Beiträge von Cheeseburger

    Hallo,


    vielen Dank erstmal. Ich muss dazu noch erwähnen, dass es sich bei dem ALGII-Antrag um den Erstantrag handelt, ich erhalte also noch keine Leistungen vom JC. Jedoch wird vom JC das Vorliegen bestimmter Unterlagen bestritten, die ich aber mit einem Zeugen abgegeben habe. Nachdem ich in der Angelegenheit bereits einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt hatte, teilte das JC dem Gericht am 08.07. mit, dass ich zur Prüfung meines Leistungsanspruches erneut vorsprechen sollte. Dies tat ich auch am 12.07. und heute erreicht mich dann der Versagunsbescheid vom 06.07. (!) - eine Prüfung hat also nicht stattgefunden.


    Wie mache ich das denn am klügsten? So langsam brauche ich Geld, eine aufschiebende Wirkung kann es ja nicht geben, weil es sich um den Erstantrag handelt.


    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo,


    ich habe heute von der Arge einen Versagungs- / Entziehungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung bekommen. Gegen diesen habe ich eben Widerspruch eingelegt, nun will ich noch beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Es geht mir nicht um die Formulierung der Rechtslage oder der Begründung, sondern um die "Einleitung". Diese beginnt so:


    Zitat

    Hiermit beantrage ich, im Wege einer einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlungen anzuordnen:


    Und nun die Frage: Wie formuliere ich meinen Wunsch, dass der Versagungs-/Entziehungsbescheid aufgehoben wird?


    - Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Versagungs-/Entziehungsbescheid vom 13.07.2011 aufzuheben?


    Oder wie wird die Forderung im Antrag auf EV nach Aufhebung des Bescheides formuliert?


    Vielen Dank.