Beiträge von jordon2

    Hallo,
    keine BG will scheinbar dafür zuständig sein, die BG für den Gartenbau gab es an die BG für das Gesundheitswesen und die gab es zur Unfallkasse, diese gab es wieder zurück zur BG für das Gesundheitswesen.
    Was sagt Ihr dazu?


    Von der evangelischen Kirche ist noch nichts zuhören, auf mein Einschreiben habe ich noch eine Antwort bekommen, ebenso wie von der Versicherung, wo ich via Fax meinen Schmerzensgeldanspruch gelltend machte.
    Welchen Weg gehe ich jetzt?
    1 EUR Jobs bekommt man leicht, abwr was in einen silchen Fall zu tun ist, bzw, wer dazu zustndig sind, darüber wird gestritten.
    Es muß doch klar geregelt sein, oder?

    Hallo,
    seit dem 1.1.2011 sind ja 0,25 EUR für den Personalausweis vorgesehen, ein An sparen des Betrages für die Kosten (28EUR) würde 9 Jahre dauern, also beantragte ich die Übernahme der Kosten beim Jobcenter, dies wurde abgelehnt.
    Lohnt hier ein Widerspruch?


    Vielen Dank im voraus.

    Hallo,
    nach zwei maligen Nachfragen, wurde mir die zuständige Versicherung mitgeteilt.
    Habe nun noch einmal Nachgefragt, ob die Mitarbeiterlin im Landeskirchenamt, dazu berechtigt ist, die Versicherung über den Vorfall in Kenntnis zu setzen.
    Wenn dies so ist, dann werde ich Ihr weitere Informationen zukommen lassen.
    Ich gehe doch den richtigen Weg, oder?

    Hallo,
    ich werde versuchen einen Beratungschein zu erhalten und dann einen Anwalt aufsuchen.
    Bei den Träger handelt des sich um die evangelische Kirche und bei den zuständigen Landeskirchenamt zuständige Mitarbeiterin für Arbeitschutz antwortete nicht auf meine E- Mails, ebensowenig die BG, von dort habe ich bis jetzt auf Nachfrage nur erfahren das meine Unfallanzeige eingegangen ist.


    Das Mit der Arbeitskleidung und dessen fordern vom Arbeitgeber, hier muß ich sagen, bin ich nicht der Typ, womöglich hätte ich dann gleich gehen können und wäre noch Sanktioniert worden.


    Das Sprunggelenk war Verstaucht und gezerrt.

    Hallo,
    in so einen Forum habe ich schon nachgefragt, man hat mit den o.g Paragrafen genannt.
    Auch hat man mir mitgeteilt, das ich wohl kein Verletzengeld bekomme, da:

    Zitat

    Verletztengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II
    Die Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten diese Leistung im Falle von unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit in gleicher Höhe als Vorschuss auf das Verletztengeld weiter. Auszahlender ist der jeweilige Träger der Leistungen nach dem SGB II (Bundesagentur für Arbeit, optierende
    Kommune oder Arbeitsgemeinschaft), der seinerseits einen Erstattungsanspruch gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger hat (§ 25 SGB II).
    Sofern Bezieher von Arbeitslosengeld II einer Beschäftigung nachgehen und auch für die Beschäftigung Arbeitsunfähigkeit besteht, besteht neben dem Anspruch auf Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II auch ein Anspruch auf Verletztengeld aus dem Beschäftigungsverhältnis. Handelt es sich um ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ist das
    Verletztengeld insoweit nach der VV Generalauftrag Verletztengeld von der Krankenkasse zu berechnen und auszuzahlen." (Quelle: http://www.vdek.com/versicherte/Leis...etztengeld.pdf)
    Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=21373#ixzz1PA73FDSm


    Ist das richtig?



    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muß ich mich mir meinen Forderungen (Schmerzensgeld) direkt an den Arbeitgeber wenden?

    Hallo,
    was steht denn einen von der BG zu?
    Verletztengeld?
    Wenn man den Arbeitgeber in die Haftung nimmt, richtest sich es dann nach § 104 SGB VII?
    Hatten Sie schon einmal so einem Fall, wie ist hier denn der Handlungweg?

    Hallo,
    ich habe mich hier angemeldet, da hier einige Mitarbeiter des Jobcenters anwesend sind.
    Im Rahmen eines 1 EUR Jobs erlitt ich einen Arbeitsunfall, der Arbeitgeber tut nichts was seinen Pflichten entspricht, er füllte noch nicht einmal eine Unfallanzeige aus, dies habe ich Persönlich nachgeholt und zur hoffentlich richtigen BG gesendet.
    In den 1 EUR Job musste ich Fundamente einbes Gartenzaun es ausgraben und das ohne Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe.
    Außerdem fand keine Belehrung statt.
    Nun hast sich desweiteren herausgestellt, das der 1 EUR Job nicht zusätzlich war und mir ja nach der Rechtssprechung der Tariflohn zusteht.
    Aber auch das Jobcenter interessiert sich nicht für den Unfall.
    Wer ist denn hier in die Haftung zu nehmen?