau mit 1-jährigem Kind ohne festem Betreuungsplatz nimmt, selbst in dem unterqualifizierten Bereich, der mir vorschwebt, bin ich skeptisch)


    Zitat

    Gibt es denn eine finanzielle Regelung für die Kinder oder kommst du für die Kinder alleine auf und er nimmt sie nur ab und zu zu sich.


    Die einzige finanzielle Regelung, die wir bislang haben, ist: das Kindergeld fürs Große (wird jetzt 4Jahre) überweise ich ihm abzüglich der Ausgaben, die ich tatsächlich fürs Kind aufgewendet habe.
    Er nimmt die Große wie gesagt meist 4 Nächte pro Woche, insofern könnte man sagen, ihr Erstwohnsitz sei bei ihm, Zweitwohnsitz bei mir.


    Ich habe nur eben zunehmend das Gefühl, dass eine andere Regelung in bestimmten Punkten besser wäre und sondiere die Möglichkeiten.

    Hallo,
    ich habe mich hier angemeldet, weil ich vor dem Gang zum Jugendamt gern wüsste, ob das überhaupt Sinn macht oder nur unnötig mein Leben und das des Kindsvaters verkompliziert. Versuchte schon verschiedene Netzrecherchen, sehe jetzt aber mit all den Gesetzen gar nicht mehr durch, meine Situation ist auch etwas kniffeliger, und zwar:


    Ich lebe seit Mai 2008 mit M zusammen, wir beziehen ALG2 seit wir nach Beendigungen unserer beider Studiums keine Erwerbsanstellung fanden. Also nichteheliche Lebensgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft.


    Ich habe 2 Kinder, die biologisch von T abstammen
    - das erste wohnt meist 4 Nächte pro Woche bei ihm, 3 Nächte bei mir. (Ist aber kein starres Modell, es kommt durch Urlaube, Verwandtenbesuche etc. immermal zu Schwankungen)
    - das zweite wohnt immer bei uns (ist zu jung, um ohne Mutter bei irgendwo zu sein)
    - T ist Student ohne eigenes Einkommen und ohne Bafög, ergo lebt vom Geld seiner Eltern


    Sorgerecht liegt für das jüngere Kind allein bei mir, für das ältere gemeinsam bei Vater und Mutter. Kindergeld beziehe ich für beide, obwohl das Ältere bei ihm gemeldet ist. (um seinen Anspruch auf die Zimmer im Eltern-Kind-Trakt des Studentenwohnheims nicht zu verwirken)


    Wenn ich nun zum Jugendamt ging und Betreuungs- sowie Kindesunterhalt forderte, gibt es dann den staatlichen Vorschuss (und wenn, wird der dann von der Arge einbehalten)? Wie ist das mit dem Eigenbehalt?
    Und kann der Mann (T) dann sagen "Kind 1 ist doch bei mir gemeldet, zahl du mir dafür Unterhalt"- sodass sich die Unterhaltsansprüche für beide Kinder wieder ausglichen ?
    Gäbe es eh keinen Betreuungsunterhalt für mich, weil ich nicht alleine wohne ? Oder wenn es einen gäbe, würde der nicht einfach auf mein ALG2 angerechnet ?


    Vielen Dank, falls sich jemand die Mühe macht, durchzusehen :o