Beiträge von Muttertier

    Hallo,


    ich hoffe, ihr könnt mir heute wieder helfen. Ich war im Juli zur amtsärztlichen Begutachtung und heute erhielt ich ein Schreiben, dass mich die Ärztin als nicht arbeitsfähig für mindestens 6 Monate, aber nicht auf Dauer eingestuft hat. Ich wurde aufgefordert, einen formlosen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu stellen. Es waren keinerlei weitere Auskünfte dabei, und ich weiß jetzt gar nicht, was auf mich zukommt.


    Hat einer eine Ahnung, wie es jetzt weiter geht? Gibt es noch eine "Begutachtung"? Muss ich weitere Anträge stellen? Wie wird das mit meinen Kindern und der BG - ändert sich da was?


    Ich habe irgendwo gelesen, dass man bei Grundsicherung nicht die Krankenkasse bezahlt bekommt, stimmt das?


    Bitte, helft mir und sagt mir, was jetzt auf mich zukommt, ich werd noch verrückt, weil ich mir so viele Gedanken mache.

    Danke schön für die Antworten.


    Bezüglich des Behindertenausweises habe ich schon vor einiger Zeit mit meinen Ärzten gesprochen und die hatten mir gesagt, dass ich da keine Aussichten hätte. Deswegen habe ich da bislang keinen Antrag gestellt. Ich fühle mich im Moment außerstande, irgendwelche Rechte durchzusetzen und mich mit Schwierigkeiten auseinander zu setzen.


    Ich kann den Antrag ja mal hinschicken, aber wenn er abgelehnt wird, habe ich nicht die Kraft um irgendetwas zu kämpfen.


    Zu Kitty121: für mich ist eine Wohnung nicht einfach ein Aufenthaltsort, den man so einfach wechseln kann, aber das auszuführen, ist mir zu privat und würde auch zu weit führen :) Ich meine auch, es lohnt sich nicht, jetzt nochmal umzuziehen - meine Älteste studiert bereits, die Zweite beginnt im August ihr Anerkennungsjahr als Erzieherin und wird bald ausziehen, die Dritte macht ihr FSJ und will danach Soziale Arbeit studieren und mein Sohn macht bald Abitur und will dann auf Lehramt studieren - da werden die Kinder nicht mehr lange bei mir wohnen bleiben und dann müsste ich wieder umziehen.
    Mir ging es hier nur darum, ob das JC meiner Tochter den Auszug untersagen kann und ob sie ggf. Anspruch auf die Erstausstattung hat.

    Kurz zum Sachverhalt: ich bin z.Zt. wegen psychischer Erkrankung in Behandlung und nicht arbeitsfähig und beziehe ALGII. Ich wohne mit meinen vier Kindern (22, 21,19 und 18) in einer 2 1/2 Zimmer-Wohnung (68 qm). Mein Sohn schläft in der Küche, meine eine Tochter hat das ursprüngliche Esszimmer (6qm) und die beiden anderen Mädchen teilen sich das Schlafzimmer. Ich wohne im Wohnzimmer, das allerdings nur als halbes Zimmer zählt, weil man da hindurch muss, um in das Esszimmer (Kinderzimmer) zu gelangen.


    Meine Esszimmertochter (19) macht ab 01.08.11 ein FSJ, wofür sie 390 EUR bekommen wird. Sie möchte nun unbedingt ausziehen (dann könnte mein Sohn aus der Küche und in ihr Zimmer und die Lage wäre etwas entspannter).


    Meine Fragen: Wie stehen die Aussichten, dass der Auszug vom Jobcenter genehmigt wird?
    Bekäme meine Tochter dann ergänzendes ALGII oder evtl. Wohngeld zusätzlich zu ihrem FSJ-Taschengeld?
    Wie sieht das mit der Erstausstattung der Wohnung aus (falls der Umzug genehmigt werden würde)?


    Für Antworten und Einschätzungen bedanke ich mich schon mal.