Beiträge von tianmu

    Hallo lacki,
    vielen Dank für deinen Link, hat mir ein wenig geholfen. Ich habe mich aber noch bei der Knappschaft und beim Steuerberater erkundigt, und bei beiden kann dasselbe heraus: So wie man einen Steuerpflichtigen Job hat kann man einen 400,- Eurojob (Steuerfrei) haben, aber nur bei einen Arbeitgeber. Kommen weitere Arbeitgeber dazu, so wie bei mir, sind diese Jobs auf Lohnsteuerkarte anzumelden und zwar dann auf Lohnsteuerklasse 6. Es spielt dann keine Rolle ob noch Geld vom Staat dazu kommt oder nicht. Das nächste ist das der Minijob der als erstes gemeldet war ist der der bei der Knappschaft bleibt die anderen werden automatisch abgemeldet.
    Lieben Gruß tianmu

    Hallo jastmi,
    leider aber wahr. Du als Stiefvater hast das Kind angenommen und darfst für den Unterhalt auf kommen. Heiratet der Kindsvater eine gutverdienende Frau interessiert das niemand, denn das Kind wohnt nicht bei den beiden. Also es kommt immer darauf an wo das Kind gemeldet ist(wohnt). Verdient dazu auch der Kindesvater, wie schon geschrieben unter 950,- Eure ist nichts zu machen.


    Nimm es so hin wie es ist auch wenn es Finanziell fehlt.
    Lieben Gruß tianmu

    Hallo ,


    Seit dem ich leider auf Harz VI angewiesen war habe ich trotzdem immer stundenweise als Haushaltshilfe in mehreren Haushalten gearbeitet. Um den Saat zu entlasten und meinen Kinder zu zeigen das es wichtig ist Arbeiten zu gehen. Nun habe ich seit letztem Jahr September einen dreiviertel Job und mache meine Mimi Jobs weiter. Trotzdem reicht es nicht komplett von Harz VI weg zu kommen, so bekomme ich noch einen gewissen Betrag vom Landkreis.


    Nun stellt sich heraus, laut Knappschaft, das ich nur bei einen Arbeitgeber als Minijob an gemeldet sein darf. Ist das denn richtig?


    Hoffentlich kann mir jemand meine Frage beantworten.


    Lieben Gruß tianmu