Beiträge von Oma Geli

    Hallo Gawain,
    okay.... verstehe. Für die "großen" Kosten läuft eine Bezuschussung nur über ein Darlehen. Kann man die Höhe der monatlichen Rückzahlung selbst bestimmen oder wird das vom Amt vorgegeben? Ist es ein zinsloses Darlehen?
    Eigentlich sehe ich für die kleine Familie schwarz, wenn sie auch noch eine monatliche Belastung zusätzlich hat. Im Endeffekt stehen die drei besser da, wenn wir die Kaution (800,- €) und die 600,- € für Teppich, Tapeten und Co. zahlen.
    Dazu kommt noch das größere Übel. In der neuen Wohnung ist keine Küche. Die alte Küche aus der jetzigen Wohnung kann aber auf keinen Fall mitgenommen werden. Die war bei ihrem Einzug schon locker 25 Jahre alt und ist nicht wirklich in einem brauchbaren Zustand. Bin mir nicht sicher, ob die einen Ab- und Aufbau überhaupt überlebt.


    Gäbe es denn vielleicht Wohngeld oder sonstwas für meinen Sohn, wenn er nachweisen kann, was ihm eigentlich zum Leben nach Abzug aller Kosten bleibt? Es ist nämlich so, dass er tagtäglich zur Arbeit knapp 40 km hin und 40 km zurück fährt. Bei einem Spritverbrauch von 10 Litern und den abartigen Spritpreisen lässt er nur für seine Ausbildung schon allein ca 260 - 300 Euro an der Tankstelle. Seine Ausbildungsvergütung beläuft sich auf knapp über 600 Euro netto. Zum Leben hat er also ca 300 Euro, wobei er dann noch keinen einzigen Kilometer privat gefahren ist.
    Wir schauen natürlich aber zwischendurch immer mal nach einem Auto für ihn, welches Diesel frisst. Dann käme der Benziner weg und evtl. könnte er fast die Hälfte an Spritkosten sparen.


    Aber irgendwie ufern die Kosten für uns als Eltern so langsam aus. Nicht falsch verstehen, ich würde mein letztes Hemd dafür geben, damit es den "Kindern" gut geht.
    Nur dachte ich, wenn das "Kind" erwachsen ist, sparen wir als Eltern eine Menge Kohle.... war wohl reines Wunschdenken :D


    Liebe Grüße,
    Geli

    Hallo zusammen,


    jetzt endlich habe ich Zeit, ausführlicher zu antworten.
    Erst einmal vielen lieben Dank an alle, die sich zu meinem Thema geäußert haben mit Rat, Wissen, Erfahrungen und Meinungen.


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    Den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag hat die Freundin unseres Sohnes nun beim Jobcenter zur Überprüfung eingereicht. Ausbildungsvergütung und Kindergeld hat mein Sohn auch bereits offengelegt. Eine mündliche Zusage gab es schon und wenn ich das richtig verstanden habe, sind die 71 m² nicht zu groß für die drei. Es gibt in der Wohnung ein kleines Kinderzimmer, ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer. Plus Küche und Bad natürlich.
    2/3 der Kaltmiete und der Nebenkosten würden vom Amt übernommen werden für die Freundin und deren Tochter. Unser Sohn muss also 1/3 bezahlen.
    Soweit so gut. Finanziell wird er dann zwar keine großen Sprünge mehr machen können, aber nachdem ich ihn 4 Millionen Mal gefragt habe, ob das sein Wunsch ist und er das bejahte, wären wir als Eltern die Letzten, die etwas dagegen haben.



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    Dass unserem Sohn kein Hartz IV zusteht klingt logisch. Aber gibt es eine plausible Begründung, warum er kein Wohngeld beantragen könnte? Liegt es daran, dass er unter 25 ist und es keinen Grund gibt, warum er aus dem Elternhaus ausziehen müsste?



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    Zum Umzug: Es ist gar kein Problem, die vorhandenen Dinge aus der alten, schimmeligen Wohnung in die neue Wohnung zu transportieren. Das kriegen wir selbst geregelt und dafür brauchen wir keine Kostenübernahme vom Amt.



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    Einrichtungszuschuss: Als die Freundin letztes Jahr in die Wohnung zog, bekam sie diesen Zuschuss. Nun ist es aber so, dass z.B. der Schlafzimmerschrank starken Schimmelbefall aufweist und definitv nicht mehr zu gebrauchen ist. Davon gibt es auch Beweisfotos. Gibt es in diesem Sonderfall trotzdem keinen Einrichtungszuschuss?



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    Renovierungskosten: Die Lage ist kompliziert. Die drei würden jetzt in eine frisch renovierte Wohnung einziehen und der Vormieter hätte nun für Teppich, Tapeten und was weiß ich noch wofür insgesamt 600 Euro. Würde davon wenigstens einen Teil das Amt übernehmen?



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    Berufsausbildungsbeihilfe: Ich fürchte, unserem Sohn steht diese Beihilfe nicht zu. Wenn ich das gerade richtig im Netz gelesen habe, werden nur Auszubildende unterstützt, die während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können aufgrund der Entfernung.



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    Bitte schreibt mir alle Infos, Ratschläge und Meinungen, die euch einfallen. Nur so kann ich diverses in Erfahrung bringen und im Zweifelsfall können die Zwei beim Amt noch Fragen stellen, auf die wir ohne eure Hilfe gar nicht gekommen wären!


    Schönes Wochenende,
    Geli

    Hallo zusammen !
    Unser Sohn , 20 , Azubi im 2ten Lehrjahr will mit seiner Freundin , 19 , 3jährige Tochter(nicht von unserem Sohn) zusammenziehen. Zur Zeit wohnt sie mit ihrer Tochter in einer angemessenen Wohnung und bezieht Hartz 4 . Die Wohnung ist feucht und hat eine schimmelnde Wand . Das neu verlegte Laminat und diverse Möbel
    sind deswegen nicht mehr zu gebrauchen.
    Nun wollen die Drei zusammenziehen in eine andere Wohnung (71 m²).
    Jetzt meine Fragen :
    1. Wer hilft bei Schadenserzatzfragen bezüglich der defekten Einrichtungsgegenstände ?
    2. Was muß unser Sohn zur Miete und Nebenkosten der neuen Wohnung dazu zahlen ?
    3. Gibt es sonstige Sozialleistungen wie z.B. Einrichtungszuschuss ?
    4. Sie is als Hartz 4 Empängerin GEMA Gebühren befreit , wie verhält es sich wenn sie zusammen ziehen?
    5. Seht unserem Sohn Wohngeld zu (Wohnung is nur ca.3km vom Elternhaus entfernt) ?
    6. Gibt es sonst irgendwelche Tipps oder Punkte die wichtig und zu beachten sind ?
    Dank im Voraus...