Beiträge von Frau Holle

    grundsetzlich steht dir HatzIV zu und deien Wohnung kannst du auch behalten da du ja geabeites hast und kein ALG II bezogen hast und jetz ALG II beziehen wirst kanst du die Wohnung sebst verständlich behalten wenn ich dich richtig verstanden habe hast Du ein aufhebungsvertarg gemacht das heißt für dich du bist nicht gekündigt wurden also kanst uch nurmalerweise nicht mit einer Sanktion rechnen Also beantrage ruhig das ALG II bei weitern fragen stehe ich gern zur verfügung