Beiträge von honifritz

    Wenn sie das Pferd so schlecht behandelt, sollte man wirklich etwas unternehmen. Wie schon vorgeschlagen wurde, reicht ein diskreter Hinweis an die Jobbörse vermutlich aus, damit diese einen Mitarbeiter schickt, der die Finanzen der Dame überprüft.

    Natürlich kann es auch sein, das sie bei Beginn von Hartz 4 noch erspartes Geld hatte und dieses für ihr Hobby verwendet. Es gibt dort Freibeträge, je nach Lebensalter können das auch mal 8000.- Euro sein. Man kann ihr allerdings nicht übel nehmen, das sie sich in ihrer vermehrten Freizeit um ihr Hobby kümmert. Andere bleiben zu Hause und verkümmern nach und nach seelisch, bekommen Depressionen bzw. werden zu Alkoholikern oder geraten auf die schiefe Bahn. Dann ist ein Hobby wie z. B. Reiten sicher die bessere Alternative.

    Man kann schon bei Erhalt von ALG 2 kündigen aber der Rückkaufswert wird dann eben als Einkommen gewertet; des weiteren bekomme ich durchaus den staatlichen Zuschuß, der aber bei vorzeitiger Kündigung nicht ausbezahlt wird. Das vorzeitige Kündigen bedeutet also in jedem Fall Verlust...

    Klare Antwort, ja,
    1. Riesterrente wird grundsätzlich nicht zum Vermögen gerechnet
    Jones


    Da muß ich widersprechen! Da ich meine Riesterrente jährlich kündigen kann und mir dann der Rückkauffswert ausgezahlt wird, mußte ich beim ALG 2 Antrag eben diesen Rückkaufswert als Vermögen angeben. Dieser Betrag wurde dann auch voll angerechnet. Auf Nachfrage teilte mir der SB mit, das die Riesterrente nur dann nicht angerechnet wird, wenn die Auszahlung erst zum Rentenbeginn möglich ist.

    D


    war ja auch eine falschasukunft. und richtig ist auch, dass du bei einem neuantrag nur die entsprechenden vermögensfreibeträge hast, die deinem lebensalter entsprechen.
    komisch die nachfrage. ist da noch was anderes an einkommen?


    Welche Nachfrage meinst Du? Nein, ich habe leider kein weiteres Einkommen, sonst würde ich keine staatlichen Leistungen beantragen.

    Du hast aber vorher schon Leistungen bezogen und damit ist es eine Wiederaufnahme und kein Neuantrag.Da würde ja jeder nach einer Erbschaft ein oder zwei Monate warten und dann einen Neuantrag stellen.


    Schon klar, es wäre aber fair, wenn man auch bei der Höhe der Erbschaft einen Freibetrag festlegen würde. Es ist schon ein Unterschied, ob jemand mit z. B. 100000 € einen ALG 2 Antrag stellt oder wie bei mir mit einem eher kleineren Erbschaftsbetrag.

    Es wurde mir bereits mitgeteilt, das ich 3 Monate mit dem Geld auskommen muß. Das ist zwar ok aber widerspricht eben der Auskunft meines Sachbearbeiters vom letzten November.


    Was mich aber interessiert, ist folgendes: Ich erhalte seit 01.03. keinerlei Leistungen vom Jobcenter und bin damit kein ALG 2 Empfänger mehr, da ich auch die gesetzlichen Versicherungen selbst zahle.


    Wenn ich nun einen NEUANTRAG stelle (ab 01.04.11 z. B), müßte es doch so sein, das es dann so läuft wie beim ersten Antrag. Ich meine, das beim Neuantrag vom Jobcenter mein Vermögen (incl. des Resterbes) eben nicht über meinem Freibetrag liegen darf und wenn das nicht der Fall ist, müßte mein Antrag doch bewilligt werden...?


    P.S. Ich hoffe wirklich, das meine Bewerbungen (bisher 164) endlich mal Erfolg haben und ich nicht mehr vom Staat abhängig bin.

    Ja, das ist auch okay. Aber wenn ich den Betrag bereits vor dem 01.06.11 aufgebraucht habe, müßte ein Antrag doch auch vorher (z. B. 01.04.11) bewilligt werden. Ansonsten würde einem das Jobcenter doch vorschreiben dürfen, wieviel Geld man innerhalb eines gewissen Zeitraumes ausgeben darf. Das wäre dann nicht in Ordnung, meine ich.

    Hallo!


    Ich habe im Februar eine Erbschaft von 3400.- Euro überwiesen bekommen und dies am 05.02.11 auch pflichtgemäß dem Jobcenter mitgeteilt.


    Da ich schon im letzten Jahr über die Erbschaft informiert war, habe ich im November den Sachbearbeiter gefragt, ob das Erbe auf das ALG 2 angerechnet wird. Er teilte mir damals mit, das bei Eingang des Betrages zunächst die Bewilligung aufgehoben wird und ich für den nächsten Monat wieder einen Antrag stellen kann, bei dem geprüft wird, ob mein Restvermögen nicht den zulässigen Freibetrag übersteigt. Sollte das nicht der Fall sein (und das ist bei mir so), wird der Antrag bewilligt.


    Nun wurde mir das ALG 2 für den März nicht ausgezahlt, der Bescheid für die Aufhebung kam erst am 3.03.11 bei mir an, worauf ich mich erst einmal auch selbst krankenversichern mußte. So weit, so gut.


    Allerdings wird im Bescheid darauf hingewiesen, das die Erbschaft auf den Rest des Bewilligungszeitraumes (bei mir bis 31.05.11) aufgeteilt wird und daher frühestens zum 01.06.11 ein neuer Antrag bewilligt wird. Das widerspricht natürlich der damaligen Info des SB, mit dem ich dann in der letzten Woche darüber sprach. Er teillte mir mit, das seit Januar einiges geändert wurde und ich zwar gern einen Antrag stellen kann, der aber vermutlich nicht bewilligt wird.


    Meine Frage: Ich bin doch seit 01.03.11 im Grunde "frei" von ALG 2. Wenn ich nun einen Neuantrag stelle, müßte doch das Vermögen neu bewertet werden, das bei mir wie schon erwähnt deutlich unter meinem Freibetrag liegt. Ist das so oder habe ich etwas nicht bedacht?