Beiträge von gutenmorgen

    Guten Morgen!


    Deine Eingliederungsvereinbarung sagt "sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse". Minijobs zählen da nicht dazu. Mit einer Bewerbung auf einen Minijob erfüllst Du Deine EGV also nicht.


    ABER: Wer sagt, dass Du Dich nicht trotzdem bewerben darfst? Die EGV ist eine Vereinbarung, die getroffen wird, weil Du Arbeitslosengeld beziehst oder beantragt hast oder beantragen willst. Um was geht es Dir? Eine Tätigkeit annehmen bis zum Studium, um Geld zu verdienen? Oder Arbeitslosengeld beziehen bis zum Studium? Im zweiten Fall: Schreibe tatsächlich Deine 8 Bewerbungen im Monat, um Deine EGV zu erfüllen - und da zählen Minijobs nicht! Im ersten Fall: Sprich mit Deiner Integrationsfachkraft und signalisiere ihr, dass Du was tun willst, Dir aber nur wenige Möglichkeiten bleiben - und sprich mit ihr auch über Minijobs! Die EGV ist kein Vertrag, der nicht geändert werden kann (so schwer das auch sein mag...), aber das musst Du auch zeigen und Deiner Integrationsfachkraft sagen, was Du tun willst, bei welchem Arbeitgeber, wie lange.... Und da zählt alles, was in Arbeit führt, auch ein Minijob.


    Viel Erfolg!