Beiträge von hansmiller

    Moin,


    meine Freundin hat den Brief zusammengefasst. Könnt ihr mal druchlesen und ggf. Verbesserungsvorschläge posten. Denn der muss heute noch raus.


    Sehr geehrte XXX,


    hiermit beziehe ich mich auf das Gespräch vom 26.04.2011. In diesem sagten Sie mir, dass mit meinem Partner, XXX, eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Laut ihrer Aussage, muss er für mich finanziell aufkommen. Obwohl wir nicht länger als ein Jahr zusammenleben, keine gemeinsamen Kinder haben und keine gemeinsamen Konten, sowie Verträge besitzen, wie in der Anlage VE bereits angegeben. Außerdem hatte XXX bereits niedergeschrieben, dass er mich finanziell nicht unterstützen wird und dass der gegenseitige Wille für einander einzustehen nicht vorhanden ist.


    Nach nochmaliger Erkundigung, wurde mir mehrfach versichert, dass wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden.


    Deshalb bitte ich Sie, mir mitzuteilen auf welcher Grundlage ich mit meinem Partner eine Bedarfsgemeinschaft bilde. Denn die Aussage, dass wir ein Bett, und einen Kühlschrank haben ist mehr als anzweifelbar. Ansonsten bearbeiten Sie meinen Antrag, da Sie die kompletten Unterlagen bereits vorliegen haben.


    Für eine rasche und unkomplizierte Bearbeitung bedanke ich mich im Voraus.


    -------------------------------


    Was haltet ihr davon?


    Gruß

    Wenn Deine Freundin einen schriftlichen Antrag gestellt und ihre kpl. Unterlagen eingereicht hat, dann muss dieser bearbeitet und beschieden werden, andernfalls hätte sie die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
    Statt der SB den § 7 SGB II zu erläutern (den kennt sie ganz genau) würde ich stattdessen fragen, auf welches Recht sie ihre Aussage stützt und bitten, dies in Schriftform zu bekunden.


    Ja, eine gute Idee. Denn dann kann ich ja mit ihrer Antwort, etwas unternehmen und dadurch ist auch der Gang zum Anwalt leichter, oder?


    Aber dafür auch schonmal vielen Dank.


    Gruß


    Mein Freundin musste paar Sachen nachreichen, deshalb sind wir hin. Soll sie jetzt den Brief abschicken und auch noch reinschreibe, dass ich nichts nachreichen werde und es so bearbeitet werden soll? Und dann gegen den Bescheid der kommt einspruch einlegen? Die sagen ja die ganze Zeit, dass sie es so nicht bearbeiten werden, da es ihrer Meinung nach eine BG ist.


    Ich bin verwirrt.


    Sorry für Doppelpost.

    Hi,


    Als wir dann Zuhause waren, ist mir dann eingefallen, dass sie es mir alles schriftlich hätte geben sollen. Hätte sie bestimmt nicht gemacht. Sie hat gesagt, wir hätten bis Donnerstag bedenkzeit. Entweder ziehen wir den Antrag zurück oder stellen einen gemeinsammen Antrag. Meine Freundin hat schon angefangen einen Brief zu formulieren. Denn persönlich gehen wir nicht mehr dahin.


    Sehr geehrte XXX,


    hiermit beziehe ich mich auf das Gespräch vom 26.04.2011. In diesem sagten Sie mir, dass mit meinem Partner, XXX , eine Bedarfsgemeinschaft besteht.


    Laut § 7 Abs. 3a SGB II, bilden wir keine Bedarfsgemeinschaft, da wir uns in der sog. Prüfungszeit befinden. In dieser Zeit prüfen wir, ob und wieweit wir zusammenpassen und ob wir gewillt sind, den jeweils anderen im alltäglichen Leben zu unterstützen. Dies geht ohne solch eine Prüfungszeit nicht.


    Ausserdem ist mein Partner damit nicht einverstanden mich finanziell zu unterstützen. Dieses haben Sie ebenfalls schriftlich.


    Nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II gehört: "eine Person, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen," mit zu dessen Bedarfsgemeinschaft.


    Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, damit der Leistungsträger eine sog. Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft vermuten darf, hat der Gesetzgeber in § 7 Abs. 3a SGB II festgelegt:


    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Hierbei handelt es sich auch nicht um eine Kann-Bestimmung oder Ermessensfrage des jeweiligen Leistungsträgers oder Sachbearbeiters.
    Das wird sowohl durch die eindeutige Formulierung des § 7 Abs. 3a SGB II als auch durch die fehlende Ermächtigungsgrundlage in § 13 SGB II deutlich.


    Was kann noch rein?


    Gruß

    Guten Tag,


    heute waren wir wiedermal beim Amt. Die Frau hat sich die fehlenden Sachen kopiert und dann fragte sie uns ob wir ein Paar sind. Daraufhin antwortete ich, dass wir erst seit einem Jahr zusammen sind und seit 1 Monat zusammenleben. Daraufhin sagte sie, da wir ja ein gemeinsames Bett haben und einen gemeinsamen Kühlschrank wären wir eine Bedarfsgemeinschaft. Das mit einem Jahr zusammenleben ist nur bei verdchsfällen. So wie ich es verstehe ist das der größte Schwachsinn.


