Beiträge von dms

    § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt BGB


    (1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
    (2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
    (3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.
    (4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.

    Wohnung: 348€ warm (wobei hier noch das Kabelanschluss fürs Fernsehen eingerechnet ist).


    An Ausbildungsvergütung erhalte ich ca. 615€ netto und 25€ BAB, ....


    Hallo,
    schau mal in deinen BAB-Bescheid, ob dort dein Bedarf bereit bei 572 Euro liegt.
    Wenn es weniger sind, aufgrund der geteilten Miete in der vorherigen Wohnung, kann sich deine BAB leicht erhöhen.
    Must sowieso deine neue Anschrift der BAB-Stelle mitteilen. Da kannst Du auch gleich den Mietvordruck ausfüllen
    und mit einreichen.
    An den Vordruck kommst Du ran, indem Du die Hotline vom Arbeitsamt anrufst, und den Umzug mitteilst und den Vordruck
    für die neue Miete abforderst.


    dms

    ...Und wenn ich das nicht will, sonder ICH die Miete an den Vermieter überweisen möchte, dann ....
    Klar ist mir, das jeder Vermieter sich aussuchen kann, wen er in seine Wohnungen als Mieter zulässt, ...


    Hallo,


    wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, d.h. beide Seiten (Vermieter und Mieter) einigen sich über einen
    Sachverhalt (Mietvertrag) und schließen im Ergebnis einen Vertrag.


    Ihr könnt euch anscheinend nicht einigen, somit kommt auch kein Vertrag zustande.
    Du scheinst immer davon auszugehen, dass der Vermieter verpflichtet ist, mit Dir einen Vertrag abzuschließen.
    Das ist er nicht !


    Aber das haben Dir die anderen in den vorhergehenden Antworten bereits (nur eben anders) mitgeteilt.


    dms

    Guten Tag euch allen,
    ...


    Ich komme aus Berlin und bin schwanger, ca. 15. Woche, ... Ich habe eine Ausbildung gemacht die ich nun aufgrund der Schwangerschaft abgebrochen habe.... Ich bekomme aber nur Schülerbafög, welches ich aber komplett für die Bezhalung meiner Schule gebrauche. Der Ausbildungsvertrag geht nun noch bis ende Oktober diesen Jahres. Ich nehme aber nicht mehr am Unterricht Teil. Ich bin noch dabei BAföG schonmal abzumelden für November, sodass ich es nicht unrechtmäßig beziehe. .....
    Es wäre wunderbar wenn ich einige Antworten dazu bekäme. Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für jede Information :)


    Hallo,
    kläre unbedingt mit dem BAföG-Amt, ob der Bezug bis November rechtmäßig ist !
    Du hast die Ausbildung bereits abgebrochen und somit sollte Dir kein BAföG mehr zustehen.
    Es gibt zwar einige Ausnahmeregelungen (Weiterzahlung bis zu 3 Monate), aber ich kann derzeit nicht erkennen,
    ob dies bei dir zutreffen wird.


    Das dein Vertrag evtl. noch weiter läuft (incl. der Schulgeldzahlung) ist nur dein privates Problem !


    dms

    Folgender Fall...
    Meinem Sohn (21 Jahre) wurde vor 3 Jahren die Zustimmung zum Auszug aus der elterlichen Wohnung erteilt( schwerwiegende soziale Gründe nach § 64 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III).
    .....
    Ich weiss genau irgendwo gelesen zu haben,das eine einmal erteilte Zustimmung zum Auszug nicht zurückgenommen werden kann,auch nicht bei Rückzug in die elterliche Wohnung...finde aber den Gesetzestext nicht mehr.


    Kann mir da jemand helfen!!!


    Hallo,
    ich habe große Bedenken, weil die Rechtsgrundlage daraufhin deutet,
    dass dein Sohn als Minderjähriger eine Ausbildung mit eigener Wohnung begonnen hatte, und dafür BAB beantragt hatte.
    Die BAB-Stelle erteilt keine Zustimmung, wie es im SGB II-Bereich erforderlich ist.


    Insoweit passt das nicht zusammen, wenn du dich auf die Bewilligung von BAB berufen willst.


    dms


    PS: Wie dies aus SGB II-Sicht zu beurteilen ist, überlasse ich den SGB II -Spezies.

    Hallo,


    .....


