Beiträge von Beverly

    Das Problem mit der Umschulung ist jedoch, dass man dafür Alg beziehen muss. Da Du aber nichts in die freiwillige Versicherung eingezahlt hast und Du auf Grund der Tatsache, dass Deine Freundin zu viel verdient auch nicht bedürftig bist, hättest Du das Problem, dass das nicht finanziert würde. Anders sähe es aus, wenn sie im August nicht die Verlängerung bekommt. Vielleicht sollte man bis dahin versuchen durchzuhalten und sich mit Jobs hoch zu halten. Im übrigen sehe ich es ähnlich wie Birgit63, wobei ich Dir einen Sozialbetrug nicht unterstellen möchte. Man kann es hier im Forum auch netter ausdrücken, als gleich solches zu Vemutungen.

    Ich kann als solches nur von mir selbst berichten. Meine Kinder sind als solches nicht bedürftig, da sie beide Kindergeld und genügend Unterhalt zur Verfügung haben. Alles was Ihnen zusteht fließt in die Bedarfsgemeinschaft. Das heißt nach Abzug Ihres eigenen Bedarfes. Der Rest wird umverteilt.


    In Deinem Fall bedeutet das. Als erstes wird aus Deinem Bruttogehalt eine Einkommensbereinigung errechnet. Dieses wird vom Netto abgezogen. Das was übrig bleibt wird dann auf Deinem Bedarf und dann der Anteil Deiner Miete berechnet. Solltest Du dann trotzdem noch was über haben, wird das verwendet um andere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft zu Unterstützen. Im Übrigen bist Du als Sohn Deinen Eltern gegenüber auch Unterhaltsverpflichtet und nicht nur umgekehrt. So ist es gesetzlich vorgeschrieben.


    Also ist das was geschieht eigentlich korrekt. Wieviel Gehalt bekommst Du denn wenn ich fragen darf? Wenn Du nähmlich soviel verdienst, dass Du Dir eine eigene Wohnung leisten kannst ohne vom Staat Geld zu bekomen, dann darfst Du jederzeit ohne Genehmigung ausziehen. Anders sieht es aus, wenn Du noch ein zusätzliches Geld benötigst. Dann bist Du verpflichtet, solange Du Dich nicht selbst finanzieren kannst und noch nicht 25 bist, bei Deinen Eltern wohnen zu bleiben.


    Rechne Dir das ganze mal aus und vielleicht bekommen Deine Eltern doch noch einen Zuschuss zu Dir. Ich weiß ja nicht ob es sich bei Dir um eine Ausbildungstelle handelt oder einem Job. Ich denke wenn Du schon Vollverdiener bist, solltest Du vielleicht Doch ausziehen. Rechne Dir das einfach aus und bedenke, dass Du zu Hause noch Wasser, Strom, Lebensmittel usw verbrauchst. Was wird wirklich günstiger?

    Somit hätte sie doch das was sie mehr zahlen müßten gleich wieder eingespart und für das hoch gepriesene Kinderpaket wird es dann auch nicht so teuer.Hoffentlich geben sie auch gleich noch einen Wegweiser dazu wo man dann was beantragt.Das weiß nämlich keiner nicht mal die Jobcenter.


    Also alle die von den Jobcentern bekommen, müssen auch dort die Anträge stellen. Das einzige was positiv ist, dass die die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten nun auch davon Profitieren, denn die waren meist die Gear...ten und hatten unterm Strich weniger. Wohngeldbezieher müssen es beim Wohnungsamt beantragen(aussage meines Sachbearbeiters vom Wohnungsamt). Die mit Kinderzuschlag weiß ich aber auch nicht.

    Naja, überlege doch mal. Wenn es die ganze Zeit heißt sie bekommen mehr und auf einmal ist weniger im Portemonaie. Ich möchte nicht mäuschen spielen auf manchen Ämtern. Es wird so einige geben, die sich nicht zurücknehmen können.


    Das tolle Bildungspaket ist ja auch nicht wirklich was neues, denn die Klassenfahrten wurden schon vorher bezahlt. Ferienfreizeiten auch und in den Schulen die Überhaupt Essen anbieten können, gibt es meist schon Vergünstigungen. Also wo ist da nun eine Besserstellung der Kinder?

    Die Erhöhung von derzeit € 5,00 bezieht sich auf die Regelleistung für Erwachsene. Das Sozialgeld für die Kinder ist mit §28 SGB II geregelt und wird wie bisher prozentual vom Regelsatz der Erwachsenen errechnet.


    Ist das Tatsächlich so? Laut des Gesetzentwurfes der CDU/CSU und FDP soll das nun aufgeschlüsselt werden wie bei den Erwachsenen. Danach bekämen Kinder -6 j 2 € weniger, bis 14 j. 9€und bis 18 sogar 12€. Hat jemand den aktuellen Gesetzesentwurf der zur Abstimmung gebracht werden soll?


    Wenn das so durchgesetzt wird, wirds ziehmlich krachen in den Ämtern. Arme Angestellte der Jobcenter!

    Die beim Amt bearbeiten ja auch nur ihre Programme und das was rausgespuckt wird, wird versand. Wenn sie das per Hand bearbeiten müssten, bräuchten wir mehrSachbearbeiter und bessere Schulungen.


    Ich finde das Thema spannend und hab mich damit beschäftigt. Schön wenn ich helfen konnte.
    Grüßerle

    Einkommensbereinigung bei nichtsselbstständigen Einkommen(Kindergeld, Krankengeld, ALG I usw.)
    30 € Versicherungspauschale
    +Kfz-Haftpflicht
    +Riesterrente oder ähnliches


    Also ähnlich wie bei den Werbungskosten für Arbeitnehmer.


    Die angegebene Höhe und woraus sich das bei Deiner Tochter zusammensetzt, sollte sie wissen oder nochmal nach fragen. Es wird ja nicht immer aufgeschlüsselt in den Bescheiden.

    Hallo, Laut §22 des SGB II ist die Warmwasserpauschale nicht in den Regelleistungen enthalten. Ich würde DIr raten einen Widerspruch zu tätigen und einen Überprüfungsantrag laut § 44 des SGB X aller vorangegangenen Bescheide zu stellen. Sollte es dann einen Ablehnungsbescheid geben zum Anwalt. Ich verfahre gerade genauso. Mündlich haben sie mir schon die gesamten Heizkosten berechnet(ohne Abzug). Ich warte aber noch auf das Schriftliche.

    Hallo, in diesem Fall liegt ein Fehler des Jobcenters vor und von daher seit ihr nicht verpflichtet es zurückzu zahlen. Auf münliche Aussagen solltet ir Euch nicht verlassen, denn nur schriftliches ist rechtlich gesichert. Mündlicher werde häufig gerene Aussagen getätigt, die nicht wirklich zutreffen, nur um die "Kunden" abzuschrecken. Sollte also ein Bescheid kommen mit der Aufforderung etwas zurück zu zahlen, mache einen Widerspruch. Am besten du suchst Dir hierzu einen Anwalt auf der Dir mit Rat und Tat zu Seite steht.
    Ich kenne sollche Fälle. Ich besaß auch mal das Glück überzahlt worden zu sein trotz aller angaben und ein Bekannter von mir auch. Wir kamen beide male mit einem einfachen Widerspruch durch.