Beiträge von Pechvogel2011

    Naja, der Zuschlag zum ALG 2 für ehem. ALG 1-Bezieher zählt vermutlich genauso zu den Sozialleistungen. Und da hatte das Jugendam nichts eiligeres zu tun, als eine zwangsweise Abzweigung durchzusetzen, d.h. ich hab das Geld gar nicht erst gesehen, das wurde gleich weitergeleitet.


    Ich bin da sehr skeptisch geworden.

    Hallo,


    ich habe gerade (endlich) meine lange Arbeitslosigkeit beendet. Während ich ALG II bezogen habe, bekam ich einen Zuschlag zum ALG 2 von 160,- € monatlich, den ich für Kindesunterhalt eingesetzt habe.


    Nun arbeite ich seit kurzem bei einer Zeitarbeitsfirma und bekomme vom Amt ein 'Einstiegsgeld', ebenfalls in Höhe von 160,- € monatlich, um den Einstieg in die Arbeitswelt etwas zu vereinfachen, meinte mein Sachbearbeiter.


    Ist dieses Einstiegsgeld nun unterhaltsrelevantes Einkommen oder nicht ?


    Im Internet finden sich dazu widersprüchliche Angaben.


    Bitte keine Mutmaßungen - das kann ich selbst :-)


    Wer kennt sich aus ? Ggf. durch eigene Erfahrung ?
    Dank für ernsthafte Antworten.