Beiträge von Elessar

    Hallo


    In der Regel wird davon ausgegangen, dass etwa nach 2 Jahren des Zusammenlebens eine gefestigte Lebensgemeinschaft besteht. Wenn du nicht mit deinem Freund zusammen leben solltest, scheidet das schon mal aus. Und gewisse finanzielle Zahlungen bedeuten eben noch keine gefestigte Lebensgemeinschaft. Daher wäre dann der UH weiterhin zu zahlen.

    Wenn du den UH nicht mehr bekommst, solltest du spätestens dann einen Antrag auf Alg2 beim JobCenter stellen.


    Zu den Kosten des Rechtsanwaltes:
    Prozesskostenhilfe ist zurzeit jedenfalls falsch, weil es noch nicht um ein Gerichtsverfahren geht. Du musst zum Amtsgericht und dort "Beratungshilfe" beantragen. Bei 800 EUR Einkommen, wird die sicher bewilligt. Mit dem Nachweis dann zu einem Anwalt. Der Anwalt muss dass zwar nicht akzeptieren aber bei den meisten Anwälten wirst du keine Probleme haben. Die Kosten des Rechtsanwaltes belaufen sich dann für dich auf 10 EUR; ohne Beratungshilfe beim normalen Gebührensatz mehrere 100 EUR.