Beiträge von Morni

    Diese Bedenken hatte ich auch. Allerdings kommt es vor, dass das eine oder andere Schreiben zurückkommt, weil die Firma sich bereits aufgelöst hat, o.ä.. Dann geht es doch darum, nachweisen zu können, dass man das Schrieben abgeschickt hat.


    Versendet Ihr ebenfalls Bewerbungen, oder sind das einfach Eure Gedankengänge zu dem Thema? Mir geht es hauptsächlich darum, nachweisen zu können, dass ich die Bewerbungen verschickt habe. Aber ich kenne die rechtliche Situation nicht. Also, welche Nachweise pflichtgemäß vorgelegt werden müssen, im Fall, dass das JobCenter Nachweise verlangt.

    Hallo,


    ich wurde angewiesen, 4 Bewerbungen im Monat zu schreiben (bin hartz4 Empfänger). Ich dachte, ich versende sie mit Einschreiben. Dann bekomme ich einen Beleg, auf dem steht, an wen die Schreiben gingen und wann ich sie versendet habe. Das kostet für 4 Schreiben um die 8,-.
    Ist das ausreichend, um beim JobCenter nachzuweisen, dass ich die Bewerbungen abgeschickt habe, oder muss ich per Einschreiben (ich glaube, das nennt sich Einschreiben Rückschein oder so ähnlich) versenden? Das heißt, der Empfänger muss dann quittieren, dass er mein Schreiben bekommen hat. Das kostet mich dann allerdings etwas mehr.


    Wie macht Ihr es?


    Vielen Dank für jede Hilfe!


    LG!
    Morni.

    Jetzt muss ich mal näher nachfragen.


    Ich habe eine Warmmiete von 396.-. Dazu kommt Strom, 57,-. Macht 453,-


    Dann bezahle ich 115.-/ monatlich für Gas.


    Laut Bescheid bekomme 359.- zur Sicherung des Lebensunterhalts und 378,- für Unterkunft und Heizung.


    Sieht das so rechtens aus?


    LG!


    P.S.: das soll nicht vorwurfsvoll klingen (sehe gerade, dass es so rüberkommen könnte). Ich interessiere mich wirklich einfach nur für die Rechtslage.

    Ja. Aber meine Miete lag immer über dem Satz. Das heißt, ich habe die Strom- und Gaskosten stets vom Regelsatz bezahlt. Darum blieb mir nur sehr wenig zum leben.


    Meinst Du, es wird nur ein bestimmter Prozentsatz von der Rückzahlung abgerechnet, oder werden sie verlangen, dass ich von allem was reinkommt erstmal lebe?

    Hallo,


    ich bin heute ganz neu hier angekommen und habe eine Frage in Bezug auf eine Meitrückzahlung, auf die ich, wie es aussieht Anrecht habe.


    Ich habe gestern festegestellt, dass meine Wohnung über 10% weniger Wohnfläche hergibt, als im Mietvertrag angegeben ist.


    Deswegen kann ich vom Vermieter für die entsprechenden qm ein Mietrückzahlung für die letzten 3 Jahre verlangen.


    Meine Frage lautet, kann ich die Mietrückzahlung bedenkenlos auf mein Konto überweisen lassen, ohne, dass das JobCenter mir das anrechnet? Oder wird die gesamte Summe als Einkommen angerechnet und ich muss dann, so lange das möglich ist, davon leben?


    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Morni.