Beiträge von Romancier

    Danke erstmal für die sehr ausführliche Hilfe.


    Die Familie erhält keine ALG II-Leistungen, sondern lebt nur von den beiden Renten (Witwe+Erwerbsunfähigkeit) sowie der Vergütung aus der Berufseingliederungstätigkeit des behinderten Bruders (ausgehend von Behindertenwerkstätten).


    Wenn sie bei ihrer Mutter lebt, kann sie dann das Geld vom FSJ oder EQJ behalten? Oder wird auch dieses wieder angerechnet?


    Okay, in dem Fall wäre also BAB die Ergänzungsleistung, sofern die Vergütung nicht ausreicht. Gibt es da besondere Freibeträge?

    Hi!


    Person X (meine Freundin) hat ihr Studium Anfang August gedanklich endgültig abgebrochen und möchte eine Ausbildung anfangen. X schwebt vor den Ausbildungsberuf GestalterIn für visuelles Marketing zu ergreifen. Dies nach Möglichkeit noch zum 01.09. Sie sucht allerdings vergebens - bis auf 2 oder 3 Stellen im Bundesgebiet ist alles vergeben und auch bei diesen ist es arg unsicher.
    Sie überlegt also sich für 2012 zu bewerben und die verbleibende Zeit mit Aushilfstätigkeiten oder einer Einstiegsqualifikation zu überbrücken. Eine EQ scheint sinnvoller - Stellen dafür sind im gewünschten Bereich (alternativ Einzelhandelskauffrau) nicht zu finden.


    Die Rahmenlage ist Folgende:


    BAFöG bezog sie bis August. Dort wird sie sich natürlich abmelden bzw von der Uni exmatrikulieren.
    Sie wohnt derzeit wieder (seit einer Woche) bei ihrer Mutter. Diese erhält Witwenrente+Erwerbsunfähigkeitsrente. In der Bedarfsgemeinschaft kommt das Geld aus einer Behindertenberufstätigkeit des Bruders hinzu.


    Wenn sie nun 400€ verdient und bei ihrer Mutter wohnt, wieviel bleibt davon übrig?
    Wenn sie stattdessen mit mir zusammenleben würde - sei es am derzeitigen Studienort oder bei einem von mir beabsichtigten Ortswechsel an der anderen Stadt - wieviel bliebe dann übrig?
    Oder was wäre, wenn sie sich eine eigene Wohnung/WG nähme an einem beliebigen Ort?


    Wenn sie eine IHK-Ausbildung absolviert, hat sie dann erneut BAFöG-Anspruch? Gibt es BAFöG-Anspruch bei der Einstiegsqualifikation? Wo kann man eine solche erhalten - da nirgendwo etwas ausgeschrieben ist.


    Ich bitte um dringende Rückmeldung. Wäre wirklich wichtig - danke :)

    Hallo!
    Ich habe mich als Student im 2.FS (Soziologie Bachelor) an drei anderen Hochschulen aufgrund eines in Erwägung gezogenen Fachrichtungs- und Hochschulwechsels beworben. Ob ich wechseln werde, weiss ich derzeit noch nicht endgültig.
    Leider habe ich mich im Übereifer am 30.06 zum Semesterende exmatrikulieren lassen. Die Exmatrikulation möchte ich jedoch widerrufen, da ich letztlich ja in Erwägung ziehe, weiter an der alten Hochschule zu bleiben.
    Bezüglich der Prüfungsleistungen werde ich diese in vollem Umfang weiter belegen. Auch habe ich einen Antrag auf Weiterförderung an das Studentenwerk der alten Hochschule gestellt.
    Die Frage ist nun:
    - wie reagiert das BAFöG-Amt auf die zwischenzeitliche Exmatrikulation, wenn diese - wie zu hoffen ist - erfolgreich zurückgenommen wurde?
    - wenn ich nun doch wechsle und dies im September entscheide, werde ich mich zwangsläufig exmatrikulieren müssen. Wird aufgrund der Bewerbungen aus Juni/Juli dennoch abgeleitet, dass das Studium abgebrochen wurde, obwohl die Bewerbungen nur "testweise" waren? Oder ist dann von einem Studienabbruch bzw der Aufgabe des Studiums in August/September auszugehen?