Beiträge von Perspektivenlos

    Die Signatur schon wieder... ich sollte sie mir vielleicht aufschreiben.. :)


    Das ALG II ausfällt hab ich mir schon fast gedacht, da ich ja dem Arbeitsmarkt während der Ausbildung nicht zur Verfügung stehen kann. Aber (laut deiner Signatur) gibts ja noch den Paragraph 27 SGB II (ungedeckte kosten) - aber das versuche ich nur, wenn es wirklich nicht hinhaut


    Meine Freundin wäre vielleicht Hartz IV-berechtigt aber sie bekommt ja (irgendwann wenn es bewilligt wird..) Elterngeld und Kindergeld. Und das wirds ja vom Hartz IV abgerechnet von daher dürfte da kein Bezug mehr bewilligt werden

    Du hast schon meinen Beitrag zu Ende gelesen und evtl. auch die Angaben in meiner Signatur mal mit reingezogen?


    Ja natürlich habe ich den Beitrag zuende gelesen - immerhin benötige ich ja Antworten. Sonst hätte ich wohl kaum eine Frage gestellt.


    Aber du kannst mich nun gerne für blöd halten: Die Signatur hab ich überlesen.. ich hab mich zu sehr auf die Aussage mit dem BAB konzentriert - da sank mir nämlich das Herz in die Hose, da ich dies ja in meiner nicht bestandenen Ausbildung schon erhielt.

    Anscheinend besteht nach den hier vorliegenden Informationen Anspruch auf BAB für Dich.
    Es handelt sich dabei nicht um eine zweitausbildung im Sinne von BAB, sondern um eine Erstausbildung
    i.S. von BAB.



    BAB hab ich leider bei meiner 'ersten Ausbildung' schon bezogen.. und soweit ich mich informiert habe bekommt man das ja nur für eine Ausbildung oder?

    Hallo,


    ich befinde mich derzeit in einer ziemlich verzwickten Situation. Ich bin 23 Jahre alt und lebe mit meiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft - wir werden also als Bedarfsgemeinschaft geführt. Ich habe damals eine Ausbildung zum handelsfachpacker gemacht und diese nicht bestanden (also die Abschlussprüfung). Ich stehe jetzt also ohne Abschluss da und finde einfach keinen Job - hier und da hab ich mal einen Aushilfsjob aber das währt nicht lange..leider.


    Jetzt habe ich mich entschlossen eine neue Ausbildung zu beginnen - als Koch. Ich habe auch schon Vorstellungsgespräche. Vergütet wird diese Ausbildung ja - im monat hätte ich dann ungefähr 300-400€ Verdienst (laut den Infos auf der Jobboersen-Seite der Agentur für Arbeit). Meine Freundin ist gelernte Fremdsprachenkorrespondentin aber nun für 12 Monate in Elternzeit, da wir vor kurzem Eltern geworden sind.


    Meine Frage ist nun, ob ich - angenommen es reicht nicht um im Monat rumzukommen - Anspruch auf ALG II oder ähnliches habe. Das BaföG-Amt sagte mir, dass sie nicht dafür zuständig sind, da diese nur unterstützen wenn es eine schulische ausbildung wäre aber das ist es ja nicht und ich solle mich an die Agentur für Arbeit wenden. Und mit Miete und Strom, etc. könnte das schon sehr knapp werden.. Außerdem sieht meine Sachbearbeiterin die nicht bestandene Ausbildung als Ausbildung an und sagte mir, dass die zweite Ausbildung dann luxus wäre und diese mir nicht zusteht - aber im endeffekt habe ich ja keine Ausbildung da ich die Prüfung nicht bestanden habe..
    Fakt ist aber, dass das für mich der letzte Ausweg ist :( ich will nicht ewig auf Hartz 4 angewiesen sein und dazu brauche ich einen Job und dafür eine abgeschlossene Ausbildung.


    Kurz: Besteht ein Anspruch auf staatliche Unterstützung oder nicht? :confused: Ich bin etwas verwirrt, weil man von einer Stelle zur nächsten gejagt wird..