Beiträge von MiceMace

    Grüßt Euch liebe Mitglieder,


    ich möchte Euch eine Situation schildern, hierbei geht es jedoch nicht um meine Situation, sondern um die meiner ehemaligen Verlobten.
    Die Person um die es sich handelt ist 19 Jahre alt und lebt nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft der Mutter / Stiefbruders.
    Zur Zeit wohnt die Person in meiner Wohnung und bezieht keine Leistungen vom Arbeitsamt / ALG2, hat jedoch Kindergeldrückzahlungen erhalten. Laut Kindergeldstelle, werden diese jedoch vorerst nicht weiter gezahlt, da sie in meiner Wohnung wohnt.
    Die Person hat Ihre Schule / Ausbildung nicht abgeschlossen und befindet sich zur Zeit auf der Suche nach Arbeit, was jedoch unter diesem Umständen schwer zu finden ist.
    Die Mutter sowie meine Verlobte haben für Jahre eine Bedarfsgemeinschaft geschlossen, seperiert wurde hier der Stiefbruder, der seine eigene Bedarfsgemeinschaft in den 4 Wänden seiner Mutter hat... Mutter sowie Stiefbruder sind beide Hartz4-Empfänger.


    Da ich mit ihr nun nicht mehr zusammen bin, benötigen wir 2 Wohnungen.
    Die Person kommt aus schweren, familiären Verhältnissen und wurde von Ihrem Stiefbruder, der zur Zeit mit Ihrer Mutter zusammenwohnt, sowie dem Stiefvater über Jahre hinweg sexuell vergewaltigt.
    Wir hatten uns Anfang des Jahres bei einem Rechtsanwalt kundig gemacht, welche Möglichkeiten wir rechtlich als Person unter 25 mit Ihr haben.


    In den Haushalt der Mutter kann sie nicht zurück, dort ist der Stiefbruder.
    Der Anwalt erklärte uns, dass wir eigentlich nur eine Möglichkeit haben: Den Stiefbruder anzeigen, uns an das Amt wenden und eine eigene Wohnung für Sie zu beantragen, da sie ja nicht in die Wohnung der Mutter zurückgehen kann.


    Leider ist Ihr Familienglück sehr wichtig, Ihre Mutter liebt sie über alles und hat Angst, dass wenn Sie mit einer Anzeige gegen die eigene Familie vorgeht, dass dies dazu führen würde, dass sie niemanden mehr hat.


    Zur Zeit wäre die Person obdachlos, würde ich mich nicht darum kümmern. Leider ist es jedoch auch mir nicht möglich 2 Wohnungen zu bezahlen, somit bin ich für jeden Tipp offen, der mir hier gegeben werden kann.


    Hat vielleicht jemand schon einmal einen ähnlichen Fall hier im Forum gefunden? Denn der Härtefall ist gegeben, nur wird das Arbeitsamt ohne eine konkrete Anzeige nichts tun, zumindest war dies die Meinung des Anwalts, aber auch der ist nur ein Mensch.


    Schreibt mir was Ihr denkt.
    Ich werde Eure Fragen versuchen zu beantworten und hoffe Ihr könnt uns helfen.


    Gruß,
    MiceMace