Beiträge von Sigrun

    Für die Kaution kannst du höchstens ein Dahrlehn beantragen. Für Umzugskosten nur in Fällen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, z.B. hast du ein Anrecht auf ein soziales Umfeld (Freunde, Familie) oder gesundheitliche Gründe. Soviel wie ich weiß, werden diese auch als Dahrlehn dann gegeben. Bevor du aber umziehen solltest, setze dich bitte vorher mit der Arge in kontakt und frage nach, was sie übernehmen würden.


    Liebe Grüße Sigrun

    Liebe Forenmitglieder,
    ich bin neu hier, habe aber eine Frage bezüglich Leistungen wegen Umzuges. Derzeit bin ich Harz VI-Empfängerin.


    Gerne möchte ich in ein neues Bundesland umziehen.


    Frage: Muß mich ein anderes Bundesland aufnehmen und mir Harz VI ganz normal weiterzahlen ohne Begründung? Eine Begründung ist erforderlich, wenn ich Antrag auf Umzugskosten stelle. Diese entfallen aber durch Hilfe von Freunden.


    Liebe Grüße Sigrun