    Ich habe nochmal extra betont, dass ich meine Freundin nicht finanziell unterstützen werde. Daraufhin sagte sie, dass ich es muss da wir eine Badarfsgemeinschaft sind. Ich habe es langsam satt mich mit denen rumzuschlagen.


    Ich habe was von einem Schein gehört den man für 10 € irgendwo holen kann, um damit zum Anwalt gehen zu können. Oder kann man das auch mit meinem eigenen Rechtsschutz klären? Denn es geht ja auch irgendwo um mein Geld. Meine Freundin hat kein Rechtsschutz.


    Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar.


    Gruß

    Moin,


    und die Probleme beim Amt gehen weiter:


    Also nach dem Wochenende lag heute ein Brief von der Jobbörse im Briefkasten. Dort schreiben die, da ich auch im Mietvertrag stehe bilden wir nun eine Haushaltsgemeinschaft. Ich dachte, dass man eine HG bildet wenn man verwandt oder verschwägert ist??? Dann habe ich nochmal den Antrag durschaut und dort steht drin, dass die Partener einen Antrag VE ausfüllen müssen. Aber die haben mir jetzt einen HG Antrag zugeschickt?! Ausserdem wollen die die ganzen Nachweise der Mietzahlungen von meiner Freundin an mich. Das Geld hat sie mir bis jetzt 1 mal Bar gegeben. Wie kann man denn das nachweisen?


    Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar.


    Gruß

    So, wir waren heute den Atrag stellen.
    Warum sind eigentlich die ganzen Angestellten dort, die Informieren müssen und sollen, so hysterisch?


    Also die Frau wollte unbedingt, dass meine Freundin dazu schreibt, dass ich zu der Bedarfsgemeinschaft gehöre. Da habe ich mich quergestellt und shcon wurde die Frau hysterisch und meinte, dass wir wohl eine BG sind, da wir ja zusammenleben würden. Da habe ich ihr die Auszüge aus den Ausfüllhinweisen, welche bei ihnen ausliegen, gezeigt. Dort steht ausdrücklich, das mit dem 1 Jahr zusammenleben und so drin. Trotzdem wollte sie es nicht einsehen, da wir gemeinsam im Mietvertrag stehen. Dann fing sie an uns Sozialbetrug zu unterstellen. Also schrieb ich einen Zettel, wo ich versicherte meine Freundin finanziell und logier nicht zu unterstützen. Kopie mit dem stempel habe ich auch bekommen.


    Was haltet Ihr von der ganzen Sache? Irgendwie habe ich nun ein mulmiges Gefühl.


    Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar.


    Gruß

    Ich glaube, das ist wackelig. Ich könnte mir vorstellen, Ihr müsst nachweisen, dass Ihr frisch zusammen seid. Also Eure Mietverträge der Vorwohnungen vorlegen. Die haben Amtsdetektive, die Euch sonst anzeigen. Bei mir hatten die mal meinen Vermieter im Erdgeschoss gefragt, ob mein Ex-Freund dort regelmäßig wohnt. Das war schön peinlich, weil danach alle im Haus von meiner Hartz IV-Misere wußten. Leg' deshalb lieber die Vorverträge vor.


    Ich habe vorher bei den Eltern gewohnt und sie ebenfalls. Also haben wir keine gemeinsamen Verträge.
    Wir schauen jetzt einfach die Tage, was dabei rauskommt.


    Dauert so eine Berechnung lange?


    Gruß

    Muss meine Freundin jetzt einen anderen Antrag ausfüllen? Da sie uns zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft sahen, haben wir die Anträge bekommen und noch irgendwelche Lebensläufe die wir beide ausfüllen sollten. Jetzt ist es ja sicher, dass wir keine BG sind sondern nur meine Freundin alleine. Also reicht es aus, wenn sie nur ihren Antrag abgibt? Oder ist das jetzt komplett anderer Antrag?


    Gruß

    Guten Tag,


    ich folgendes Problem. Ich bin mit meiner Freundin (25 j.) zusammengezogen. Wir stehen beide im Mietvertrag. Noch kriegt sie ALG 1, dieses läuft jedoch diesen Monat aus. Ich arbeite und kriege ca 1800 € netto. Sie hat noch keine Arbeit gefunden, da es in dieser Region schwer ist eine zu finden. Wir wohnen nun ca. 1 Monat zusammen.


    Jetzt meine Frage: Steht ihr ALG 2 zu?


    Bilden wir nun eine Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Das Amt meinte ich soll meine ganzen Kontoauszüge, Sparbücher etc. mitbringen. Aber ich muss für sie ja nicht aufkommen, oder sehe ich da was falsch?


    Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.


    Vielen Dank schonmal.