    Meine Fragen nun:
    - Habe ich nächstes Jahr zu Ausbildungsbeginn (ü. 25 Jahre) Anspruch auf BAB, obwohl ich weiter bei meiner Mutter wohne?
    ....
    Danke im Voraus :)


    N E I N


    Zitat

    § 60 Sonstige persönliche Voraussetzungen SGB III


    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur
    gefördert, wenn sie oder er
    1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und....


    dms


    Ps: copy and paste scheint nicht funktioniert zu haben, weil der Satz

    Zitat

    Ich hoffe, ihr könnt mir mit ein paar Infos helfen


    fehlt (war in einem anderen Forum vorhanden)

    einfach ein Schreiben aufsetzen,
    ....
    ich möchte aufgrund meiner gesundheitlichen Umstände Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    in Form einer beruflichen Rehabilitation beantragen.
    Ich werde wohl in meinem derzeitigen Beruf nicht mehr weiterarbeiten können.


    Datum Unterschrift
    .....
    und bei der Agentur für Arbeit Bereich berufliche Reha abgeben.


    egal wer zuständig ist, ansonsten sind die genannten 15 Jahre schon richtig.


    dms


    Wie wäre es u.U. mit einer Halbwaisenrente?


    dms

    Turtle1972
    Ich finde das sehr sozial von dir, dass du einem Mitarbeiter, welcher wöchentlich 3 x 2 Stunden arbeitet, bereits nach 10 Wochen einen dreiwöchigen, voll bezahlten Urlaub gewähren würdest und dies innerhalb der Probezeit. Bei dieser Form der Beschäftigung kommen ja nicht mal 20 Urlaubstage für ein ganzes Jahr zusammen.
    ....


    Hallo,


    hat die gute Dame nicht nur insgesamt einen Jahresanspruch von 8 Tagen Urlaub?
    Und bei einer Beschäftigung von erst 10 Wochen kann Sie sogar nur 1 Tag Urlaub nehmen.


    dms


    Nachtrag: ups, habe nur mit einer 2 Tagewoche gerechnet gehabt

    hier steht immer ne behinderung ab 60% wie ist es denn wenn mein sohn zu 50 % behindert ist und merkzeichen g b und h hat , hat er dann auch anspruch auf mehrbedarf


    Hallo,


    soweit es aus Sicht von Hartz IV zu beantworten wäre,
    kannst Du hier mal die DA zu § 21 SGB II durchlesen und deine Frage selbst beantworten (hier geht es lang)


    In der Sozialhilfe sieht es da wohl anders aus.
    Je nachdem, was dein Sohn bezieht.


    dms

    Hallo,


    das was Du willst, wirst Du aber von der Agentur für Arbeit auch nicht bekommen.
    Eine Wohnung ist Privatvergnügen.


    Guten Abend Leute,....
    d.h habe einiges angespart. Meine Ausbildung fängt im September an. Aber ich sehe nicht ein mein erspartes für Kaution & Provision zu opfern ....
    Von wo kann man Unterstützung erwarten? Kann ich noch zum Jugendamt ? ...
    Kann ich mir die Gesetzlage vom Amt ( welches?) als Unterlagen und generell Infos für finanzielle Unterstützung geben lassen? freue mich über jede Antwort


    Auch wenn sich evtl. BAB errechnen sollte (nutze den BAB-Rechner im Internet),
    die Kosten für den Bezug der Wohnung als auch für die Erstausstattung werden im SGB III
    nirgends erstattet oder übernommen oder Darlehensweise übernommen.


    dms

    ...Besagte Mitarbeiterin hatte ihren ersten Lohn (€ 303) am 15.06. auf dem Konto. Den vorher schon übersandten Kontoauszügen folgte am 15.06. die Lohnabrechnung. Obwohl dem Jobcenter damit alle relevanten Daten zur korrekten Berechnung der Leistungen vorlagen, erfolgte zum 1.7. die Anrechnung von € 240 statt € 163, welches Frau X nicht ins Benehmen setzte, ihren Stromabschlag zu bezahlen.
    ....


    Hallo,


    deine Bemerkung hinsichtlich Stromabschlag kann ich leider nicht nachvollziehen.


    Wir haben hier zwei Monate (Juni, Juli).
    Aufgrund des Schreibens wurde je Monat auf Basis der Mitteilung bezgl. eines 400 Euro-Jobs 240 Euro zur Vermeidung von Überzahlung angerechnet.
    Jetzt habt Ihr im Juni aber nicht 400 sondern nur 303 Euro gezahlt.
    Es fehlt also eine Überrechnung für den Monat Juni und nicht für Juli.


