Beiträge von sylvi59

    Ich bin arbeitslos. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf einen Job mit 30 Stunden pro Woche.
    Hätte ich 40 Stunden arbeiten können, wäre die Bemessungsgrundlage entsprechend höher.
    Jobangebote mit 40 Stunden pro Woche liegen in der Entlohnung aber noch unter der gehabten Entlohnung bei 30 Stunden. Mein Ziel ist ungefähr den gleichen Stundenlohn zu erreichen. Muß ich einen schlecht bezahlten Job über 40 Stunden/Woche annehmen, wenn dabei 80 % meiner auf 30 Stunden bezogenen Bemessungsgrundlage herauskämen, obwohl ich damit im Endeffekt wesentlich schlechter gestellt bin?


    Gruß Sylvi

    Hallo,
    ich habe vor ein paar Jahren meine Wochenarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden reduzieren müssen, da unser Betrieb vor der Pleite stand. Jobangebote bekomme ich für 40 Stunden, aber mit noch weniger Geld.
    Der § 121 SGB III ist mir bekannt. Gehe ich nach dem Gesetzestext müsste ich bis zum 3. Monat eine Arbeit annehmen, die 80% des letzten Arbeitsentgelts (bei 30 Stunden) beträgt. Dies macht hochgerechnet auf 40 Stunden ca. 1000 € weniger im Monat aus.
    Darf ich bei Erhöhung der Arbeitszeit um 25 % auch mit einer fiktiv um 25 erhöhten Bemessungsgrundlage rechnen?
    Bitte schnell antworten!
    Danke!!!!!!!!
    Sylvi