Beiträge von Goldmund

    Hallo,


    ich hatte Anfang April einen Antrag auf ALG2 gestellt, welcher jedoch erwartungsgemäß wegen eines zu hohen Vermögens abgelehnt wurde. Seit dieser Zeit ist es mir jedoch leider noch nicht wieder gelungen im Berufsleben Fuß zu fassen. Mein Vermögen ist nun unter die mir zustehende Schwelle gerutscht und ich beantrage nun erneut ALG2. Dafür habe ich die Blätter "Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach SGB2", EK, EKS und VM bekommen.


    Mir erscheint die Formulierung des ersten Blattes zwar nicht korrekt, da ich bisher noch keine Leistungen bezogen habe, aber ich nehme an, dass ist einfach eine Formsache. Beim Ausfüllen der Bögen bin ich jedoch auf mehrere Probleme gestoßen.


    VM
    2.2 Natürlich habe ich immer ein wenig Bargeld bei mir. Ab wieviel muss ich denn angeben?
    3.0 Hier bin ich stutzig geworden. Meine einzige Rentenvorsorge bis zum Zeitpunkt war mein angespartes Geld, das nun wieder weg ist. Hätte ich mich versichern müssen? Einen Antrag auf Befreiung habe ich nie gestellt (da ich davon nichts wusste). Eigentlich würde ich wahrheitsgemäß gerne angeben, dass das gesparrte Geld mein geplante Altersvorsorge ist, aber irgendwie scheint sich das ohne Beantragung auszuschließen.


    EKS
    Zum einen erscheint es mir unsinnig, dass ich beim EKS Angaben zu meinen geschätzen Einnahmen machen soll, wenn ich keine Einnahmen habe. Sobald ich einen neuen Job habe, wird der Antrag jedoch überflüssig. Nach telefonischer Rückfrage habe ich daher einfach überall 0 eingetragen. Einzig bei der Einkommenssteuervorauszahlung habe ich die Ausgaben angegeben, welche ich laut meinem Vordruck vom Finanzamt zu zahlen habe. Dazu musste ich die Vorrauszahlungen Dritteln, weil ich die Angaben auf dem EKS ja in Monaten mache.


    Frage Nr.1: Bezieht sich die Angabe beim Finanzamt auf die zwei Monate vor dem Fälligkeitsdatum inklusive des Monats des Fälligkeitsdatums oder auf die drei folgenden Monate ab dem Fälligkeitsdatums? Das ist relevant, weil die Beträge sich unterscheiden.


    Frage Nr.2: Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei B18 die "an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" 0 ist, da ich ja keine Umsätze mache?


    Frage Nr.3: Bei C1 und C3 ist mir nicht klar wie die Angabe genau erfolgen soll. Leider habe ich auch keine Ausfüllhinweise dazu gefunden. Gebe ich den Gesamtbetrag und als Zahlungsweise quartal an, kann das missverstanden werden. Gebe ich hingegen nur den Betrag für das Quartal an, bekomme ich das Problem, dass ich für die Quartale unterschiedliche Beträge habe.


    Frage Nr.4: Im eigentlichen sind die Angaben zur Einkommenssteuervorrauszahlung schon durch B17 abgedeckt. Wieso werden sie bei C1 nochmals abgefragt?


    Frage Nr.5: Kann ich C9 bis C12 einfach frei lassen (vielleicht auch die ganzen Felder B1-B16)? Sie treffen bei C nicht auf mich zu, aber ich habe auch keine Option das anzugeben. Bei B erscheint es mir einfach sinnlos einen Haufen 0en einzugeben.


    Viele Grüße
    Goldmund

    Wahrscheinlich ist genau dass das Problem, das man so bescheißen kann und die ARGE das daher zu Recht nicht akzeptiert. Das ich trotz 13000 Euro auf dem Konto Schulden habe, liegt einfach daran, dass von diesem Geld noch Steuern von zwei Jahren abgehen (also nicht nur die Umsatzsteuer, sondern auch noch die Einkommenssteuer) und ich als ehemaliger Freiberufler keinen Arbeitsnehmeranteil hatte und damit selber für einen gewisses Polster sorgen musste. Wie ich jetzt gesehen habe schlucken allein die Steuern der letzten zwei Jahre ca. 7000 Euro (Einkommens- und Umsatzsteuer).


    Der von Dir genannte dubiose Dritte ist ein guter Freund und hat mir das Geld einst für den Kauf eines Motorrades geliehen. Keine Ahnung wie das bei Dir so ist, aber mein Freund würde dafür nie Zinsen verlangen.


    Nun hoffe ich mal einfach das ich vorher wieder eine Arbeit finde. Weiß jemand, wie lange man die Steuerzahlung vom Vorjahr, als Schulden liegen lassen kann. Auf wie lange Zeit rechnet die ARGE die 6600 Euro an, also wie viele Monate muss ich ohne Unterstützung zu Rande kommen, wenn ich keine neue Arbeit finde?


    PS: Krankenversicherung kann ich mir dann nicht mehr leisten. Woher soll ich das Geld nehmen, wenn ich es nicht habe? Bin ja jetzt schon in der Situation wieder bei meinen Eltern einziehen zu müssen, wenn ich keine neue Arbeit finde.

    So die Sachlage hat sich präzesiert. Die 6600 Euro sind weg. Wenn ich dann noch die ausstehenden Steuern abgezahlt habe, sieht es ziemlich dünn aus. Gibt es dennoch eine Möglichkeit an Hilfe zu kommen, so lange ich ich kein AG2 bekomme, weil die Behörde die 6600 als private Schulden nicht berücksichtigt. Mir ist gerade sehr unwohl bei diesem Gedanken...

    Hallo,


    ich hoffe es nicht, aber vielleicht bin ich eine gewisse Zeit auf AG2 angwiesen. Den Antrag habe ich bereits gestellt, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass ich eine Zuwendung bekomme. Mit ca. 13.000 Euro liege ich deutlich über meinem Maximum von ca. 5.500 Euro. Davon gehen zwar noch ca. 3000 für Steuer weg und 6600 für die Rückzahlung von Schulden bei einem Freund. Im Augenblick bin ich damit jedoch deutlich über der Vermögengrenze. Muss ich den Antrag, wenn ich die Steuerkosten überwiesen und den Freund ausbezahlt habe nochmal beantragen? Wie sieht das mit dem Nachweis der Rückzahlung aus? Er hat es mir damals gegeben und wenn ich Glück habe, kann ich mit der Rückzahlung warten, bis ich wieder in Lohn und Brot stehe. Im Augenblick sieht es jedoch eher so aus, als wenn er das Geld in naher Zukunft selber benötigen würde. Er kann mir den Erhalt quitieren, aber dafür keine Rechnung ausstellen, da dies bei ihm als Einnahme gewertet würde (genau so wenig, wie er es damals als Ausgabe angegeben hat, als er mir das Geld geborgt hat). Reicht ein solches Schreiben im Fall des Falles aus, um nachzuweisen, dass ich das Geld nicht mehr besitze?


    Gruß
    Goldmund