    Hinsichtlich Strom.
    Sie hat 303 Euro erhalten, davon wurden 240 Euro angerechnet, bleiben also noch 63 Euro über dem vorherigen
    ALG II-Bezug. Wie konnte Sie vorher den Stromabschlag leisten, wenn Sie es jetzt nicht mehr kann, wo Sie doch 63 Euro mehr zur Verfügung hatte?


    Denkbar wäre noch, dass dieser Betrag für Fahrkosten draufgegeangen ist und somit nicht zur Verfügung stand.
    Wegen der Überrechnung für den Monat Juni würde ich nochmals nachhaken.


    dms

    ...Meine Tochter ist 20 Jahre alt, ...Seit einen 3/4 Jahr wohnt sie wieder alleine, lebte von kleinen Rücklagen. Seit April ist sie Studentin und hat Bafög beantragt. Jetzt habe ich eine schriftliche Anhörung zugeschickt bekommen, da meine Tochter angegeben hat, ich würde ihr keinen Unterhalt zahlen.
    Was steht im Vordergrund? Ihr recht auf Sozialleitung oder ihr Recht auf Unterhalt durch ihre Eltern? Ich unterstütze derzeit noch die ein Jahr ältere Schwester im Studium, die z.T. Bafög bekommt und habe noch einen 17 Jährigen Sohn (Schüler, ein Jahr vor dem Abi). Der Vater arbeitet nur 19 Stunden und lebt somit fast an der Grenze des Selbstbehalts. Ich arbeite VZ im öffentlichen Dienst und weiß nicht wie noch mehr zahlen soll ohne selbst in Bedrängnis zu geraten.


    Werde ich jetzt verklagt, was passiert? Wozu dient eine solche Anhörung, ich bin sehr in Sorge.


    Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.


    Hallo,


    erst mal ruhig durchatmen. ;-))


    Frage 1
    Gibt es denn schon einen BAföG-Bescheid?
    Wenn ja, wie hoch ist denn das anzurechnende Einkommen von Dir?
    Hast Du die Berechnung vorliegen (meist Rückseite des Bescheides)?
    Ist dort dein Sohn berücksichtigt?


    Frage 2
    Hat deine Tochter Dich zur Unterhaltszahlungen aufgefordert?


    Frage 3
    Was ist mit dem Kindergeld für die Tochter?


    Zitat

    Was steht im Vordergrund? Ihr recht auf Sozialleitung oder ihr Recht auf Unterhalt durch ihre Eltern?


    Die Sozialleistung ist, wenn du dein Problem richtig geschildert hast, nachrangig, da bei Dir man schon die Prüfung nach Unterhaltsrecht vorbereitet. Dazu ist der Anspruchsberechtigte/ Unterhaltsbegehrende jedoch verpflichtet, zunächst alle Möglichkeiten zur Sicherstellung seines Lebenunterhaltes zu nutzen (z.B. BAföG zu beantragen).


    Für später evtl. noch folgende Frage vorab:
    Bist Du mit dem Vater der Tochter noch verheiratet?


    Die Anhörung dient der Vorbereitung eines Anspruchsüberganges.
    Erst viel später käme u.U. eine Klage vor dem Familiengericht/ Zivilgericht.


    Aber da schauen wir erstmal.


    dms

    Hallo, ich habe ein Problem.
    Ich beziehe ALG I und mache z.Z. eine Umschulung als Kraftfahrer. Um an meinen Fahrstunden, die teilweise spät abends bzw. morgens früh um 3.30 Uhr teilnehmen zu können, benötige ich dringend ein Auto. .... Ab Mitte August muss ich auswärts zu einem Praktikum, dass ich nicht erreichen kann ohne Auto. .... Hat jemand eine Idee, was ich noch tun kann ....


    Hallo,
    ich kann nicht erkennen, wieso Alternativen wie
    Bus und Bahn oder anders gesagt ÖPNV
    Taxi
    Car-Sharing-Angebote
    Mitfahrergelegenheit
    Mietwagen


    nicht in Frage käme.


    dms


    PS: ohne Links zu Kreditangeboten

    Hallo,


    ich brauche dringend Hilfe. ...Mit zu der BG zählen 3 Kinder im Alter von 12, 8 und 4 Jahren, wobei nur die Jüngste das leibliche Kind meines Partners ist. Wir sind (mit Genehmigung) umgezogen in ein Eigentum meines Vaters. Miete gesamt 480,00€. Nun kam ja wie erwartet der neue Bafög-Bescheid und es wurde der Grundbetrag von 597,00€ auf 422€ gekürzt. .....


    Kinderbetreuungskosten über BAföG


    zumindest für das 8-jährige Kind sollte dies funktionieren.


    dms