Beiträge von Arcturus

    Kitty und an alle


    wir haben jetzt Februar, ich bin seit Heute kein SGB2 Empfänger mehr und keiner aus meiner Famile. Wir sind alle SGB2 Frei und alle arbeiten abgesehen von mir. Ich ziehe am Freitag nach Frankfurt, ohne Hilfe vom Amt, ich zahle die Kaution, ohne Hilfe vom Amt.


    Ich möchte mich Freitag für SGB2 anmelden in Frankfurt. Ich brauche keinen grund für den Umzug weil ich ja nicht unter Aufsicht des Amtes stehe. Jetzt bin ich ja noch U25 und wenn ich mich in Frankfurt anmelde, und jetzt kommt meine Frage, werden die mich wieder ins Elternhaus zurückschicken? Werden die mir übergangsweise die Wohnung bezahlen?


    Was könnte als Grund genannt werden das sie mich nicht zurück ins Elternhaus schicken?


    Wie gesagt mein Umzug ist völlig Legitim weil ich zum Umzugszeitpunkt kein SGB2 beziehe und somit auch um keine erlaubnis fragen muss um umzuziehen! Ich melde SGB2 nach dem Umzug an! Ich dachte ich kann die Wohnung bezahlen weil ich eine zusage für eine Arbeit in Frankfurt hatte, die haben aber kurzfristig abgesagt und jetzt habe ich den Mietvertrag schon unterschrieben und muss blechen, kann dies aber nicht und frage das Amt um Hilfe!

    Ja moment wen Eltern bis 25 voll Unterhaltspflichtig sind, dann dürfte es ja kein Hartz4 für unter 25 gäben dann müssten ja egal wie die Eltern alles zahlen müssen, es gibt aber Hartz4 für U25. Ich bin Arbeitslos also steht mir auch Hartz4 zu. Es ging mir darum ob so wie ich vorgehe die mir die Wohnung bezahlen. Was ist für die Wirttschaftlicher, mich wieder ins Elternhaus zurückführen (das können die beschließen kostet aber auch kohle) oder mir ne Frist von 6 Monaten setzen das die mir alles bezahlen in der Zeit.


    Das ich unter 25 garkein ALG2 bekomme weil meine Eltern Unterhaltspflichtig sind egal ob sie Hartz4 beziehen oder nicht, ist ja wohl das lächerlichste was ich je gehört habe.

    Hallo liebe gemeinde


    also erst einmal zu mir


    Ich bin 21 Jahre alt und bin noch bis Heute um 0:00 Uhr in der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern. Ab dem 01.02.2011 bezieht keiner aus meiner Familie mehr SGB2. Vater arbeitet wieder, Mutter ist in FrühRente, Schwester arbeitet und Bruder fällt weg. Ich wohne derzeit noch in Essen und ziehe zum 04.02.2011 nach Frankfurt. Mietvertrag ist vom 01.02.2011.


    Meine Frage ist nun an euch, wenn ich mich am 02.02.2011 im Jobcenter Frankfurt anmelde für Leistungen und Wohnung, zahlen die mir das, oder schicken die mich wieder nach Hause. Ich möchte ja arbeiten und habe auch warscheinlich eine Stelle aber die fängt erst in 1-2 Monaten an. Zahlt das Amt wenigstens vorrübergehend für 6 Monate oder so?


    Die Wohnung ist 24m² groß und kostet 390€ Kalt + 50€ Nebenkosten + 10€ pauschal Warmwasser/Heizung.


    Laut KDU Tabelle zahlt das Amt ca. 350€ Kalt wenn die wohnung nach 2002 saniert/gebaut wurde. Die wohnung ist sogar letztes Jahr erst gebaut worden.


    Allerdings ist die Wohnung vollmöbiliert, ich kenn mich da nicht aus aber dadurch steigert sich doch bestimmt der Satz von den KDU?


    Also wie gesagt bei Beginn des Bezuges bin ich offziell aus SGB2 raus und meine Eltern auch. Ich ziehe um wärend ich KEINE Leistung beziehe und melde mich dann in Frankfurt an. Also bin ich ja im Prinzip nicht verpflichtet den Umzug anzumelden.


    Danke schonmal für die Hilfer