Beiträge von dionysos30

    werde die tage wenn ich mit meiner arbeit nach komme mal einen antrag einscannen und als
    zip zum download machen oder in ein link setzen!!


    aber so ist es einfacher!
    also das ich das ganze hier rein tippe


    aber ist eigentlich einfach mal schreibt einfach ein anschreiben mit dem § der da drin steht
    warum man auszieht das das genehmigt wurde de Umzug oder sonstiges!!


    und bei kinder oder die kinder bekommen gibt es auch so eine Table wo man sehen kann
    was man beantragen kann, aufgeschlüsselt von Baby bett bis zur Kleidung und Nahrungsart Aufbewahrung fälschen ect.


    Hoffe dies ist eine kleine Hilfe was ich rein geprostet habe!!


    ein danke als Antwort hilfreich wäre ein kleines Feedback

    ja aber großstätte haben sowas und ich habe es auch über google gefunden!!
    FFM ist auch ne stadt wo kids am bhf rumhängen.....
    also in groß stätten gibt es sowas aus der region ffm kopmme ich selber
    nur wohne ich nun in berlin

    das du unter 25 bist wird schon ein bisschen schwer!
    ich wohne hier in Berlin, und hier gibt es für Leute die Probleme habe im Eltern haus
    die weglaufen, oder keine lust auf zu hause mehr haben
    halt die Treber Hilfe oder betreutes Einzelwohne / Gruppen wohnen.


    weiß nicht ob es sowas bei dir gibt!
    das sind Anlaufstellen, wo ein sozial Berater sich das alles anhört,
    und dich begleitet das du deine eigene Wohnung bekommst mit Betreuung oder eben in einer WG Gemeinschaft wohnst!!

    ein pauschale von 1500 euro ja aber man sollte schon schreiben was man alles haben möchte oder brauch
    die machen sonst stunk, und wollen dann auch noch nachweise sehen das man sich das alles geholt haben
    das habe ich bei mir schon oft mitbekomen!

    Hallo,
    ich habe mich hier lange durchgelesen, und viele dinge gesehen die mir aufgefallen sind das alle immer so ca. werte sagen, oder wie man das beantragen muss!


    Erstausstattung!
    ...sind insbesonderes ( bei entsprechendem Nachweis und auf Auftrag ) in folgenden Fälle zu erbringen
    a) Neubezug einer Wohnung nach Unterbringung in einer Einrichtung
    b) bei Neubezug einer Wohnung aus einem Untermietverhältnis ohne eigenen Hausstand
    c) bei Neubezug einer Wohnung nach Trennung und Auszug aus gemeinsamer Wohnung ohne eigenen Hausstand
    d) bei einem erstmaligem Bezug einer Wohnung ohne eigenen Hausstand
    e) nach einer Haftentlassung, wenn der Erhalt der Wohnung oder die Einlagerung der Möbel während der Haft nicht möglich war
    f) nach einem Wohnungsbrand oder
    g) aus Gründen, Welche d. Gewährung einer Erstausstattung für d. Wohnung einschl. Haushaltsgeräten erforderlichen machen
    Zur Zeit keine Pauschalgewährung sondern Einzelprüfung je nach (d. Preise sind Richtwerte, die ein Abweichen im Einzelfall ermöglichen, z.B. wenn d. benötigten Gegenstand nicht rechtzeitig i. Gebrauchthandel beschafft werden können):
    Beim Umzug in eine größere, angemessene Wohnung (z.B. durch Erhöhung der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, Zuzug) kommt eine Erstausstattung auch für die zusätzliche neuen Räume in Betracht. Bei Geburt eines Kindes nur insoweit, als durch die Erstausstattung nichts bereites der Bedarf abgedeckt ist!!! Nach Definition BSG v.1.7.2009 Akz.:B 4 AS 77/08 R


    Neu: Erstausstattungen sind i.d.R. keine Einzel- und Erstbeschaffungen, er kann aber auch durch Zerbruch beim Umzug entstehen.
    Auch Auszubildende/ Studenten fallen mit der Erstausstattung einer Wohnung nicht mehr unter den Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 5 SGB II u. des § 22 Abs. 1 SGB XII. Bei diesem Bedarf handelt es sich nach AV um einen ausbildungsbedingten Bedarf



    Wohnzimmer 1 Person 2 3
    1 Wohnzimmerschrank
    (ggf. einschl. Regal) 100,00 € 100,00 € 100,00 €
    1 Wohnzimmerlampe 20,00 € 20,00 € 20,00 €
    1 Couchtisch 30,00 € 30,00 € 30,00 €
    1 Esstisch 50,00 € 50,00 € 50,00 €
    Sitzgelegenheit/
    Couch + 2Sessel/ Stühle 125,00 € 125,00 € 125,00 €
    Bei darüber hinaus gehendem Bedarf:
    Stuhl/ Sessel 20,00 €
    Schlafgelegenheit/ Sessel
    (in 1 Zimmer Wohnungen) 150,00 €
    Gesamt 495,00 € 325,00 € 375,00 €

