Beiträge von Moni-60

    In dem Schreiben steht nur, dass ich mich bis zum 25.05.2011 schriftlich äüßern soll, welche Alternativen für mich möglich sind.
    Was bedeutet dann folgender satz:


    "Dies gilt ebenso, wenn Sie den Überschreitungsbetrag anderweitig, z.B. aus nicht anrechenbarem Einkommen oder geschütztem Vermögen selbst tragen wollen."


    Was ist "nicht anrechenbares Einkommen bzw. geschütztes Vermögen"?


    Ost es nicht egal, wovon ich die Differenz zahlen will?

    Danke. Dann weiß ich erst mal, was ich tun muss. Ich wollte die Differenz ja sowieso selbst zahlen (das hatte ich dem JobCenter ja schon schriftlich angeboten) und ich hoffe sehr, dass ich es schaffe, noch in diesem Jahr vorzeitig umzuziehen. Spätestens Anfang Januar 2012. Müßte das JobCenter nicht für voraussichtlich 6 Monate meine Miete zahlen bzw. übernehmen, wenn ich z.B. sage, dass ich Ende 2011/Anfang 2012 umziehen werde oder muss ich dann gleich einen Antrag auf Umzug stellen?

    Danke. für die Antwort.


    Ich werde dann also (obwohl es gerade meine Grundmiete war, die erhöht wurde), meine Wohnungsbaugesellschaft anschreiben, und darum bitten (ich nenne das betteln), die Miete wieder auf 415,80 € herabzusetzen, was zwar in meinen Augen völliger Quatsch ist, aber es wurde ja vom JobCenter gefordert, da ich keinen Untermieter aufnehmen will und auch noch nicht weiß, ob ich es schaffen werde, noch in diesem Jahr vorzeitig umzuziehen.
    Das müßte als Bemühung um Kostensenkung doch reichen, denn ich bin doch nciht verpflichtet, einen Untermieter uafzunehmen oder sofort umzuziehen, oder?
    (Sorry, dass ich wieder zu viel geschrieben habe, aber ich kann das einfach nicht anders erklären)

    Stimmt. Die Entscheidung hierüber kann mir niemand abnehmen. Tit mir leid, wenn ich so ausführlich geschrieben habe, dass es langweilig wirkt.


    Eigentlich wollte ich doch einfach nur wissen, was ein Kostensenkungsverfahren ist und wie ich das einleiten kann (was ich für Schritte unternehmen muss),

    Ich habe nur aus dem Grunde so ausführlich geschrieben, weil ich dachte, das hilft bei der Antwort, die ich gerne hätte. Ich habe doch noch nie ein "Kostensenkungsverfahren" gemacht unbd wollte daher wissen, wie man es anstellt.

    Habe heute ein Schreiben vom JobCenter bekommen, in dem ich informiert wurde, dass meine Miete (monatliche Warmmiete) für einen 1-Personen.Haushalt um mehr als 10 % übersteigt und aufgefordert wurde, durch die üblichen Alternativen:


    . Untervermietung von Räumen meiner Wohnung
    - Verhandlungen mit dem Vermieter über die Senkung der Grundmiete oder
    - aber auch durch Umzug in eine andere Wohnung mit angemessener Miete


    zur Kostensenkung beizutragen.


    (Wobei ich natürlich darauf hingewiesen wurde, dass ich vor Abschluss eines neuen Mietvertrages das Einverständnis des JobCenters einzuholen habe.)


    In den vergangenen Jahren wurde ich regelmäßig mindestens einmal pro Jahr, mindestens aber bei jeder Mieterhöhung, schriftlich vom JobCenter aufgefordert, meine Miete zu senken bzw. plausible Gründe anzugeben, die für ein weiteres Verbleiben meinerseits in der Wohnung (55,77 m²) anzugeben.
    Jedes Jahr kopierte ich aus dem Sozialgesetzbuch II den entsprechenden Passus, dass ein Verbleiben meinerseits in der Wohnung schon allein aus der langen Wohndauer (in diesem Jahr über 21 Jahre!!) gerechtfertigt wäre und habe auch immer Recht bekommen. Nun beträgt die Differenz meiner Miete nach erneutem Mieterhöhungsverlangen meiner Wohnungsbaugesellschaft mehr als 10 %, und das JobCenter will die erhöhte Miete nicht mehr übernehmen.


    Ich wurde aufgefordert" auch wenn ich bereit bin, die Differenz selber zu tragen, ist ein neues Kostensenkungsverfahren einzuleiten".


    Ich würde nun gerne wissen, wie ich das machen soll. Kann mir da jemand helfen? Ich habe so etwas (gottseidank) noch nie machen müssen, bin aber leider jetzt dazu gezwungen. Da ich ja gerade eine Mieterhöhung bekommen habe, der ich gezwungenermaßen zustimmen musste, weiß ich nicht weiter.
    Frühestens Ende diesen Jahres will ich sowieso zu meinem Freund nach Hellersdorf mit in seine Wohnung ziehen (die Miete dort liegt im "Harz IV"-Rahmen preismäßig). Vorher mache ich aber noch eine Weiterbildung , die mir mein JobCenter bereits genehmigt hat. Könnte mir das Schwierigkeiten bereiten, evtl. vorher auszuzeihen wegen der bereits genehmigten Weiterbildung?
    Dann muss auch noch meine Tochter, die momentan noch in den USA ist (Au-Pair) und erst Ende des Jahres wieder kommt, ihre persönlichen Dinge, die sich noch in der Wohnung meines Freundes befinden, aus der Wohnung holen und bei der Wohnungsbaugesellschaft in Hellersdorf aus dem Mietvertrag ausgetragen werden. Sie war dort nur als "Postadresse" eingetragen.


    Es ist also nicht ganz einfach, aber ich bin gerade fix und fertig, weil ich nicht weiter weiß und bin für jede ernst gemeinte Hilfe dankbar.

    Wir wollen ja noch nicht in diesem Jahr zusammenziehen, erst so Anfang 2012. Bis dahin wollen wir alles geregelt haben.
    Meine Tochter ist noch in Amerika und kommt erst kurz vor Weihnachten wieder zurück. Von ihr sind noch viele Sachen bei mir und auch bei meinem Freund. Diese Sachen müßen ja erst aus beiden Wohnungen, damit wir den Platz nutzen können, den wir dringend brauchen.
    Ich wollte einfach wissen, wie man unsere staatlichen Ansprüche berechnet, wenn wir dann zusammenziehen werden 2012.

    Mein Freund und ich haben ein Problem. Wir wollen nach 4 Jahren endlich zusammenziehen und wissen nicht, wieviel ALG II wir bekommen werden. Mein Freund wohnt in Hellersdorf und ich in Friedrichshain. Wir werden dann in seiner Wohnung in Hellersdorf wohnen. Ich bekomme 757,32 € ALG II. Mein Freund wird im Mai arbeitslos, und dann ALG I bekommen. Wieviel, das wissen wir noch nicht. Ich werde dann einen Antrag auf Umzug von Friedrichshain nach Hellersdorf stellen, den ich sicher genehmigt bekommen werde, da die Miete in Hellersdorf sehr viel niedricher ist als in Friedrichshain.
    Kann mir jemand helfen bzw. mir genau sagen, was ich tun müßte, um herauszubekommen, wieviel an staatlicher Hilfe uns dann zusammen zustehen würde?