Beiträge von dude

    Hallo,


    ich beziehe seit dem Ende meines Studiums Hartz4. Nun habe ich ein Jobangebot in Aussicht gestellt bekommen, welches ich auch annehmen werde.


    Meine Frage lautet nun, ob ich Einmalleistungen wie z.B die Erstausstattung der Wohnung, Zahlung der Umzugskosten, Mietkaution geltend machen kann?


    Da ich für den Job umziehen muss benötige ich eine eigene Wohnung. Ich habe vorher im Studentenwohnheim und seit dem Hartz4 Bezug zu Hause gewohnt. Demnach verfüge ich über keinen eigenen Bestand an Möbel etc.


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Für nützliche Tipps wäre ich dankbar.


    Freundliche Grüße

    Mhh ich hab ziemlich das selbe Prob.


    vllt kennt sich jemand mit der Materie besser aus und kann mir helfen.


    Ich bin 31 Jahre alt und gerade mit dem Studium fertig. Ich lebe im Haus meiner Eltern. Ich habe weder Einlommen noch Vermögen und habe aus diesem Grund ALGII beantragt, um mir den Bewerbungsprozess (Vorstellungsgespräche etc.) leisten zu können.


    Da ich bei meinen Eltern wohne, wollten die Sachbearbeiter im Sozialamt alle möglichen Vermögenswerte, Rechnungen Ktoauszüge usw. meiner Eltern sehen.


    Mir widerstebt dies eigentlich, da ich ja nun bereits 31 bin und ich es nicht einsehe, dass meine Eltern hier noch mit rein gezogen werden.


    Meine Frage lautet daher. Muss ich all diese Angaben meiner Eltern machen? Wäre es nicht so, dass ich mit dem Urteil B 7b AS 6/06 R Anspruch auf den Regelsatz habe, ohne die gesammte finanzielle Situation meiner Eltern darzulegen? Oder bekomme ich vllt gar kein Hartz4 weil ich noch zu Hause wohne?


    Kann ich es nicht einfacher mit diesem urteil begründen?


    Ich habe meinem Antrag lediglich eine formlose Erklärung meiner Eltern beigefügt, dass sie mich mit der Beendigung meines Studiums nicht mehr unterstützen. Mietzahlungen brauch ich nicht. Ich wäre mit dem Regelsatz und dem Krankenkassenbeitrag zufrieden. Soll ich erstmal den Bescheid abwarten?


    Danke und Grüße

    Wäre noch die Frage nach der "Haushaltsgemeinschaft".



    § 9 Hilfebedürftigkeit
    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht


    1.
    durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.
    aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen


    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.


    (2)2 Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen.


    Würde in meinem Fall §9 Absatz 2 Satz 2 greifen?

    Hallo Forum,


    vllt kennt sich jemand mit der Materie besser aus und kann mir helfen.


    Ich bin 31 Jahre alt und gerade mit dem Studium fertig. Ich lebe im Haus meiner Eltern. Ich habe weder Einlommen noch Vermögen und habe aus diesem Grund ALGII beantragt, um mir den Bewerbungsprozess (Vorstellungsgespräche etc.) leisten zu können.


    Da ich bei meinen Eltern wohne, wollten die Sachbearbeiter im Sozialamt alle möglichen Vermögenswerte, Rechnungen Ktoauszüge usw. meiner Eltern sehen.


    Mir widerstebt dies eigentlich, da ich ja nun bereits 31 bin und ich es nicht einsehe, dass meine Eltern hier noch mit rein gezogen werden.


    Meine Frage lautet daher. Muss ich all diese Angaben meiner Eltern machen? Wäre es nicht so, dass ich mit dem Urteil B 7b AS 6/06 R Anspruch auf den Regelsatz habe, ohne die gesammte finanzielle Situation meiner Eltern darzulegen? Oder bekomme ich vllt gar kein Hartz4 weil ich noch zu Hause wohne?


    Vielen Dank und freundliche Grüße