Beiträge von McFury

    Hallo!


    Ich habe ein Problem mit dem BAFöG-Antrag (abgelehnt). Ich schildere mal meinen Fall - was bestimmt viel Text wird! smiling smiley


    Mein Fall:


    Ich bin 28 Jahre und habe bereits eine dreijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen.


    Danach hatte ich sofort eine Anwartschaft im gehobenen Dienst begonnen - dies wird einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt. Hierbei ist man Beamter auf Widerruf und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Das ist mir nach etwas mehr als 1,5 Jahren leider passiert.


    Daher habe ich dann ein "normales" Fachhochschulstudium begonnen. Das klappt wunderbar, ich bin voll im Soll und mittlerweile im 4. Fachsemester.


    Nun habe ich das erste Mal einen BAFöG-Antrag gestellt (vorher dachte ich, da ist nix zu holen). Das Einkommen meiner Eltern sollte hier nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind (tut bei meinem Problem allerdings nichts zur Sache).


    Nun musste ich aber einen Fachrichtungswechsel begründen, weil die Anwartschaft eben als Studium angesehen wird. Außerdem musste ich mir von der jetzigen FH bescheinigen lassen, wieviel Fachsemester sie mir aus der vorherigen Ausbildung anrechnen. Ich wurde hier zu Beginn des Studiums in das erste Semester eingestuft - es wurden also 0 Semester anerkannt.
    Meiner Begründung legte ich die Kündigung bei, die mich ja zum Fachrichtungswechsel zwang.


    Problem:


    Nun wurde mein BAFöG-Antrag abgelehnt!


    Begründung: 6 Monate meiner vorherigen Anwartschaft werden mit 1 Semester gleichgesetzt. Mit 20 Monaten bin ich leider knapp über 3 Semestern. Somit heißt es, dass ich zu Beginn des vierten Semesters gewechselt habe. Dann reicht kein wichtiger Grund mehr aus, sondern es muss ein unabweisbarer Grund sein.
    Meine Kündigung wurde hier als wichtig aber nicht unabweisbar angesehen, weil eine "mangelnde Eignung" als Kündigungsgrund unterstellt (!) wird (kein Kündigungsgrund in der Kündigung angegeben). Dies wird wiederum mit dem Nichtbestehen einer Abschlussprüfung verglichen, was auch ein wichtiger aber nicht unabweisbarer Grund wäre.


    Was nun!? Ich möchte gerne Widerspruch einlegen!


    Aber wie gehe ich vor?


    1.) Es liegt nahe, darauf zu bestehen, dass die Kündigung ein unabweisbarer Grund gewesen ist! Schließlich wurde keine mangelnde Eignung als Kündigungsgrund angegeben. Und die Kündigung war für mich im wahrsten Sinne des Wortes unabweisbar! Aber ich befürchte, das reicht nicht aus, weil in irgendeiner der tausend BAFöG-Verordnungen sicherlich steht, dass eine Kündigung immer als nicht unabweisbar anzusehen ist. Oder?


    2.) Ich könnte an der FH den Antrag stellen, mir doch Fachsemester anzurechnen. Denn soweit ich verstanden habe, wird jedes anerkannte Fachsemester von den Semestern bis zum Wechsel abgezogen - sprich: 1 anerkanntes Semester würde schon reichen, um in den Bereich zu kommen, wo ein wichtiger Grund ausreicht.


    Aber:


    Ist es überhaupt möglich, nachträglich noch etwas anerkennen zu lassen (während Widerspruchsfrist)? Hätte ich damit nicht sogar noch weitere negative Folgen zu befürchten?
    Ich weiß nicht, inwiefern sich das dann nicht negativ auf die Förderungsdauer auswirken könnte. Oder auf den Leistungsnachweis: ich bin jetzt im vierten Semester und muss danach einen Nachweis erbringen - was ich locker kann; setzen die mich aber hoch, muss ich dann nicht mehr nachweisen - was ich ja aber nicht kann, weil ich die Zeit für die Klausuren an der neuen FH ja nocht gar nicht hatte?!
    Oder habe ich das Problem so oder so schon, weil das BAFöG-Amt mich unabhängig von der Einstufung der FH selbst höher einstuft - also selbst Semester zählt?!


    Kennt sich da vielleicht jemand aus und hat einen Tipp für mich?


    Wäre super, denn ich weiß nicht mehr so richtig weiter. Und ich will auch nicht unüberlegt einen Widerspruch einlegen oder umsonst irgendeinen Antrag an der FH stellen, der am Ende nur negativ für mich ausgeht.



    Liebe Grüße,


    McFury