Beiträge von speedymaus2103

    Danke für die schnelle Antwort.....
    das irritiert mich jetzt ein wenig ...und zwar
    Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.
    .
    Mutterschutz würde ab Anfang September 2011 greifen das heißt .... 4 Monate in Arbeit und 8 Monate ALG1
    in den 4 Monaten hatte ich ein Gesamt Nettoeinkommen von ca.4390euro was erhält man denn dann an Elterngeld? 300,00euro ?


    bei der Krankenkasse bin ich pflichtversichert.Da ist man doch meines Wissens Beitragsfrei in der Elternzeit versichert oder bin ich da falsch informiert?


    gruss :)


    • Hallo

    • ich habe mal eine Frage und hoffe doch das mir hier jemand weiter helfen kann und meine Fragen beantworten kann-

    • ich beziehe seit Januar 2011 ALG 1 ,davor war ich berufstätig. jetzt erwarten wir ein Kind im Oktober.

    • Nun meine Frage-

    • wie wird das Elterngeld berechnet mit dem Einkommen vor ALG1? Bekommt man dann weiterhin ALG1 und Elterngeld.


    • Liebe Grüsse speedymaus

    :)