Beiträge von PLudwig

    Hallo,
    ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Bekomme seit 2010 Hartz4 wegen Elternzeit. Davor habe ich in einer anderen Wohnung gelebt und gearbeitet. Und nun rechnen die mir mein Betriebskostenguthaben für 2009 aus der alten Wohnung auf meine Leistung an. Wohl nur, weil mir das Guthaben dieses Jahr erst erstattet wurde. Dürfen die das? Ich meine, das Guthaben ist ja nicht aus Sozialleistungen, sondern aus meinem Gehalt entstanden. 2009 hatte ich ja noch überhaupt nichts !!! mit Hartz4 zu tun. Und die Kaution aus der alten Wohnung wurde mir entsprechend auch erst jetzt ausgezahlt. Wird mir das dann auch als Einkommen angerechnet?!?