    Schlafzimmer
    Die Einrichtung kann f. Ehe-(Paare) gewährt werden, wenn d. Räumlichkeiten dies zulassen
    2 Betten 110,00 €
    1 Schrank 75,00 €
    1 Lampe 15,00 €
    2 Matratzen 90 x 190 100,00 €
    Gesamt 300,00 €

    Kinderzimmer 1 2 3
    Schrank/ Regalkombination 90,00 € 90,00 € 90,00 €
    Lampe (je Zimmer) 15,00 € 15,00 € 15,00 €
    Tisch 25,00 € 25,00 € 25,00 €
    Stuhl 15,00 € 15,00 € 15,00 €
    Bett und Matratze 87,00 € 174,00 € 261,00 €
    Gesamt 232,00 € 334,00 € 481,00 €

    Bettausstattung
    Bettwäsche komplett incl. Laken 15,00 €
    Kopfkissen 15,00 €
    Einzeldecke/ Steppbett Erwachsene 25,00 €
    Einzeldecke/ Steppbett Kinder 15,00 €


    Handtücher, Waschlappen und ähnliche Haushaltswäsche sind aus den Regelleistungen zu bestreiten


    Badezimmer
    Badezimmerschrank m. Spiegel u. Beleuchtung 25,00 €
    Badezimmerkleinbedarf 20,00 €
    Gesamt 45,00 €


    Korridor
    1 Spiegel 12,00 €
    1 Kommode oder Schuhschrank 30,00 €
    Gaderobehaken 15,00 €
    1 Lampe 10,00 €
    Gesamt 67,00 €

    Küche
    Küchentisch 25,00 €
    Küchenstühle 10,00 €
    Küchenlampe 10,00 €
    Spüle mit Unterschrank 100,00 €
    Gesamt 145,00 €

    Für die Einbauküche:
    1-2 Personen 1 Oberschrank 25,00 €
    1 Unterschrank 49,00 €
    1 Hochschrank 65,00 €
    Gesamt 139,00 €
    3 u. mehr Personen 2 Oberschänke 50,00 €
    2 Unterschränke 98,00 €
    1 Hochschrank 65,00 €
    Gesamt 213,00 €

    Bei Erstbezug im neu erbauten soz. Wohnungsbau sind die Wohnungen nur noch m. Spüle. Fliesenspiegel u. Herdanschluss ausgestattet Ggf. sind zu bewilligen:
    Elektroherd incl. Montage 250,00 €
    Gasherd incl. Montage 350,00 €


    Hausrat
    Kochtöpfe, Pfanne, Teller Tassen, Untertassen, Bestecken, Kaffee- Teekanne, Wasser Schüssel, Trinkgläser, Büchsenöffner, Eimer, Waschschüssel, Besen, Handkessel, Handfeger, Schaufel, Schrubber und sonstigem Küchenkleinbedarf:


    Für 1 Personenhaushalt: 70,00 €
    Für jede weiter Person 15,00 €
    Dies gilt für die komplette Erstausstattung, Ergänzungen sind aus dem RS zu beschaffen


    Elektrogeräte


    (hier sind Neupreise aus ökonomischen ( Garantie) Gründe anzusetzen). Evtl. sind die Entsorgungskosten zu übernehmen, i.d.R. 15,- € -25,- € Grundsätzlich solle Barleistungen gewährt werden.
    Rundfunk- und Fernsehgeräte gehören zum Bedarf d. tägl. Lebens und deshalb aus den Regelleistungen zu bezahlen


    Kühlschrank (bei Haushalten mit bis zu 4 Personen) Neupreis 200,00 €
    Kühlschrank (bei Haushalten mit 5 und mehr Personen) Neupreis 300,00 €
    Waschmaschine, it. BVG Urteil vom 21.10.98 auch Neupreis 250,00 €
    Notw. Lebensunterh. Für Alleinstehende
    Staubsauger wenn 1 Zimmer mit Teppichboden 40,00 €



    So das ist erst mal so ein bisschen dazu, was man beantragen kann, es ist eine liste wo man herausnehmen kann was man beantragen kann, nur sollte man nur das nehmen was man auch tatsächlich brauch und nicht schon hat sonst gibt es da auch einen auf den Deckel dann.


    Ich werde die tage mal ein musterschreiben hier mit rein tun sofern das erlaubt ist, wie ein Antrag aussehen sollte bei neu neu!!