Beiträge von allego

    Also nun, ich war beim Anwalt habe ihr alle notwendigen Unterlagen eingreicht. Auf jeden Fall habe ich heute einen Bewilligungsbescheid erhalten der gilt bis Juli. So wie wir gedacht haben es ist als Miteigentümer an den noch weitere 6 Personen beteiligt sind ein nicht verwertbares Vermögen. Daher ich nicht nur die 15.000 Eur als Schulden habe sondern für den gesamten Betrag hafte.
    Noch mal gut gegangen.

    haha,
    schon witzig ne. Als Aussenstehender kann man bestimmt über meine Dummheit lachen. Wenn es doch tatsächlich um so ein großes Vermögen handeln würde.
    Ich habe jetzt eine Lücke im Bewilligungsbescheid bemerkt: Sie geben zwar an, daß ich § 9 Absatz 1 Nr. 2 SGB II Vermögen habe. Geben aber nicht an § 9 Absatz (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde.
    Na ja morgen werde ich genau mit diesem Widerspruch einlegen.

    Danke für deine Antwort.
    Bei uns gehts wirklich drunter und drüber.
    Mit überschreiben meine ich verkaufen. Immerhin verlangt die ArGe ja, daß ich mein Vermögen zuerst aufbrauchen soll. In diesem Fall muss ich die Anteilel ja verkaufen. Somit geht es ja an meine Mutter über. Trotzdem kann sie mir nicht 10000 Euro auf einmal zahlen. Sondern in Raten. Wird dann dieses Geld, also jeden Monat 100 als Einkommen oder Vermögen berechnet?


    Während der Zeit des Widerspruchs würde ich da noch Leistungen beziehen und weiterhin Krankenversichert sein. Oder werden die Leistungen doch nicht bezahlt?

    Soll ich jetzt also Widerspruch erheben und zum Anwaltl gehen?
    Denn ich möchte eigentlich endlich aus dieser Miserie raus und die Anteile die ich habe auf meine Mutter überschreiben.
    Meine Mutter ist berufstätig, zahlt bereits den ganzen Kredit ab. Kann mir aus dem Stehkreis nicht geschwind 10000 geben. Was ist wenn ich einen privaten Kreditvertrag mit ihr vereinbare und sie mir jeden Monat 100 Euro zahlt. Zählt das dann als Vermögen oder wird es als Einkommen berechnet? Zeigt mir doch mal einen Weg wie ich aus der ganzen Sache rauskommen kann. Übrigens besteht auch ein Schuldschein über 3000 Euro gegenüber meiner Mutter, die hat sie mir ausgeliehen als ich zwangsweise aus der Wohnung musste. Kann ich mit dem Erlös diese Schulden bei ihr begleichen. Ich weiss eine recht komplizierte Angelegenheit.
    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    Es ist toll, daß ihr so schnell antwortet. Meine Frage: Kann ich die Wohnung auf meine Mutter überschreiben für den Betrag von 10054,-. Erhalte aber kein Geld. Den Vermögensüberschuss von 2300,- leiht sie mir aus damit ich die 2 Monate über die Runden komme. Kann ich nach diesen 2 Monaten wieder Hartz 4 beantragen?
    Oder will die Arge von mir den gesamten Betrag von 10054 sehen?

    eigentlich ist es auch ein nicht verwertbares Vermögen. Jedoch sagt die ArGe meine Mutter soll mich auszahlen. Was sie so nicht kann.
    Sie wohnt ja nicht umsonst in der Wohnung sie hat schon seit dem Erwerb dieser Wohnung dort gewohnt. Und seitdem auch den Darlehensbetrag über ca. 800 Euro gezahlt. In diesem Betrag ist mein Anteil des Darlehens auch enthalten was sie mitbezahlt. Also wer hat eine Idee wie ich aus dieser ganzen Miserie rauskommen kann? Die Wohnung hat noch nie mir gehört ausser auf dem Papier

    Das werde ich jetzt auch tun.
    Der Anteil wird auf meine Mutter gehen. Jedoch erhalte ich kein Geld von meiner Mutter. Mein Anteil ist 10054 also werde ich es ihr für diesen Betrag überschreiben. So wie gesagt diesen Betrag zahlt sie mir nicht. Weil sie ja schon seit Jahren die Wohnung selbst abzahlt. Jedoch ist sie bereit mir diese 2300 als Kredit zu geben. Die ich Ihr dann jeden Monat zahlen soll. Wie kann ich das bei der ArGe angeben? Kann die ArGe davon ausgehen dass ich die 10054 ausgeben muss. Oder bleibt meine Vermögensgrenze unangetastet. Denn ein Vermögen von 7800 kann ich ja haben.. oder?
    Vielen Dank für die Antwort

    Hallo miteinander,
    ich hoffe ihr könnt mir einige Fragen beantworten.
    Ich habe gestern einen Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung mein Vermögen wäre zu hoch. Bin alleinstehen habe 2 minderjährige Kinder. Mein Alter ist 37. Die Vermögensfreiheitsgrenze liegt bei 7800 Euro. Mein Vermögen würde sich auf 10.054 belaufen was ein Vermögen abzüglich des Freibetrages von 2300 beträgt.
    Dieses Vermögen ist allerdings kein frei verfügbares Vermögen. Ich stehe mit einem Anteil von 1/3 im Grundbuch. Es handelt sich dabei um eine Eigentumswohnung, die nicht von mir bewohnt ist. Diese wurde von meinem Vater gekauft und um ein Darlehen zu erhalten hat er meinen Bruder und mich in das Kaufvertrag und Darlehensvertrag mit einschreiben lassen. Es war seinerseits nie gedacht, daß wir tatsächlich einen Anteil erhalten. Die Wohnung ist auch seit dem von Ihnen bewohnt. Es liegt eine schriftliche Vereinbarung zwischen meiner Mutter (bewohnt die Wohnung) meinem Bruder und mir, daß wenn die Wohnung je veräußert werden sollte, der Erlös an sie übergeht und wir auf unsere Rechte verzichten. Was das Arbeitsamt aber nicht anerkennt. Wie kann ich in diesem Fall vorgehen?
    Mein Anteil 1/3 beträgt nach Abzug der Schulden 10054,- Euro, den meine Mutter mir aber aus finanzellen Gründen nicht auszahlen kann, und es auch nicht einsieht weil sie das Darlehen seit 1995 alleine abbezahlt. Wo sie der Meinung ist, daß ich ihr eher Geld schulde.
    So ohne weiteres komme ich also nicht an Geld, mein nur auf dem Papier bestehendes Vermögen nicht ran.
    Was kann ich machen um doch noch Geld beziehen zu können. Weil ansonsten weiss ich nicht von was wir leben sollen.
    Und wenn ich diese Anteile jetzt auf Meine Mutter übertrage in welcher Zeit dürfte ich den Vermögensüberschuss von 2300,- Euro ausgeben.
    In diesem Fall würde mir meine Mutter dieses Geld 2300 als Darlehen geben.